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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 10.10.2025 Sitzungen 8/117

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu dem Antrag muss man sich zunächst die Ausgangslage vor Augen führen, die ist ja schon gesagt worden. Die Mittelfristige Finanzplanung der EU ab 28 plant starke Mitteleinkürzungen für die Landwirtschaft und versteckt diese in einem Gemischtfonds. Meine Kollegin Sylva Rahm-Präger hat das ja schon vorgestellt. Er kommt einem vor wie so ein Gemischtwarenladen und heißt jetzt „1. Säule des MFR“, also der Mittelfristigen Finanzplanung. Und zweitens: Die Ausreichung soll über nationale und regionale Partnerschaftspläne erfolgen, das heißt verdeckt die Aufgabe der regionalen Selbstständigkeit bei der Mittelvergabe, Mittelkürzung und Änderung der Ausreichungsmodalitäten. Und das lehnen wir in dieser Form natürlich ab. Und es überrascht ja auch nicht, dass es zu Befürchtungen in Mecklenburg-Vorpommern geführt hat, Mittel und regionales Selbstbestimmungsrecht zu verlieren. Und auch die gestrige Entscheidung des EU-Parlaments, den Dialog mit der Kommission noch mal zu eröffnen, wird nicht zwangsläufig dazu führen, dass die Befürchtungen sich zerstreuen, zumal die Parlamentsentscheidung auf die Stärkung der Mittelzuteilung für kleinere bäuerliche Wirtschaften ausgerichtet ist. Insofern hat sich die Absicht des Antrages natürlich nicht erledigt. Erhalt der Eigenständigkeit des Fördertatbestandes Landwirtschaft und die regionale Mitbestimmung sind legitime Anliegen und werden von uns vollumfänglich unterstützt. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Lektüre des Antrags offenbart aber auch unsere inhaltliche, differente Herangehensweise. Dazu haben wir einen Änderungsantrag erarbeitet, der das Ziel hat, die Argumentation gegenüber Bund und EU zu stärken. Und dessen Kern lässt sich in vier Punkten zusammenfassen. Änderungsantrag zu Punkt I: Wir weisen bei der Beschreibung der Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft auf die zunehmende Rolle von Klima- und Umweltschutz, die viele Landwirtinnen und Landwirte doch schon jetzt mit Engagement sichern, und das gleich in Punkt I, damit man gar nicht erst ins Fragen kommt. Es sind erbrachte Ökosystemdienstleistungen wie Biodiversität, Wasserschutz, Wasser, Wiedervernässung der Moore unter anderem, die maßgeblich zur nachhaltigen Wertschöpfung beitragen und notwendigerweise leistungsabhängig zur Einnahmesicherung der Landwirtinnen und Landwirte beitragen sollen und müssen. Auch das müssen wir im Punkt I gleich mal festhalten: öffentliches Geld für öffentliche Leistungen, keine pauschale Flächenlogik mehr, sondern leistungsabhängige Zahlungen! Zweitens. Weiterhin wollen wir mit unserem Änderungsantrag zu Punkt III, IV, V und VI verbindliche Zweckbindung und geltende Umweltmindeststandards absichern. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da ist auch eine Argumentation gegenüber der EU wichtig, weil dafür Gelder gezahlt werden können. Wir sprechen uns drittens für die zielgenauere, indikatorgestützte und flexiblere Anreizung zur Einkommenssicherung aus. Das ist der Änderungsantrag VII.1 bis 4. Und schließlich unterstützen wir mit unserem Änderungsantrag den Bürokratieabbau und die Digitalisierung – Änderungsantrag VII.7 – und die regionale Mitwirkung bei der Prioritätensetzung. Zusammengefasst, wenn Sie dem Änderungsantrag, würden wir Sie bitten, dem Änderungsantrag zuzustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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