Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie solche Anträge kriegen, gehen die typischerweise ins Ministerium zu den Fachkollegen mit der Bitte, guckt euch das mal an, bewertet das. Und dann kommen völlig entgeisterte Rückmeldungen der Katastrophenschützer bei uns im Hause, die sagen, na, wir sind doch viel weiter, als der Antrag erahnt. Dann sage ich denen, ganz ruhig, vielleicht haben wir bisher einfach schlecht kommuniziert, gebt mir das doch gerne mal mit, das ist ja auch ein Anlass und Möglichkeit, mal zu zeigen, wo wir stehen. Ich habe jetzt in der Einbringung allerdings gemerkt, dass es momentan der Versuch ist, ganz viel in einen Topf zu werfen, umzurühren und die Trennungen total aufzugeben. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Meine Damen und Herren, Sie haben einen Antrag gestellt zur Zivilverteidigung und zum Bevölkerungsschutz. Das ist klug und richtig, das Thema müssen wir uns in den Blick nehmen. Aber die dann eingeführten Beispiele, die Drohnen, halte ich zumindest an der Stelle für nicht überzeugend. Da sind wir mit Sicherheit noch nicht – so sehe ich es zurzeit zumindest – in einer Situation, wo wir sagen, das ist schon ein Fall, den die Zivilschutzplanung übernehmen würde, mal losgelöst von der Frage, dass wir die Ursächlichkeiten noch nicht kennen. Sie hatten Sorge vor einer Havarie der Schattenflotte oder jedes anderen Schiffes. Dafür haben wir seit über zehn Jahren zum Glück ein Havariekommando in Cuxhaven. Maritime Unglücke dieser Art regeln wir, handeln wir. Da gibt es etablierte, im Übrigen auch zusammenarbeitsorientiert ... Da brauchen Sie gar nicht den Kopf zu schütteln, können Sie hingucken! Sie müssten einfach mal sauber trennen und nicht den großen Pott machen und sagen, ich wollte schon immer mal irgendwie verschiedene Punkte angesprochen wissen. Der Hackerangriff und der Stromausfall sind klassische Fälle des Katastrophenschutzes. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Die können natürlich auch im Rahmen der Zivilverteidigung eine Rolle spielen, aber noch einmal, die Trennung müssten wir gleichwohl vornehmen. Sie werden es nicht alles in gleicher Weise gelöst bekommen. Dass wir das trennen müssen, ist auch nichts Neues. Das hat es in der alten Bundesrepublik schon in den 60ern bis 80ern gegeben. Und auch in der DDR hat man beide Bereiche betrachtet und natürlich in Teilen identische Organisationen angesprochen. Ich gucke gleichwohl gerne auf das, was die Kolleginnen und Kollegen mir mitgegeben haben, weil sie zu Recht sagen, vielleicht hat man bisher auch zu unzureichend in den politischen Raum kommuniziert, was wir schon haben. Den Prozess, den Sie ansprechen, haben wir in der Landesregierung bereits 2022 beginnen müssen, im Übrigen ja nicht ganz freiwillig, sondern durch äußere Umstände bedingt. Und mit der Bildung des Landeskoordinierungs- und Unterstützungsstabes – die Kolleginnen und Kollegen sprechen liebevoll vom LKUSt – haben wir genau die Grundlage geschaffen, die Sie an anderer Stelle hier ansprechen. Die KatSchutzorganisationen dieses Landes, die Bundeswehr, die entsprechenden Organisationen kennen im Übrigen dieses Gremium auch, weil sie dort regelmäßig beteiligt sind. Wir haben dann mit dem Operationsplan Deutschland bereits zu Beginn 2024 genau diesen LKUSt in die Arbeitsverfassung versetzt, auch dafür, und haben die ersten Maßnahmen zur Revitalisierung der zivilen Verteidigung eingeleitet. Warum? Weil es zivile Verteidigung dem Grunde nach über Jahrzehnte in Deutschland gegeben hat. Ich habe vorhin, heute Morgen schon gesagt, ich gehöre auch zu denen, die die Friedensdividende sehr genossen haben. Ich hatte auch den Eindruck, es gibt Dinge, die wir zum Glück nicht mehr so intensiv verfolgen müssen. Ich habe mich deutlich korrigieren müssen in den letzten vier Jahren. Damit bin ich zum Glück nicht alleine. Aber das führt dazu, dass wir in der Tat einen größeren Nachholbedarf haben. Ziel dieser Arbeit des Landeskoordinierungsstabes – Landeskoordinierungs- und Unterstützungsstabes – ist seitdem, Maßnahmen