Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich herzliche Grüße von Till Backhaus ausrichten, der – das hat er gestern auch angekündigt – auf der Ministerkonferenz ist. Die Kolleginnen und Kollegen haben mir eine relativ schlichte Antwort zugeleitet. Und die Antwort ist: Die Zuständigkeit am Wochenende ist die gleiche wie unter der Woche. Im Zweifel bleibt in der Tat das Veterinäramt zuständig, und das ist dann eine kreisliche Zuständigkeit. Ich nehme an, Sie haben jetzt einen der Landkreise im Blick. Konkreter kann ich es nicht eingrenzen, will ich aber auch gar nicht, darum mag es nicht gehen. Und in der Tat ist die Leitstelle im Zweifel diejenige – und das ist dann eine Frage der Organisationshoheit der Behörde, die angesprochen ist –, die sicherzustellen hat, dass, wenn am Wochenende Dinge kommen, die aus Sicht der Leitstelle tatsächlich eine der kreislichen Behördenteile – um mehr handelt es sich ja nicht – berühren, zum Beispiel in diesem Fall das Veterinäramt, dass dann über Rufbereitschaft oder andere Dinge abgebildet wird, dass die dort zuständigen Beteiligten involviert werden. Für die Polizeikolleginnen und -kollegen würde ich in der Tat ein Stück weit eine Lanze brechen. Das ist keine klassische Einsatzsituation, wo die Polizei helfen könnte, weil sie im Zweifel keine eigene veterinärmedizinische Kompetenz und vor allen Dingen auch Kapazität besitzt. Aber noch einmal, der Anruf an der Leitstelle oder zur Leitstelle wäre schon der richtige Zugang gewesen. Und wenn die – was ich nicht beurteilen kann, ich kann den Sachverhalt nicht beurteilen, ich kann nicht beurteilen, ob tatsächlich aus Sicht der Leitstelle und den Informationen, die sie kannten, eine Zuständigkeit oder eine Aktivität erforderlich gewesen ist –, innerhalb der Leitstelle müsste dann durch den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreie Stadt, je nachdem, was von beidem berührt ist, abgebildet werden, dass auch am Wochenende, auch in der Nacht, auch Heiligabend oder in anderen Situationen bei Notfällen die entsprechenden Notfallpläne vorliegen und man weiß, wen man dann wie erreicht.
