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Christian Pegel

10.10.2025 Sitzungen 8/117

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich jetzt heraushöre in der Einbringung, macht die CDU hier den ganz großen Eintopf auf: Nord Stream 2, Beförderungsfragen plus damit im Übrigen überhaupt nicht zusammenhängende Razzien, (Thomas Krüger, SPD: Genau!) Gebäudesubstanzen, die ich in der Tat vor vier Jahren übernommen habe, die schon die 13 Jahre vorher ein Problem waren und die wir jetzt ab dem nächsten Jahr angehen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Richtig! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es muss Sie ja immer noch sehr schwer treffen, die Oppositionsbank drücken zu müssen, meine Damen und Herren! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Beate Schlupp, CDU: Och nee, och nee! Nicht wirklich! – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) So viel Schmerz habe ich selten gehört. Und es beruhigt mich sehr, dass mir verschiedene Behördenleiter, im Übrigen auch Polizeibeamte auf Revieren sehr deutlich, aber richtigerweise leise und eben nicht im Netz ihr Vertrauen aussprechen. Aber es gibt auch Kritiker, da mache ich überhaupt keinen Hehl drum. Aber Ihr Bemühen, ein Bild zu zeichnen, trifft nicht auf das, was ich kennenlerne. Kurz sachlich auf das eingegangen, was ich gehört habe: Wir verfügen über den vom Altersdurchschnitt her drittneuesten Fuhrpark, (Michael Noetzel, Die Linke: Was?!Das kann doch nicht sein!) drittneuesten Fuhrpark unter allen Landespolizeien. (Zuruf von Michael Noetzel, Die Linke) Wir bauen Gebäude, die weit vor mir massiv vernachlässigt wurden, ohne Vorwürfe zu erheben, (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh, oh!) aber schwer vernachlässigt. Und, meine Damen und Herren, es war stilmäßig zu erwarten, gleichwohl bin ich immer wieder schwer negativ beeindruckt. Ich empfinde es als höchst fragwürdig, einzelne Beamte hier in öffentlicher Sitzung zu diskreditieren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Daniel Peters, CDU: Ursache und Wirkung! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) zu bemühen, wie es gerade in schäbigster Weise passiert ist, (Daniel Peters, CDU: Ursache und Wirkung!) meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Vorliegend … (Daniel Peters, CDU: Sie haben das zu verantworten, Sie allein!) Schäbig, bleibt schäbig, Herr Fraktionsvorsitzender, da hilft keine Argumentation! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Dann weiß jeder von der CDU, was er zu erwarten hat. – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Vorliegend handelt es sich um jemanden, der bereit war, sich mit seinem deutlich, deutlich geringeren Gehalt mehrjährig auf einem deutlich höher dotierten Posten zu verdingen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Wie so viele andere Polizeibeamte in der Landesverwaltung! Wie so viele andere Polizeibeamte!) Wenn Sie beispielsweise in Katastrophenschutzorganisationen hineinhören, wird seine Arbeit ausdrücklich sehr wertgeschätzt. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ministerinnen und Minister, vielleicht sogar Staatssekretäre müssen es wohl aushalten, dass kübelweise Unrat über sie ausgeschüttet wird, um vermeintlich parteipolitische Punkte zu machen. Für die normalen Beschäftigten der Landesverwaltung und auch der Polizei gilt das nach meiner tiefen Überzeugung nicht. Das geht gar nicht, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Sebastian Ehlers, CDU: Sagt doch auch gar keiner! