Simone Oldenburg
Ja, lässt sich ausdehnen. Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Schneider! Wir haben eine gültige Schulentwicklungsplanungsverordnung vom Oktober 2021, ergänzt noch mal im April 2022. Diese Schulentwicklungsplanung geht bis zum Ende des Schuljahres 2026/2027, dann kommt eine neue. Das erklärt schon einmal den Rahmen. Und selbstverständlich haben alle Landkreise und auch die kreisfreien Städte, sie waren ja an der Anhörung der Änderung des Schulgesetzes beteiligt, von dieser Möglichkeit können sie Gebrauch machen, und das machen auch Landkreise und somit kann es auch der Landkreis Nordwestmecklenburg machen.