zur Revitalisierung der Zivilverteidigung im Land Mecklenburg-Vorpommern zu identifizieren und geeignete Maßnahmen einzuleiten. Wir haben deshalb im Übrigen, um das noch mal verstärkt tun zu können, im vierten Quartal des genannten Jahres die sogenannte Koordinierungsstelle Zivile Verteidigung, im Übrigen auch personell untersetzt, in Mecklenburg-Vorpommern neu geschaffen im Ministerium. Und seitdem hat dieser Bereich Eckpunkte mit einer Roadmap erstellt, im Übrigen gemeinsam mit den verschiedenen Beteiligten. Es hat Informations- und Vernetzungsveranstaltungen auf allen Ebenen, das heißt auf allen politischen Ebenen, auf allen Verwaltungsebenen und mit allen Akteuren durch diese Koordinierungsstelle Zivile Verteidigung gegeben und es sind Arbeitsgruppen zur sukzessiven Bearbeitung spezifischer Arbeitspakete gegründet worden. Mit der Stärkung der zivilen Verteidigungsfähigkeit, das ist zumindest das Ziel, geht dann auch die Stärkung des Bevölkerungsschutzes einher und, das ist die Hoffnung, die Stärkung der Resilienz der Bevölkerung sowie – das ist ein ganz wesentliches Ziel der Vorbereitung – die Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, einschließlich Landesregierung und Landtag und im Zweifel auch Landesverfassungsgericht. Sie haben eine Gesamtstrategie für die zivile Verteidigung angeregt in Ihrer ersten Ziffer. Das ist mit dem Innenministerkonferenzbeschluss vom 18.06.2025 auch als klare Bitte der Länder an das BMI herangetragen worden. Wir haben gebeten, eine – weil wir sie einheitlich in Deutschland zu brauchen glauben – Zivilschutzstrategie in enger Abstimmung mit den Ländern zu erarbeiten. Es gibt dafür eine Bund/Länder-offene Arbeitsgruppe Zivilverteidigung und zivil-militärische Zusammenarbeit, in der die Innenressorts von Bund und Ländern und das Bundesverteidigungsministerium vertreten sind. Ziele sind, wir erarbeiten gemeinsame Vorgehensweisen zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, für den Zivilschutz, für die Versorgung der Bevölkerung und der Streitkräfte. Letzteres, weiß ich, lässt manchen erschrecken, ja, aber auch das ist Teil der Planung, haben wir heute Morgen ebenfalls diskutiert. Wir planen nicht für Krieg, sondern wir planen für das klare Zeichen, dass wir bereit sind, unsere Freiheit zu verteidigen, unseren Frieden zu verteidigen. Und zu guter Letzt geht es auch hier darum, Unterstützung möglicher Streitkräfte in so einer Situation mit vorzuplanen. Diese Bund/Länder-offene Arbeitsgruppe Zivilverteidigung und zivil-militärische Zusammenarbeit identifiziert derzeit bundesweit relevante Themen, adressiert die dann an zuständige Fachgremien und Ressorts und bearbeitet Unterthemen in Unterarbeitsgruppen auch selbst. Dabei ist die Einbindung der polizeilichen Gefahrenabwehr über den UA FEK, den Unterausschuss oder einen der Unterausschüsse der Innenministerkonferenz, sichergestellt, der zum AK 2 – es gibt also unterhalb der Innenministerkonferenz Arbeitsgruppen und Arbeitskreise –, entsprechend in diese Bund/Länder-offene Arbeitsgruppe für die polizeiliche Seite entsandt ist. Wir haben mit dem schon liebevoll genannten LKUSt und der Koordinierungsstelle Zivile Verteidigung Szenarien der zivilen Verteidigung sowie eine Roadmap zur Revitalisierung der Zivilverteidigung hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet und die Erfordernisse in einen Entwurf für ein Eckpunktepapier der Bund/Länder-offenen Arbeitsgruppe bei diesen Planungen eingebracht. Alle relevanten Akteure hier im Land sind bereits durch den LKUSt und die Koordinierungsstelle Zivilverteidigung in unterschiedlichen Formaten in die Planungsprozesse eingebunden. Es gab und gibt dabei im Übrigen auch gemeinsame Veranstaltungen schon seit Beginn 2024 mit der Bundeswehr auf verschiedenen Ebenen. Wir waren eines der ersten Bundesländer, das die Spitzen der Katastrophenschutzorganisationen, der Bundeswehr, der entsprechenden Wirtschaftsverbände im Innenministerium zusammengerufen hatte, um das erste Mal über die groben Planungen zusammen mit dem damaligen Landeskommandeur