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Im Übrigen, nur um vielleicht auch ein bisschen Sachlichkeit mit einstreuen zu wollen, hat sich der Beamte in einem Bewerbungsverfahren von außen als Jurist für eine Einstellung in den Polizeidienst durchgesetzt und wurde in den höheren Polizeidienst aufgenommen. Und auch die Tätigkeit als kommissarischer Direktor des LPBK ist durch ein Interessenbekundungsverfahren entschieden worden. Darauf hat es mehr als eine Bewerbung gegeben. Ich kenne ja die öffentlich gestellten Fragen. Es gab keine rechtliche Auseinandersetzung. Im Nachgang des damaligen Interessenbekundungsverfahrens schlägt zumindest eine fehlerhafte damalige Auswahl nach. Ich kenne auch die weiteren öffentlich gestellten Fragen: Warum habt ihr damals einen Juristen gesucht? Warum waren in der damaligen Interessenbekundung Kenntnisse im Brand- und Katastrophenschutz erbeten? Und die Fragen sind mit einem kurzen Blick auf die zentralen Aufgaben des LPBK naheliegend. Das LPBK ist nämlich keine Polizeibehörde im klassischen Sinne, ist quasi die Dienstleistungs- und Serviceeinheit der Polizei. Dort werden alle möglichen Beschaffungen für die Polizeibehörden vorgenommen, wie Waffen, Fahrzeuge und so weiter, dort werden die IT-Verfahren der Polizei betrieben und betreut. Die Rechner der Polizei laufen also mit dem Service und dem Einkauf des LPBK. All das setzt vertiefte Kenntnisse im Vergabe- und Beschaffungswesen und Fähigkeiten, bei Streitigkeiten, bei Einkäufen und Beschaffungen lösen zu können, voraus. Das machts für einen Juristen deutlich leichter. Das LPBK ist aber eben nicht nur Polizeibehörde. Die Buchstaben „B“ und „K“ in „LPBK“ stehen für „Brand- und Katastrophenschutz“. Und deshalb war damals in der Interessenbekundung durchaus favorisiert, dass der Behördenchef auch diese Themen kennt und beherrscht. (Beate Schlupp, CDU: Warum macht man das als Interessenbekundungsverfahren?!) Es waren also juristisch vertiefte Kenntnisse für die jährlich sehr große Zahl an Beschaffungen und Verträgen und Kenntnisse im Brand- und Katastrophenschutz in dieser Behörde mehr als naheliegend. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Über Letztere, die Brand- und Katastrophenschutzerfahrung, verfügt der aktuelle kommissarische Direktor im Übrigen nachgewiesenermaßen. Dr. Vorname, Nachname hat seine Doktorarbeit nämlich im Katastrophenschutz erfolgreich bestritten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde Ihren Blick aber gerne auch auf das richten, was aktuell möglichst wild durcheinandergerührt, politisch diskutiert und in Teilen aus offensichtlich parteipolitischer Motivation verhetzt wird. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Beate Schlupp, CDU: Ja, ja, das ist eine Unterstellung!) Zunächst, um welche Verfahren und Entscheidungen geht es eigentlich? Bereits da wird es ja möglichst wild und bunt. Es handelt sich am Ende aber um drei unterschiedliche Sachverhalte. Ich weiß, klingt erst mal sehr juristisch, aber es ist oft im Leben so, ist eben etwas komplexer, als es sich in einer Überschrift zusammenfassen lässt. Zunächst wird öffentlich immer das eigentliche Besetzungsverfahren der Stelle des Direktors des LPBK diskutiert. Die jetzt öffentlich streitig diskutierten Sachverhalte sind aber nicht die Neubesetzung der Stelle des LPBK-Direktors. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Diese Neubesetzung ist nämlich noch gar nicht ausgeschrieben. Mein Staatssekretärskollege hat also auch nicht über den neuen Direktor des LPBK entschieden, wie in mancher Berichterstattung und öffentlichen Diskussion suggeriert wurde. Er hat aber, weil er danach gefragt wurde, richtigerweise gesagt, dass ich ihn direkt vor den Sommerferien gebeten hatte, diese Besetzung des Direktors des LPBK jetzt sehr forciert angehen zu lassen. Der kommissarische Direktor ist seit gut vier Jahren kommissarisch in der Leitungsfunktion. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Er ist übrigens – noch mal wiederholt – auf einer B2- besoldeten Stelle mit seinem deutlich geringeren Gehalt tätig, seit mehreren Jahren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Da wir seit Frühjahr die Stelle des Direktors wieder freihaben, war es mir ein wichtiges … Sie haben doch jederzeit die Gelegenheit, hier hinterher Ihre Redezeit zu nutzen. