Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Gern nehme ich seitens der Landesregierung für den Sozialbereich Stellung zum Antrag. Die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe ist in der Tat dramatisch. Das trifft in erster Linie das Land, das 72 beziehungsweise 80 Prozent der Kosten übernimmt, und die Landkreise und kreisfreien Städte. Lassen Sie mich das anhand einiger Zahlen deutlich machen: Die Nettoausgaben der Eingliederungshilfe in Mecklenburg-Vorpommern betrugen 2016 gut 288 Millionen Euro, im Jahr 2022 436 Millionen Euro und im vergangenen Jahr 558 Millionen Euro. Einen weiteren erheblichen Anstieg gibt es voraussichtlich in diesem Jahr. Wir gehen mit dem Nachtragshaushalt für 2025 von Kosten in Höhe von 686 Millionen Euro aus. Das ist innerhalb von nicht einmal zehn Jahren mehr als eine Verdopplung der Kosten. Damit stehen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht alleine da. Im Gegenteil, alle Bundesländer sind von diesen massiven Steigerungen betroffen. So sind die bundesweiten Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe zwischen 2012 und 2024 von 13,7 Milliarden Euro auf 28,7 Milliarden Euro gestiegen, also mehr als das Doppelte. Hauptursächlich für diese Kostenexplosion ist das Bundesteilhabegesetz, das ja in mehreren Stufen seit 2016 in Kraft getreten ist, und es liegt vor allem an den Personalaufwandsentwicklungen und den inflationär bedingten Preisentwicklungen. In Mecklenburg-Vorpommern mit seinen niedrigen Lohn- und Gehaltsniveaus kommen zudem noch die notwendigen und richtigen Nachholeffekte hinzu. Diese sehr dynamische Kostenentwicklung heißt nicht, dass der Ansatz des BTHGs falsch ist. Selbstbestimmung und eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sind absolut unterstützenswerte Motive. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Was aber falsch läuft, ist die völlige Fehleinschätzung des Bundes an der finanziellen Entwicklung. Und das hat neben erheblich gestiegenen Personalerfordernissen viel zu tun mit Fehlsteuerung im Bereich Bürokratieaufbau. Deshalb fordern alle Länder eine deutlich höhere Finanzierungsbeteiligung des Bundes, die sich an der tatsächlichen Kostenentwicklung orientiert und für die Zukunft dynamisiert ist. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Kostenentwicklung hat Auswirkungen auf den gesamten Landeshaushalt. Ihr kann nur gemeinsam begegnet werden. Alle Akteure der Sozialwirtschaft, einschließlich der Kommunen, sind aufgefordert, zusammen sowohl Lösungsansätze zur Kostendämpfung in den betroffenen Bereichen zu erarbeiten, als auch zu überlegen, wie man strukturiert den Sozialstaat einschließlich angemessener freiwilliger Leistungen sichern kann. Deshalb haben wir die Task Force Sozialreform ins Leben gerufen und uns auf Maßnahmen zur Kostendämpfung verständigt. Dazu gehört zum Beispiel: – der Abschluss eines Landesrahmenvertrages nach 131 SGB IX beziehungsweise der Erlass einer Rechtsverordnung durch den Landesgesetzgeber, – die methodische Entwicklung eines Steuerungsmechanismus zur Sicherstellung eines einheitlichen Gesetzesvollzugs bei der Deckung der Bedarfe, – die Erhöhung der Datentransparenz, – die Zusammenarbeit von Land und teilnehmenden Gebietskörperschaften im Pilotprojekt zur Optimierung der Prozesse – und eine Verbesserung von Prüfungen durch Stärkung der Prüfbefugnisse und erweiterte Prüfbefugnisse des Landesrechnungshofs. Parallel dazu sind Initiativen zur Anpassung des Bundesrechts notwendig. Die Länder bereiten diese gerade vor, wie bereits erwähnt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, soweit zur Umsetzung der in der Task Force Sozialreform vereinbarten Maßnahmen gesetzliche Änderungen auf Landesebene notwendig sind, versucht die Landesregierung, sie mit dem Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes umzusetzen. Unter anderem werden folgende Änderungen beziehungsweise Ergänzungen des Landesausführungsgesetzes SGB IX und des Landesausführungsgesetzes SGB XII vorgeschlagen: – eine stärkere Verknüpfung der Verhandlungen von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, – eine Stärkung der zentralen Stelle der Eingliederungs- und Sozialhilfeträger, – eine einheitliche Steuerung der Deckung der Bedarfe in der Eingliederungshilfe. Ich kann Ihnen hierzu sagen, dass mein Ministerium zur Sicherstellung einer landeseinheitlichen Ausgestaltung der Eingliederungshilfe pauschalierte Leistungsumfänge entwickelt. Voraussetzung dafür ist die Übermittlung der dazu erforderlichen Daten durch die Eingliederungshilfeträger und eine umfassende Auswertung. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen gerade nicht der Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erschwert werden soll und damit keine Abkehr vom bundesrechtlich verankerten personenzentrierten Ansatz verbunden ist. Vielmehr sollen Voraussetzungen für eine transparente, steuerbare und personenzentrierte Bedarfsdeckung und ein bisher fehlender Orientierungsrahmen für vergleichbare Sachverhalte geschaffen werden. Unverändert sind der Landesregierung bei allen erforderlichen Kostendämpfungsmaßnahmen die Belange und Interessen der Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen, genauso wie der LIGA und der kommunalen Ebene. Und deshalb sitzen wir gemeinsam seit über einem Jahr in der Task Force Sozialreform und seit einem halben Jahr zu Gesprächen über den Landesrahmenvertrag gemeinsam an einem Tisch. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
