Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, dann haben wir uns deutlich missverstanden, sondern Zuständigkeit dürfte nach dem, was Sie berichten, gegebenenfalls – da bin ich echt vorsichtig, die Informationen sind Zeitungsinformationen, von einem Dritten, einem Bürger, der eine gewisse Empathie empfunden hat, gegeben worden –, wenn, dürfte es die Zuständigkeit des jeweiligen Veterinäramtes, das ist aber am Ende für den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, das ist jetzt sehr juristisch betrachtet, tut mir leid, gleichgültig, es gibt nur eine Behörde, das ist der Landrat oder die Landrätin, die Oberbürgermeisterin und der Oberbürgermeister, und darunter haben Sie einzelne Ämter, aber die Zuständigkeit dort wäre dann gewesen vermutlich im Veterinäramt. Das setzt dann voraus, dass das Veterinäramt … Und auch da kann ich für den Sachverhalt keine Antwort geben. Ich halte für nicht ausgeschlossen, dass die Leitstelle einen diensthabenden Amtsveterinär informiert hat, der seinerseits anhand der Beschreibung, die er bekommen hat, gesagt hat, das ist kein Fall, wo ich als Amtsveterinär ran muss, so wenig empathisch uns beiden das erscheinen mag, da gibt es zuweilen auch die Betrachtungsweise, dass die Natur zuweilen mit Verletzungen anders umgeht, als wir es unter Menschen täten. Das muss uns beide nicht sofort überzeugen, aber an der Stelle kann ich nicht einschätzen, wie der Veterinär oder auch die Leitstelle es eingeschätzt hat. Der Veterinärmediziner wäre auf jeden Fall derjenige, der nach meinem Eindruck die Zuständigkeit hätte. Die Naturschutzbehörde, die Sie angesprochen haben, wäre allenfalls von ihm einmal kurz zu informieren gewesen, also gibts gleich mehrere – und alles hypothetisch, noch mal, ich kenne den Sachverhalt nicht im Detail. Hypothese, er hätte einen Einsatz von sich für erforderlich gehalten, dann wäre gegebenenfalls eine Tötung angeordnet worden. Das ist ja sozusagen die Hypothese, die Sie tragen. Auch die kann ich nicht einschätzen. Wenn dem so wäre, bräuchte er tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung. Dann würden die zwischen den verschiedenen Ämtern der gleichen Behörde Kontakt aufnehmen. Er würde beschreiben, dass er vermutlich dann keine Rettungsmöglichkeit mehr für das Tier sieht und umgekehrt aus Tierwohlgesichtspunkten oder aus Tierseuchengesichtspunkten – je nachdem, welche Verletzung/Erkrankung, was auch immer vorliegen mag – ein schnelles Einschreiten für geboten erachtet, und dann würde zwischen diesen beiden Ämtern eine im Zweifel Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde anstehen. Dass diese untere Naturschutzbehörde mal eben ersetzt wird, wäre eher untypisch. Das ist eben nicht die Behördenkaskade zu sagen, ich rufe einfach denjenigen an, der mir gerade ans Telefon kommt, sondern es bleibt bei der Zuständigkeit der jeweiligen Behörde. Die Naturschutzbehörde, die obere, hätte eher die Rechtsaufsicht. Und noch einmal, das wäre aber originär nach dem, was Sie beschreiben, möglicherweise dann beim Amtsveterinär, der sich dann nur einmal kurz rückversichern müsste, dass die untere Naturschutzbehörde ebenfalls oder Artenschutzbehörde ebenfalls die Einschätzung teilt, dass es zu einer Tötung entgegen dem eigentlichen Tötungsverbot kommen muss. Ich bitte aber um viel Vorsicht, weil ich den Sachverhalt nicht kenne, weil die Kolleginnen und Kollegen ihn nicht kennen und ich mir deshalb momentan nicht anmaßen würde, beurteilen zu können, war es wirklich schon ein Sachverhalt, wo ein Amtsveterinär hätte tätig werden müssen, und auch nicht weiß, ob die Leitstelle das im Hintergrund möglicherweise geprüft und rückgekoppelt hat. – Herzlichen Dank!