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, aber auch die Gelegenheit, dazwischenzurufen, Herr Pegel. Ja, ja.) Die können Sie nutzen. Das Problem ist, Sie kommen zu keinem vernünftigen Diskurs, wenn Sie permanent Beiträge geben … (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Doch, das darf ich mit meiner Meinung entscheiden! Sie werden gar nicht glauben, wie weit Meinungsfreiheit in Deutschland geht. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Sogar dazu darf ich eine Meinung haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Da wir seit Frühjahr dieses Jahres die Stelle des Direktors des LPBK wieder freihaben, war es mir ein wichtiges Anliegen, die lange Hängepartie jetzt, wo es geht, schnell zu beenden. Warum war die Stelle so lange nicht ausschreibbar? Weil auf dieser Stelle ein anderer Beamter, der wiederum ganz woanders kommissarisch über Jahre seinen Dienst verrichtet hat, geführt worden ist. Dieser Kollege wurde im Frühjahr dieses Jahres auf die von ihm kommissarisch jahrelang geleitete Stelle versetzt. Damit war ab Frühjahr genau diese Direktorenstelle für eine Neubesetzung frei. (Torsten Renz, CDU: Gehört ja alles zum Schachspiel dazu!) Und ja, es ist kein Schachspiel, es ist nämlich schon von Ihnen begonnen worden. (Torsten Renz, CDU: Ich weiß das.) Wir beide sind nicht in der Lage, gemeinsam Schach zu spielen. (Michael Noetzel, Die Linke: Herr Renz, da meldet sich der Richtige!) Das schließe ich aus. Ich kann nämlich kein Schach. Deswegen kann ich es für mich sicher sagen, ich wäre nicht dabei. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und ja, ich hatte schon im Frühjahr um zügiges Angehen des Neubesetzungsverfahrens gebeten. Und ja, vor der Sommerpause hatte ich noch keine Zuarbeit, die auf den Beginn des Ausschreibungsverfahren deutete, und habe sehr klar formuliert, dass ich nach der Sommerpause den Beginn des Besetzungsverfahrens erwarte. Und ein drittes Ja: (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich habe dabei auch darauf hingewiesen, dass der aktuell seit vier Jahren – ich wiederhole das gern: seit vier Jahren – diese Funktion kommissarisch mit seinem bisherigen, deutlich geringeren Gehalt ausführende Beamte dabei bewerbungsfähig sein sollte. Wie komme ich darauf? Es gibt eine Rechtsprechung, die bei Langzeitvertretung dem Dienstherrn, so heißt der Arbeitgeber des Beamten, gegenüber seinem Beamten als verpflichtet ansieht, diesem eine Bewerbung auf diese lange, kommissarisch wahrgenommene Stelle zu ermöglichen. (Torsten Renz, CDU: Deswegen musste er so lange warten mit der Verbeamtung?) Die Rechtsprechung folgert also aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinem Beamten. (Torsten Renz, CDU: Unglaublich!) Um es mit einfachen Worten des Volksmunds zu formulieren: Es soll gerade nicht Undank aller Welten Lohn sein, wenn man sich so engagiert. Wer sich über mehrere Jahre bewährt hat, soll sich zumindest, (Michael Noetzel, Die Linke: Das will die CDU aber nicht. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zumindest bewerben können. So schlicht ist Verwaltungsrecht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was ist das für ein Qualitätsmerkmal?) Es gibt dann keine Garantie. Nun zu den Qualitätsmerkmalen … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich habe den Eindruck, dass Sie keine Ahnung haben, was in Ihrer Abteilung überhaupt passiert. Hab ich den Eindruck.) Es gibt dann keine Garantie, dass man sich im Auswahlverfahren durchsetzt. Aber zumindest am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, nachdem man jahrelang ja bewiesen hat, dass die Stelle offenbar von einem gefüllt werden kann, ist das, was die Rechtsprechung uns an die Hand gibt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist dann der Inhalt der Vorbereitung dieser Ausschreibung, (Michael Noetzel, Die Linke: Das ist ja ein Skandal hier! