Jens-Holger Schneider
Ja, sehr gerne. Das hat ja nun nicht funktioniert. Bestünde dann die Möglichkeit, dass, wenn die untere Naturschutzbehörde nicht zu erreichen ist, dann die obere Naturschutzbehörde zu erreichen wäre und gegebenenfalls die Genehmigungsfiktion erteilt, dass es eben für die untere Naturschutzbehörde funktioniert, weil es hat ja gerade eben nicht funktioniert. Und das Tierleid war ja nun konkret da, weil sich eben keiner zuständig gefühlt hat. Es nützt ja nichts, wenn gesagt wird, es soll. Es ist schön, wenn es zukünftig geregelt wird. Die Frage, die sich mir an der Stelle stellt, ist tatsächlich: Was passiert beim nächsten Mal am Wochenende in so einem Fall oder an einem Feiertag? Dann die Leitstelle, und die Leitstelle erteilt dann diese Ausnahmegenehmigung zur Entnahme dieses erkrankten Wildtieres? Habe ich das richtig verstanden?
