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Jens-Holger Schneider

AfD 13.11.2025 Sitzungen 8/119

Guten Morgen, Herr Minister! Ich zitiere mal aus einem Zeitungsartikel, wortwörtlich: „‚Sauerei‘: Kranker Kranich leidet am Straßenrand und niemand ist zuständig. ... Wer ist zuständig, wenn Wochenende ist und ein Tier leidet? Behörden geben keine Lösung.“ Zitatende. Es handelt sich um die Tatsache, dass ein Anwohner einen verletzten oder kranken Kranich gefunden hat am Wochenende, den Jäger angerufen hat, der ihm erklärt hat, einen befreundeten Jäger, er kann ihm nicht helfen, weil Kraniche unter strengem Naturschutz stehen, das nicht zu Recht und nicht zu Unrecht, Kraniche sind wundervolle Tiere, die gelten auch in anderen Kulturen als Glückssymbole. Die stehen unter strengem Naturschutz. Dann hat er die Polizei angerufen, die konnte ihm nicht helfen. Dann hat er beim Veterinäramt angerufen, die konnten ihm nicht helfen, weil keiner da war. Dann hat er die Leitstelle angerufen, die konnten ihm auch nicht helfen. Die Endkonsequenz war, am nächsten Tag fährt er hin, der Kranich war verschwunden, wahrscheinlich hat ihn sich der Fuchs geholt. Das kann es nicht sein. Deswegen meine Frage: Wer ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen bei der Entnahme kranker Wildtiere am Wochenende? Weil mich so etwas wirklich tatsächlich anrührt.

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