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) die, wie schon oft gesagt, noch gar nicht begonnen hat und zu der mir nichts vorgelegen hat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Erst mal Schadensanalyse und Schadensbegrenzung gemacht!) Um die Direktorenstelle ging es also bei der in Streit diskutierten Entscheidung des Staatssekretärs nicht, um schon mal klar abzuschichten, worum es nicht ging, was in der Öffentlichkeit gerne vermischt worden ist. Entgegen verschiedener Wirrungen in der öffentlichen Diskussion, die das wiederholt angenommen hat, waren es also andere Fragestellungen. Es ging bei dem öffentlich diskutierten Besetzungsverfahren um eine Abteilungsleiter-Doppelbesetzung im LPBK – das ist quasi die Hierarchieebene unter dem Direktor – und es ging um eine Beförderung, beides nicht Verfahren, nicht Verfahren zur Besetzung des LPBK-Direktors. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Der Staatssekretär hat in diesen genannten Verfahren dann eine Entscheidung getroffen, eine, von der ich weiß, dass sie breit kritisch gesehen wird. Erstens will ich gern einwenden, Staatssekretäre sind zum Entscheiden da. Alle Sorgen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ob das nicht der Minister tun müsste, übersehen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dass in meiner Abwesenheit, und ich war abwesend, die Staatssekretäre gerade weiterhin Entscheidungen möglich machen sollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da waren Sie zumindest etwas cleverer! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Da es, wie gerade ausgeführt, auch nicht um die Behördenleitung, den Direktorenposten ging, erschließt sich mir diese Sorge nicht. (Torsten Renz, CDU: Man überlässt nichts dem Zufall!) Es wurde außerdem die Frage aufgeworfen, ob wirklich alles juristisch perfekt gelaufen ist. Ich darf mit einem jahrzehntelang in der öffentlichen Verwaltung in Führungsfunktionen tätigen Staatssekretär zusammenarbeiten, ich habe da tiefes Vertrauen. Und ich bin außerstande, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) jeden Entscheidungsprozess bei uns im Haus oder gar in der Landespolizei selbst zu tun oder auch nur zu überprüfen. Dafür gibt es eben die vielen Hundert Kolleginnen und Kollegen. Und ich weiß für mich selbst im Übrigen am ehesten, jeder kann Fehler machen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da wurden viele Fehler gemacht! – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Deshalb verlieren wir im Übrigen als Innenministerium wie auch die anderen Häuser zum Glück selten, aber zuweilen in einzelnen Fällen bei Personalentscheidungen vor Gerichten. Wo Menschen handeln, können Fehler passieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir verlieren vor allen Dingen auch mehrere Millionen Euro. Da reden Sie gar nicht drüber!) Und zuweilen beurteilen Gerichte auch schlicht anders, als meine Kolleginnen und Kollegen das zuvor getan haben. Übrigens haben meine Kolleginnen und Kollegen dann in der Regel mit bestem Wissen und Gewissen entschieden. Dafür gibts im Übrigen den Rechtsstaat. Soweit aber beispielsweise diskutiert wird, dass bereits etwas mehr als ein Jahr nach der letzten Beförderung erneut eine Beförderung erfolgt ist, weise ich zunächst gern auf den Gesetzesinhalt hin: mindestens ein Jahr Abstand zwischen Beförderung eins und Beförderung zwei. (Marcel Falk, SPD: Jo!) Richtig ist aber auch – das gehört zur Vollständigkeit dazu –, eine interne Richtlinie der Polizei, wie Beförderungen organisiert sein sollen, um den sehr vielen Personalverfahren in der Polizei Herr zu werden, sieht drei Jahre in der Regel und das im Gesetz vorgesehene eine Jahr nur als Ausnahmefall vor. Ich habe meinen Staatssekretär so verstanden, dass ihn die vierjährige Tätigkeit auf einer deutlich höher besoldeten Stelle bewegt hat. Da mag man so eine Ausnahme diskutieren können, das will ich nicht in Abrede stellen, um einem Beamten, der sich viele Jahre wesentlich höherwertiger Tätigkeit gestellt hat, Wertschätzung zu zollen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe aber auch, meine Damen und Herren, die Kritik der Polizeiführungen nachvollziehen können. