Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Einbringung unseres Antrages zur Flexibilisierung von Kinderkrankentagen möchte ich mit der Frage beginnen: Was brauchen Familien in Mecklenburg-Vorpommern aus ihrer Perspektive? Aus unserer Perspektive, aus sozialdemokratischer und linker Perspektive brauchen Familien Zuverlässigkeit bei der Kinderbetreuung. Daher stehen wir so entschlossen für die kostenfreie Kita – für alle Kinder. Und Familien brauchen finanzielle Sicherheit. Daher stehen wir entschlossen für gute Arbeit und faire Löhne. Zwischen den Bereichen Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit liegt jedoch ein weiteres herausforderndes Feld, dem wir uns heute widmen, der Betreuung von kranken Kindern. Ist das Kind krank, kann es nicht in die Kita, kann das Kind nicht in die Kita, können Mama oder Papa nicht zur Arbeit. Gleiches trifft für Schulkinder zu. Es ist daher gut, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Paragraf 45 SGB V Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, wenn sie wegen der notwendigen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Diese Regelung gilt aber nur so lange, wie das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Wir setzen uns nun auf Bundesebene für eine Anpassung ein, damit auch Kinder, die 13 oder 14 Jahre alt sind, von ihren Eltern im Krankheitsfall betreut werden können. Denn auch in diesem Alter kann es ebenfalls noch notwendig sein, dass Kinder zu Hause betreut werden müssen. Das kennen viele von Ihnen bestimmt aus eigenen Erfahrungen. So müssen Eltern mit kranken Kindern nicht Urlaub aufbrauchen, der für die eigene Erholung an anderer Stelle dringend benötigt wird, und können sich darauf verlassen, dass sie finanziell abgesichert sind, wenn sie ihre Kinder betreuen müssen. Wir sind entschieden, die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit weiter zu stärken. Dabei geht es vorrangig um die alltägliche, ganz praktische Klärung von Fragen zur Betreuung und zur Sicherstellung des Lebensunterhalts. Wir sind entschieden, unsere Familien ebenfalls mit anderen Maßnahmen vor ungewöhnlichen Belastungen zu schützen und in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen. Zu dieser Unterstützung gehören zum Beispiel ebenfalls die frühen Hilfen, die Familienhebammen und die Betreuung von Familien mit Suchterkrankungen. Das sind alles Maßnahmen, die wir unmittelbar auf Landesebene in der Hand haben. In diese mitunter präventiven Angebote reiht sich auch die Entlastung durch Kinderkrankentage ein. Wenn Kinder ausgeglichene und weniger gestresste Eltern haben, dann stärkt das die Resilienz der ganzen Familie. Es darf keine andauernde Zerreißprobe sein, Familie und Berufstätigkeit zu vereinen. Die Kosten für die Kinderkrankentage werden von den Krankenkassen getragen. Diese Ausgaben müssen wir als Investitionen begreifen, denn es nutzt uns gesellschaftlich gar nicht, wenn Eltern über ihre Kräfte hinaus eingespannt werden. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Kurzfristig mögen weniger Kinderkrankentage in einer Statistik gut aussehen, langfristig wirken sich Erschöpfung und Überforderung immer negativ aus und ziehen umso drastischere Folgen nach sich. Das wird auch bei den Krankenkassen selbst so gesehen, die ebenfalls sehr engagiert im Bereich der Prävention tätig sind. Vonseiten der BARMER-Krankenkasse heißt es, ich zitiere: „Um Eltern zu entlasten“, kann „die Flexibilisierung bei den Altersgrenzen des Kinderkrankengeldes sinnvoll sein.“ Jedoch muss „die Finanzierung“ dieser Leistung im Vorfeld „geklärt werden“. Zitatende. Ich möchte hinzufügen, dass auch Arbeitgeber davon profitieren, wenn Eltern Kinderkrankentage in Anspruch nehmen können, anstatt dass sie selbst krank werden, sich selbst krankschreiben lassen müssen oder langfristig häufiger ausfallen. Wir haben es hier aus meiner Sicht daher mit einer Gemeinschaftsaufgabe zu tun, die Gesellschaft, Politik und Krankenkassen nur gemeinsam lösen können. Es geht nicht darum, einzelne Akteure einseitig zu belasten, sondern darum, gemeinsam gute Verhältnisse für unsere Familien, für Eltern und für die Kinder zu schaffen. Auf kurzfristige wirtschaftliche Effekte zu schauen, ist in diesem Kontext aber ganz sicher der falsche Weg. Die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird nicht mit einem kurzen Sprint mit möglichst niedrigen Ausgaben entschieden, sondern mit einem langfristig angelegten Plan, der gutes und sicheres Aufwachsen, gutes und gesundes Arbeiten und gutes Älterwerden ermöglicht. Und das soll für alle möglich sein. Hinzu kommt daher ein weiterer Aspekt, der Aspekt von Gerechtigkeit. Vereinbarkeit von Familie und Beruf darf kein Luxus sein, den sich nur manche leisten können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Um es ganz konkret an unserem Antrag festzumachen, es ist also auch eine Frage der Gerechtigkeit und der Chancengleichheit, wenn die Eltern kranker Kinder sich vom Alter her länger um ihre Kinder kümmern können. Dabei geht es natürlich auch um die Stärkung der Kinderrechte. Um es noch einmal zusammenzufassen: Das Kinderkrankengeld ist eine wichtige familienpolitische Leistung, die Eltern gesetzlich versicherter Kinder bei der Vereinbarkeit von Beruf und familiären Pflegepflichten unterstützt. Gerade in den ersten Lebensjahren bis zum 14. Lebensjahr kommt es häufig zu ernsteren, akuten Erkrankungen, die eine elterliche Betreuung zwingend erforderlich machen. Bislang gilt der Anspruch jedoch nur für Kinder bis 12 Jahre. Vergessen wird dabei jedoch, dass auch ältere Kinder betreuungsbedürftig sein können. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir uns dafür einsetzen, dass der Paragraf 45 im SGB V dahin gehend angepasst wird, dass die Betreuung von Kindern im Krankheitsfall durch die Eltern bis zum Ende des 14. Lebensjahres ermöglicht wird, indem der Anspruch auf Kinderkrankengeld sichergestellt wird. Wir halten diesen Schritt für eine wichtige Maßnahme zur Stärkung unserer Familien in Mecklenburg-Vorpommern, und daher werbe ich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
