Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mecklenburg-Vorpommern ist ein Familienland. Diesen Anspruch, den wir an uns selber haben, haben wir mit kontinuierlichen Mühen immer wieder untermauert, damit unsere Jüngsten hier gesund aufwachsen, aber auch Eltern den Alltag mit Kindern gut bewältigen können. Zu den großen Errungenschaften zählt hier zweifellos die kostenfreie Kitabetreuung in Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort. Hinzu kommen Zuschüsse des Landes für einen gemeinsamen Familienurlaub in Familienferienstätten, unsere Netzwerke für frühe Hilfen oder auch die Familienzentren und Familienbildungsstätten. Auch gesamtgesellschaftlich hat der Familienaspekt zuletzt mehr Gewicht bekommen, auch bei vielen Arbeitgebern im Land, da Gleitzeitoptionen und die Möglichkeit des ortsunabhängigen Arbeitens mehr Flexibilität für das Familienleben bedeuten, eine Flexibilität, die es meist dann braucht, wenn eines der Kinder erkrankt. Denn trotz der guten Rahmenbedingungen müssen sich Eltern in diesem Fall sehr gut organisieren, wenn der sonst so durchgetaktete Alltag ins Wanken gerät und für die Eltern meist schon in der Nacht oder am frühen Morgen ein Marathon der Sorgen, Aufgaben und Notlösungen beginnt. Dann muss geklärt werden, wer vielleicht zu Hause bleibt, wer die anderen Kinder holt und bringt und wer wen wie am besten gesund gepflegt bekommt. Und wenn Kinderkrankentage genutzt werden, dann setzt das die Meldung beim eigenen Arbeitgeber, die Bescheinigung vom Kinderarzt und das Einreichen bei der Krankenkasse für die Erstattung des Verdienstausfalls voraus. Kurzum: eine belastende Situation, in der aber zumindest die gesetzlich möglich gemachten Kinderkrankentage sicherstellen, dass die betroffenen Kinder nicht allein bleiben müssen, dass Mama oder Papa nicht auf ihr Gehalt verzichten müssen, um sich um sie zu kümmern und um hoffentlich sie schnell wieder auf die Beine zu bekommen. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Kinderkrankentage nur Eltern nehmen können, deren Kinder 12 Jahre oder jünger sind. Natürlich muss irgendwo die Grenze liegen. Auf der anderen Seite ist es richtig, zumindest eine Diskussion anzustoßen, ob man nicht eine flexiblere Lösung findet, denn während man ältere Kinder mit Schnupfen oder Kopfschmerzen vielleicht noch einige Stunden allein lassen kann, so, wie vom Gesetzgeber intendiert, trifft das eben nicht immer zu. Als Mutter zweier mittlerweile erwachsener Kinder kann ich aus Erfahrung sagen, dass auch 13-Jährige bei Brechdurchfall zu Hause an die Grenzen des Alleinbleibens stoßen, ganz abgesehen von Kindern, die fiebern, bettlägerig sind oder sich gar von einer Operation erholen müssen. Eine Anhebung der bisherigen Altersgrenze auf 14 Jahre kann also durchaus hilfreich sein, damit Familien nicht zwischen Arbeit und Fürsorge wählen müssen und damit Kinder, die im Krankheitsfall vielleicht noch nicht gänzlich allein gelassen werden können, angemessen versorgt werden. Gleichzeitig muss uns aber auch bewusst sein, dass die Krankenkassen, die das Kinderkrankengeld letztlich aus den Beiträgen der Versicherten bezahlen, in schwieriger finanzieller Lage sind. Jede Ausweitung sozialer Leistungen hat auch eine finanzielle Seite. Das dürfen wir nicht verkennen, und das möchte ich auch so offen hervorheben. Wir wollen Familien stärken, müssen dabei aber auch verantwortungsvoll mit den Mitteln umgehen, die allen Versicherten zustehen. Es ist also, wie so vieles, eine Abwägungsfrage zwischen Fürsorge und Finanzierbarkeit. Aus Elternsicht ist eine Ausweitung der Kinderkrankentage eine Erleichterung, um Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen, aus Sicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist es eine gute Investition. Über die Finanzierung müssen wir also beraten und abwägen. Ich danke für diesen Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