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Kolleginnen und Kollegen sagen sehr zu Recht, wir müssen jährlich Hunderte von Verfahren bei knapp 6.000 Polizeikolleginnen und -kollegen abarbeiten. Wir brauchen die sehr festen Leitplanken der Beförderungsrichtlinie. Jede Abweichung führt zu mannigfaltigen Nachfragen in vielen anderen Verfahren, ob dort nicht auch eine Ausnahme geprüft werden könnte. Deshalb bleibe ich bei meiner sowohl der Behördenleitungen als auch öffentlich wiederholt gegebenen Antwort: Ja, wir werden diese Richtlinie weiterhin anwenden. Und ja, solche ausnahmsweisen Vorgehensweisen, die rechtmäßig sein mögen, aber ganz viele Verfahren beeinflussen können, sollen sich nicht wiederholen. Punkt! (Beifall Rainer Albrecht, SPD: Jawohl!) Die massenweise Erledigung, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) die massenweise Erledigung sehr vieler Verfahren im Personalbereich ist, (Daniel Peters, CDU: Das war ein einmaliger Fall, dass ein Staatssekretär mit Gutachten ein Urteil verändert!) das erkenne ich gerne an, sonst nicht bewerkstelligbar. (Daniel Peters, CDU: Meine Güte!) Ich erwähne im Übrigen nur am Rande, dass der Beamte seine Beförderung zurückgegeben hat. (Katy Hoffmeister, CDU: Das geht rechtlich gar nicht!) Das zeigt im Übrigen die Verantwortung, (Julian Barlen, SPD: Hört, hört!) die der betroffene Beamte gegenüber der Polizei angesichts der öffentlichen Debatte empfindet. (Katy Hoffmeister, CDU: Das geht so nicht!) Ich bedanke mich bei ihm sehr herzlich dafür, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe eine Vielzahl von Menschen befördern dürfen in den verschiedenen Funktionen. Da waren mit Sicherheit auch ein Sack voll Kolleginnen und Kollegen mit CDU-Parteibuch dabei, (Sebastian Ehlers, CDU: Da wurde aber die Beförderungsrichtlinie nicht so ausgelegt. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) auch mit anderen Parteibüchern, die meisten vermutlich ohne. Offen eingestanden interessiert mich das nicht. Das spielt für mich keine Rolle. Ich habe mich in der Vergangenheit – das unterscheidet mich im Übrigen von mancher Kollegin und manchem Exkollegen, der jetzt hier krakeelt – mit vielen verschiedenen Beteiligten gern in die Zusammenarbeit begeben. Ich bewerte Menschen, ich bewerte ihre Haltung und ich bewerte ihre Arbeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Ich räume keine ganzen Stabsbereiche und Büros aus, wenn ich in neuen Ministerien zur Mitarbeit kommen darf. Ich arbeite gern mit den Erfahrungsträgerinnen, Erfahrungsträgern, die da sind. Das werden Sie auf allen meinen Stationen – Staatskanzlei, Energieministerium, Innenministerium – sehr klar nachvollziehen können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das gilt selbst für in der Vergangenheit im Zweifel durchaus sehr profiliert mit anderen parteipolitischen Interessen verknüpften Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern. Das spielt für mich keine Rolle, und das gilt auch vorliegend. (Horst Förster, AfD: Das sollte auch so sein.) Ich halte es gegenüber dem Beamten, der hier betroffen ist, für unverschämt, ihn auf sein Parteibuch zu reduzieren, für unverschämt, ihn auf sein Parteibuch zu reduzieren! