Jens-Holger Schneider
Guten Morgen, Frau Ministerin! Während einer Ausschusssitzung eines Ausschusses des Kreistages Nordwestmecklenburg kam eine Vorlage der Verwaltung zur Sprache. Da ging es um die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung, und die Verwaltung sagte uns auf Nachfrage, sie hätten eine Frist gesetzt bekommen vom Bildungsministerium, diese Frist sei der 31. Dezember 2025, deswegen hätte man die Aufhebung der Förderschulen schon für das Schuljahr 2026/2027 geplant. Das Schreiben, das zitiert wurde, war vom März 2025. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass wir eine Schulgesetznovelle hatten, wo der Erhalt der Förderschulen bis auf 2030 ausgedehnt wurde. Ich habe gefragt, ob danach, die waren der Meinung, nach wie vor, meine Frage war, ob man danach noch mal nachgefragt hätte, Anfang September, die sagten, das sei nicht der Fall, weil es an der Frist nichts ändern würde. Deswegen meine konkrete Frage: Lässt sich diese Frist für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ausdehnen oder ist diese Frist starr für den 31. Dezember 2025 gesetzt?