für den Operationsplan Deutschland zu informieren. Es sind dabei unter anderem folgende Formate geprägt und regelmäßig in Arbeit gesetzt worden: – Auf strategischer Ebene treffen sich – zweimal jährlich durch das Innenministerium durchgeführte Besprechungen zur zivilen Verteidigung und zivil-militärischen Zusammenarbeit sowie zum Operationsplan Deutschland – die Landräte und Oberbürgermeister mit Vertretern der Landesspitze der Hilfsorganisationen, dem THW, der Bundeswehr, der Landespolizei sowie den Vertreterinnen und Vertretern unseres Hauses und des LPBK. – Wir haben das regelmäßig einmal jährlich stattfindende Bevölkerungsschutzsymposium zum Thema „Military Mobility“, also militärische Mobilität, mit allen relevanten Akteuren, in diesem Fall aber auf der Arbeitsebene. – Wir haben Arbeitsgemeinschaften auf Landes- und kommunaler Ebene zu Themen der Zivilverteidigung sowie die Teilnahme an der entsprechenden Unterarbeitsgruppe, der Bund/Länder-offenen Arbeitsgruppe, die ich erwähnt habe. – Und quartalsweise findet eine Abstimmung der entsprechenden Organisationseinheiten des Innenministeriums mit den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie den anderen Ressorts der Landesregierung, geleitet durch den LKUSt, statt. Sie haben zum Zweiten erbeten zu prüfen: Ertüchtigung der militärischen, verteidigungs- und krisenrelevanten zivilen Infrastruktur. Es gibt bereits, wie eben geschildert, einen Abstimmungsprozess im engen Austausch mit den betroffenen Akteuren, vor allen Dingen in der AG Militärische Mobilität. Darüber hinaus werden regelmäßige Jours fixes zwischen Bundeswehr und Innenministerium durchgeführt. Im Rahmen der AG Gesundheit gibt es darüber hinaus Abstimmungen zwischen Vertretern des Sozial-, also in dem Fall des Gesundheitsministeriums, mit dem Innenministerium und der Bundeswehr. Da geht es vor allen Dingen um gesundheitliche Versorgungsfragen. In all diesen Bereichen sind wir zurzeit vor allem in Lagefeststellungsfragen. Viele der Maßnahmen sind dann im Übrigen abhängig von Vorgaben des Bundes. Das führt in der Bund/Länder-offenen Arbeitsgruppe im Übrigen nicht nur Mecklenburg-Vorpommern an, sondern auch andere Länder. Zivile Verteidigung ist nämlich Bestandteil der Gesamtverteidigung, braucht also Vorgaben. Alleingänge eines Bundeslandes, auch unseres, ohne die Beteiligung des Bundes und der anderen Bundesländer wären unzweckmäßig und ineffizient. Soweit Sie sich Schulungen im Bereich Cyberbedrohungen wünschen, ist das Innenministerium bereits in der Unterarbeitsgruppe „Risiko- und Krisenkommunikation“ der eben genannten Bund/Länder-offenen Arbeitsgruppe vertreten. Ziel ist dort, eine evidenzbasierte, wirksame, abgestimmte, einheitliche und bedarfsorientierte Bürgerkommunikation in der Zivilverteidigung zu entwickeln. Dazu gehört vor allen Dingen, die Risikowahrnehmung der Bevölkerung zu schärfen, die Kenntnis und das Verständnis für aktuell denkbare Risikolagen zu steigern. Und dazu wird unter anderem das BBK noch in diesem Jahr einen aktualisierten Notfallratgeber herausgeben. Erste Projekte zur Stärkung der Resilienz der Bevölkerung gibt es bereits. Ein Beispiel ist der Landkreis Ludwigslust-Parchim, der in Zusammenarbeit mit der Hilfsorganisation ASB Erste Hilfe mit Selbstschutzinhalten für Kinder ab fünf Jahren, Erwachsene und Senioren vermittelt, vom BBK im Übrigen gefördert. Sie haben darüber hinaus regelmäßige Szenarienübungen angeregt. Der LKUSt hat bereits Szenarien der Zivilverteidigung in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet und beschrieben. Ressorts, Landkreise, kreisfreie Städte, THW, Bundeswehr, Hilfsorganisationen und KatSchutzorganisationen sind dabei Mitarbeitende gewesen. Die zivile Alarmplanung sowie Notfallkommunikation werden regelmäßig geübt. Auf Landesebene wird im Übrigen in diesem Jahr eine größere Landeskatastrophenschutzübung zur zivil-militärischen Zusammenarbeit durchgeführt werden, im westlichen Landesteil. Das LPBK erarbeitet insgesamt und auch dafür ein Konzept zur Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zum