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das gilt umso mehr, angesichts, wenn Sie zum Beispiel in die Katastrophenschutzorganisation hineinhören, seines wirklich guten Rufs für die Arbeit. Aber auch aus demokratietheoretischen Gründen sollten wir uns dem alle enthalten. (Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke: Jup!) Wenn Parteibücher per se zum Hemmschuh werden, (Stephan J. Reuken, AfD: Hört, hört! – Thore Stein, AfD: Ich kenn das ja.) wird es für Demokratie nicht leichter. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört!) Das kann in keines Sinne sein. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Verwirrung zu optimieren, und das ist ja auch eben geschehen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) werden in dieser öffentlichen Debatte außerdem damit überhaupt nicht, überhaupt nicht im Zusammenhang stehende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen eines erhobenen Untreueverdachts vermengt. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang, an das zu erinnern, was ich im Übrigen für Minimal- und Basiswissen selbst in politischen Diskussionen halte. Es gibt eine Unschuldsvermutung. Jeder ist bis zur gerichtlichen Feststellung seiner Schuld unschuldig. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Nun kenne ich natürlich den lauten Ruf: Aber die Staatsanwaltschaft kommt doch nicht umsonst. Stimmt! (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Sie kommt, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) wenn aus ihrer Sicht ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Es geht um disziplinrechtliche Maßnahmen!) Es reicht ein Anfangsverdacht. Sie können jetzt auch gerne rufen, aber die haben ja auch noch Hausdurchsuchungsbeschlüsse bekommen, und dann wiederhole ich gern: Erstens, auch da gilt die Unschuldsvermutung. Und zweitens, die Hausdurchsuchung steht in der Strafprozessordnung im Abschnitt der Ermittlungsmaßnahmen, nicht im Abschnitt über Verurteilung. Und für den Hausdurchsuchungsbeschluss reicht auch ein Anfangsverdacht und die Annahme, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass ich Beweismittel bei der Hausdurchsuchung finden werde, anders als zum Beispiel beim Haftbefehl, da brauchen Sie einen dringenden Tatverdacht, gibts keine gesteigerten Verdachtsanforderungen für den Hausdurchsuchungsbeschluss. Ich werbe sehr für das Ernstnehmen der Unschuldsvermutung, gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, und erlaube mir in diesem Zusammenhang an einen Fall zu erinnern, den alle gern verdrängt haben, des früheren Staatssekretärskollegen im Finanzministerium Herrn Peter Bäumer. (Thomas Krüger, SPD: Genau!) Die Staatsanwaltschaft sah damals einen Anfangsverdacht. Das Amtsgericht erließ sogar einen Durchsuchungsbeschluss. Das Landgericht hat die Beschwerde sogar zurückgewiesen. Eine andere Kammer des Landgerichtes hat dann allerdings die Hauptverhandlungseröffnung verweigert, weil sie ebenfalls davon ausging, dass das zu keiner Verurteilung führen werde. Das Oberlandesgericht hat das Landgericht dann leider gezwungen, und am Ende bedurfte es des Bundesgerichtshofes, um diese Ermittlungen mit einem sehr klar formulierten Freispruch des Landgerichtes endgültig zu beenden. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Die Unschuldsvermutung dürfte damals bei vielen im Übrigen über diese Zeiträume auch bezweifelt worden sein. Der Bundesgerichtshof war da sehr klar: Nichts dran an den Vorwürfen, Punkt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Julian Barlen, SPD: Die CDU hat das Urteil aber schon gesprochen. Insofern wissen die mehr.) Ich habe damals übrigens, und da hatten auch schon viele das Urteil gesprochen, (Julian Barlen, SPD: Da wissen die mehr! – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) mit dem damaligen Ministerpräsidenten das Gespräch begleiten dürfen, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das sind zwei ganz unterschiedliche paar Schuhe! – Glocke der Vizepräsidentin) wie mit diesen Vorwürfen gegenüber einem zu ernennenden Staatssekretär umzugehen ist. Und die Unschuldsvermutung war damals eine Leitplanke, und die mit steuerrechtlichem Sachverstand sehr deutlich zu bezweifelnden Strafvorwürfe waren es auch. Und diese Unschuldsvermutung treibt mich gleichermaßen um, auch weiterhin, meine Damen und Herren! Man muss, kann jetzt natürlich einwenden – das tun Sie offenbar –, muss für die Frage nach der Suspendierung vom Dienst (Ann Christin von Allwörden, CDU: Und nur das habe ich in den Raum gestellt, Herr Pegel! Nur das!) nicht ein strengerer Maßstab gelten. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Und der gilt!) Und diese Gedanken haben mich auch angetrieben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ach!) Und ich habe mir deshalb die wichtigsten Inhalte der Akten zeigen lassen, meine Damen und Herren. (Marcel Falk, SPD: Hör doch zu! – Ann Christin von Allwörden, CDU: Ich hör zu!) Dabei habe ich sicherlich den Vorteil gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht, dass im Innenministerium und LPBK die kompletten Akten vorliegen. (Unruhe bei Marcel Falk, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Die Ermittlungsbehörden kennen zu Beginn ihrer Ermittlungen oft nur wenige Fragmente und müssen auf der Grundlage entscheiden, ob ein Anfangsverdacht, ein Anfangsverdacht vorliegt. Erst dann beginnen sie, weiter zu prüfen, und dem dienen dann die Ermittlungen. Mit der Kenntnis der wesentlichen Akteninhalte – da mag ich einen Vorteil haben – sehe ich keinen Anhaltspunkt für den erhobenen Straftatvorwurf der Untreue. Ganz schlicht formuliert – (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) vielleicht das Bemühen, es mal nachzuvollziehen, Frau Abgeordnete –, ganz schlicht formuliert, braucht die Untreue drei Dinge: Jemand muss die Pflicht haben, das Vermögen eines anderen zu schützen und zu behüten. Natürlich haben Staatssekretäre und Behördenleiter die Pflicht, das Landesvermögen zu beschützen. Und aus diesem … Zweitens muss dabei ein Fehler gemacht worden sein. Es ist also nicht ausreichend geschützt und behütet worden. Und aus diesem Zu-wenig-Schutz-Gewähren muss ein sogenannter Vermögensnachteil aufseiten, in diesem Falle des Landes entstanden sein. Hier hat die Staatsanwaltschaft als Anfangsverdacht die Sorge formuliert, dass ein Geldanspruch des Landes gegenüber Landkreisen und kreisfreien Städten, also ein Geldzahlungsanspruch ans Land nicht mit ausreichendem Nachdruck eingefordert wurde und deshalb jetzt Verjährung eingetreten sei. Und Verjährung heißt, der, der eigentlich zahlen muss, kann die Zahlung verweigern und muss dann auch nicht mehr bezahlen. Das ist im Übrigen eine rein zivilrechtliche Frage, weil das zwischendurch mal kritisiert worden war, Frage, zivilrechtlich: Kann das Land diese Geldzahlung noch verlangen? Und dazu war ein Blick in den konkreten Vertrag erforderlich. Und der zeigt, 2020 haben Land und Landkreise sowie kreisfreie Städte Verträge geschlossen, dass das Land zentral für alle Masken, Schutzausstattungen und alles mögliche andere für die wirksame Bekämpfung der Corona-Pandemie einkauft. Das Land gibt diese dann auf Anforderung an die Landkreise und kreisfreien Städte weiter, wenn sie die Produkte brauchen. Dafür konnte das Land Abschlagszahlungen per Rechnung verlangen. Das ist auch wiederholt passiert. Der Vertrag sieht dann aber vor, dass erst, wenn die Landkreise und kreisfreien Städte sagen, stopp, keine weiteren Lieferungen mehr, dieses Vertragsverhältnis endet, dann soll das Land in einem großen Schlag eine Schlussabrechnung schreiben, in der alle Lieferungen an die Landkreise und kreisfreien Städte einbezogen werden. Es werden da auch schon alle geleisteten Zahlungen abgezogen. Es werden möglicherweise