Bevölkerungsschutz. Sie haben dann einen ressortübergreifenden Aktionsplan erbeten. Der LKUSt hat bereits mit der Koordinierungsstelle Zivile Verteidigung Szenarien der zivilen Verteidigung und der Roadmap zur Revitalisierung der zivilen Verteidigung in unserem Bundesland erarbeitet. Die Erfordernisse des Eckpunktepapiers sind bei diesen Planungen berücksichtigt, die uns die Bund/Länder-offene Arbeitsgruppe an die Hand gegeben hat. Folgende Maßnahmen unter anderem sind als notwendig dabei identifiziert worden: – Es geht um Sensibilisierung der entsprechenden Akteure. – Es geht um eine Implementierung der zivilen Alarmplanung, auch bei Ihnen angesprochen. – Es geht um einen sicheren Umgang mit sensiblen Informationen. Da haben wir momentan eine Riesenbaustelle, weil Geheimschutzfragen bislang nicht ganz so im Vordergrund standen und eine Vielzahl von Behörden auf Landes- wie auf kommunaler Ebene zwischenzeitlich zu der Erkenntnis gelangen, dass sie gegebenenfalls geheimschutzrelevante Arbeitsplätze vorhalten, die sie bisher so nicht identifiziert hatten, was zu deutlichen Sicherheitsüberprüfungsbedarfen führt. – Es gibt das Erfordernis der Stärkung des Zivilschutzes und damit der Katastrophenschutzeinheiten. – Es gibt die Erarbeitung von Landeskonzepten zur Schaffung erforderlicher Fähigkeiten in der zivilen Verteidigung und im Katastrophenschutz unter dem Dual-Use-Ansatz. Weil Sie es ansprachen, ja, die Menschen sind nur einmal vorhanden in den Hilfsorganisationen. Also muss ich immer darüber nachdenken, wie ich sie alternativ in beiden Facetten einsetzen kann. – Es gibt entsprechende Erprobungslandeskonzepte und Strukturen im Rahmen von Übungen. Die Mitwirkung bei der Implementierung einer verschlusssachenfähigen Kommunikationsfähigkeit zwischen Land und Bund ist durch den Bund bereits begonnen. Alle Bundesländer werden dort entsprechend mitwirken und sich darauf einlassen. – Wir verbessern die Notkommunikationsfähigkeit mit der Erarbeitung eines Redundanzkonzeptes. – Wir schaffen ein gemeinsames Lagebild im Bevölkerungsschutz und identifizieren und bewerten verteidigungswichtige Infrastruktur, die insbesondere als KRITIS gilt. – Zu guter Letzt wirken wir mit an der abgestimmten Risiko- und Krisenkommunikation in der Zivilverteidigung des Bundes und der Länder. Am 30. Januar 2025 hat es dafür im Übrigen ein gemeinsames Anschreiben des Chefs der Staatskanzlei mit mir gegeben an alle anderen Ministerien, damit wir im Lande die Kolleginnen und Kollegen entsprechend sensibilisieren. Zu guter Letzt hatten Sie ja gebeten, eine personelle Beteiligung an der gemeinsamen Kompetenzstelle Bevölkerungsschutz vorzusehen. Da sind alle Länder beteiligt. Ich weiß, dass Sie es nicht verstehen und wahrnehmen wollen, weil Sie sich gerne an diesem Punkt festreiten. Die Besetzung der entsprechenden gemeinsamen Kompetenzstelle Bevölkerungsschutz wird abwechselnd unter den Ländern durch abgestimmte Vertreter wahrgenommen. Hier tragen im Übrigen alle Länder zur Finanzierung dieser Mitarbeiter, die dort alle 16 vertreten, bei. Auch das tun wir, vertreten nach dem Königsteiner Schlüssel. Darüber werden Kommunikations- und Informationsflüsse zwischen GeKoB und unserem Land regelmäßig durch Veranstaltungen in Präsenz und im digitalen Raum gewährleistet. Und wir sind bei der wöchentlichen Lagebesprechung dabei. Zu guter Letzt wollten Sie gern eine Taskforce Zivile Verteidigung. Das ist bei uns seit zweieinhalb Jahren der LKUSt, den haben wir bereits, und mit der Koordinierungsstelle Zivile Verteidigung haben wir dafür auch eine sehr konkrete Ansprechstelle. Meine Damen und Herren, ich kann zumindest im Parforceritt versuchen, es deutlicher zu machen, wo wir bereits stehen. Wir hatten im Innenausschuss durchaus auch zwischendurch Versuche unternommen, es darzulegen. Ich lade herzlich ein, wenn es da größeren Bedarf gibt, es auch noch mal detaillierter zu tun. Ganz herzlichen Dank! Ich freue mich jetzt auf die folgende Debatte. Viel Erfolg dabei! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