schlechte Leistungen, also mangelhafte Masken in Abzug gebracht und so weiter. Und da wird ein großer Strich gezogen und es wird geschaut, bekommt das Land noch Geld oder wurde zu viel vorausgezahlt, bekommen also eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis was zurück. Das kennen Sie im Übrigen alle aus Ihrem Privatleben. Wenn Sie einen Stromliefervertrag zum Beispiel mit Ihrem Stadtwerk vor Ort haben, dann zahlen Sie jeden Monat Vorauszahlungen für Ihren Strom. Einmal im Jahr wird der Stromzähler abgelesen und dann gibts eine Rechnung für das ganze Jahr. Und vom Ergebnis des gesamten Jahres, dessen, was Sie dann bezahlen sollen, werden die Vorauszahlungen abgezogen. Und dann zahlen Sie entweder noch was nach oder kriegen was zurück. Und wenn Sie dazwischen eine Vorauszahlung nicht nachgezogen haben, nicht geleistet haben, macht das Stadtwerk etwas ganz Einfaches: Es zieht die nicht von Ihrer Rechnung ab, sondern Ihr Rechnungsbetrag, den Sie noch bezahlen müssen, ist ein bisschen höher. Genauso, meine Damen und Herren, ist es – etwas schlicht übersetzt, ist nicht böse gemeint –, verhält es sich hier auch. Die Folge ist laut einer sehr klaren Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1998, dass, selbst wenn eine einzelne Abschlagsrechnung verjährt sein sollte, das für die Schlussrechnung vollkommen egal ist, weil der Betrag da als Forderung mit eingestellt wird. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Es wird in der Schlussrechnung dann schlicht die nicht bezahlte Abschlagsrechnung nicht als Vorauszahlung abgezogen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Folge: Es entsteht kein Schaden, und ohne Schaden keine Untreue. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Nun weiß ich wohl, dass ich nicht unfehlbar bin und dass ich mich irren kann, das gehört im Leben dazu. Und es war klar, dass, sollten die Vorwürfe zutreffen, personalrechtlich, aber eventuell auch schadensersatzseitig Maßnahmen meinerseits zu ergreifen wären. Deshalb haben wir als Innenministerium sehr kurzfristig ein Gutachten veranlasst – Auftrag: Sind zivilrechtlich Abschlagrechnungen verjährt und sind diese noch beitreibbar oder würde die Verjährung zum Verlust dieser Forderung führen? Antwort der Kanzlei war sehr klar und meiner eben dargestellten Feststellung übereinstimmend: Die Schlussrechnung ist noch nicht gelegt. In diese gehen alle Forderungen ein. Selbst wenn eine Abschlagsrechnung verjährt wäre – Konjunktiv –, entsteht kein Schaden, weil diese Forderung in die Gesamtrechnung der Schlussrechnung eingeht. (Marcel Falk, SPD: Hört, hört!) Und deshalb gilt für mich, meine sehr geehrte Damen und Herren, selbst wenn man gut vertretbar personalrechtlich einen schärferen Maßstab (Heiterkeit und Zuruf von Daniel Peters, CDU) als die Unschuldsvermutung anlegt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dann würde hier erkennbar für den Dienstherrn eine nicht gerechtfertigte personalrechtliche Maßnahme ergriffen, (Daniel Peters, CDU: Innerhalb von 72 Stunden gefertigt!) weil mangels Vermögensschadens keine Untreue vorliegen kann. Und ähnlich wie im Fall von Herrn Bäumer gilt für mich auch hier, ich werde nicht sehenden Auges, sehenden Auges entgegen des Wissens, dass kein Vermögensschaden vorliegt, Maßnahmen wegen eines solchen Verdachtes ergreifen. (Michael Noetzel, Die Linke: Richtig!) Ich bin Jurist, (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) ich bin Jurist, ich nehme die Unschuldsvermutung ernst. Ich werde auch vor allem niemanden entgegen meines Wissens von einer fehlenden Straftat zum Gegenstand von Maßnahmen machen. (Michael Noetzel, Die Linke: Danke schön!) Ich bin auf die jetzt weitere Diskussion sehr gespannt. Sie wird mit Sicherheit ereignisreich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

Alle Reden von Christian Pegel Protokoll ↗