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Christian Pegel

09.10.2025 Sitzungen 8/116

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt also offenbar eine getrennte strafrechtliche Delinquenzbereitschaft von Deutschen und Nichtdeutschen. Das ist dann die These, die zugrunde liegt. Ich will das gar nicht kleinreden, weil jede Straftat eine zu viel ist und jede, egal mit welcher Herkunft sie verübt wird, eine Reaktion des Staates braucht. Ich will auch deutlich sagen, wer zu uns kommt und Schutz sucht – dazu stehe ich auch weiterhin, obwohl die Abschiebungen nicht so ganz einfach sind – und sich deutlich danebenbenimmt, der verkehrt das, was wir ihm bieten, nämlich Schutz in Unschutz. Und vor diesem Hintergrund gibt es dafür klare Bundesvorgaben. Aber zur Vollständigkeit, wenn Sie die Zahlen aus unserer Kriminalitätsstatistik nennen, gehört auch dazu, dass wir da mal in die Personengruppen schauen. Und dann gibt es durchaus auch Gruppen, wo europäische Nachbarländer der größte Teil derer, die mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit gewisse Straftatenbereiche begehen, sind. Wir werden also ein Stück weit schauen müssen, ob es tatsächlich nur dem Deutschen nicht so stark an kriminellen Genen mangelt oder ob es sozusagen weitere Differenzierung gibt. Das ist ja das, was Sie sozusagen begründen wollen. Ich werbe sehr dafür, dass erstens die kriminologischen Debatten differenzierter sind. Sie haben jetzt einen rausgefischt, der im Übrigen genau wie andere Beteiligte auch ein Recht hat, es lohnt sich, genauer hinzugucken. Aber er bietet uns doch keinen Ansatzpunkt, wo es herkommt und auf welche Gruppen er es dann eigentlich beziehen wollte. Noch einmal: Ich habe hier Bereiche, wo polnische Straftäterinnen und Straftäter die größte Gruppe der nicht deutschen Tatverdächtigen sind. Das ist im Übrigen nachvollziehbar. Sie sind eine Riesengruppe auch im Lande und mit Durchfahrten und Ähnlichem. Also wir haben eine relativ große Differenzierung (Nikolaus Kramer, AfD: Hab ich aber extra ausgenommen.) bei Nichtdeutschen. (Nikolaus Kramer, AfD: Die hab ich extra ausgenommen, Herr Innenminister!) Sie haben aber eben die Zahlen entsprechend erwähnt. Ich gehe davon aus, dass sie da mit drinstecken. (Nikolaus Kramer, AfD: Nein! Nein! Sind Sie ehrlich dieser Annahme? Ich habe sie extra ausgenommen!) Ich gucke gerne mal auf meine Zahlen. Da bin ich dann bei den großen Zahlen, die Sie genannt haben, nicht mehr ganz sicher. Ich freue mich aber, dass Sie dann weitergehend differenzieren und sagen, da gibts also welche, die offenbar ein anderes kriminelles Gen haben als wiederum wir und die Nachbarn. Was ist Ihr Vortrag: Wir wollen was bundesweit Einheitliches machen. Nein, wer diese Vorgehensweise der Nordrhein-Westfalen wählt, weicht von der bundesweiten Einheitlichkeit ab. Sie sagen, ja, dann setzt euch doch dafür ein, dass das der neue Standard wird. Und dann schaue ich auf ein sehr eindrucksvolles BKA-Papier. Und die haben wirklich große Forschungsbereiche, die sich mit statistik-kriminologischen Phänomenen und kriminalistischen Herkunftsphänomenen befassen, und deren Quintessenz ist relativ klar. Erstens, Tatverdächtige und Opfer gelten im Ermittlungsverfahren bereits dann als identifiziert, wenn wir eine Staatsangehörigkeit kennen. Wir fragen gar nicht jeden zwingend, hast du auch noch eine zweite und dritte dabei. Aber losgelöst davon ist die Frage, hat das eine Aussagekraft. Lohnt es sich also, ein riesiges System umzurühren und umzukehren und zu sagen, ich will jetzt auch noch eine zweite und dritte Staatsangehörigkeit kennen? Und Sie werden sich eine zweite Frage gefallen lassen müssen, die stelle ich aber hinterher. Das BKA ist relativ klar in seinem One-Pager und sagt, Gründe für das Vorhandensein von Mehrfachstaatsangehörigkeiten sind extrem vielfältig. Die können erlangt werden durch Geburt. Zu gut Deutsch, das ist jemand, der hier komplett sozialisiert worden ist, komplett in Deutschland sozialisiert worden ist. Sie können beantragt werden, sie können erworben werden, es kann einen Verzicht oder einen Entzug geben. Einige Staaten – da hat das BKA vollkommen recht – verweigern ihnen sogar, dass sie die Staatsangehörigkeit aufgeben können. Das BKA stellt sehr klar fest, eine Mehrfachstaatsangehörigkeit ist kein, ist kein Messkriterium für Migrationshintergründe. Zuverlässige kriminologische Ableitungen sind daher auf Basis einer Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht möglich. Und das scheint, überzeugt mich sehr, weil ich überhaupt nicht wüsste, wo ich da anknüpfen sollte. Auch wenn Sie einen Kriminologen zitieren, der sagt, na ja, nur an soziodemografischen Faktoren liegt es nicht, spricht in der kriminologischen Forschung seit 50/60 Jahren vieles dafür, dass soziodemografische Faktoren eine Rolle spielen. Männer zwischen 12 und 14 oder Mitte 20 sind unsere Haupt-Troubleshooter-Gruppe, das gehört im Strafrecht zur Ehrlichkeit dazu. Und dann ist es völlig wurscht, welche Nationalität sie haben. Und ja, es gibt gewisse wirtschaftliche, soziale Umfeldbedingungen, die verstärkend wirken können. Das ist keine Entschuldigung, sage ich ganz ausdrücklich. Ich bin selbst ab meinem zehnten Lebensjahr an der Grenze zum Sozialhilfeniveau groß geworden. Ich wehre mich dagegen, so zu tun, als ob es einen Automatismus gäbe und einen Entschuldigungsgrund, wenn man sich für Straftaten entscheidet. Und das tut jeder selbst. (Beifall Dr. Daniel Trepsdorf, Die Linke) Aber es gibt Faktoren, die es wahrscheinlicher machen. Das ist der Punkt, der mich umtreibt: Es gibt Faktoren, die es wahrscheinlicher machen. Und die sind zumindest nach allem, was wir kennen, nicht mit Mehrfachstaatsangehörigkeiten verbunden. Oder umgekehrt, dann müsste ich sehr viel tiefer in Geburtsorte und in die Geburtsorte von Eltern eintreten, wenn ich die Theorie verfolge, dass es genetisch unterschiedliche Programmierung gäbe – immer im Konjunktiv. Das wäre ja dann sozusagen der Zugang, den ich bräuchte, weshalb ich eben Herkünfte brauche. Da muss ich aber jenem, der nur einen deutschen Pass hat, der kann ja seinen afghanischen, syrischen, polnischen, ungarischen, dänischen, Sie können jetzt alle Nationalitäten nehmen, damit ich keinen in seiner Ehre verletze, ich könnte jeden Pass beiseitegelegt haben, dann sind Sie nur noch Deutscher und würden hier nicht aufploppen. Wenn ich also daraus Herleitungen treffen wollte, weil ich davon ausgehe, dass der Geburtsort oder der Geburtsort meiner Eltern oder meiner Großeltern – mein Großvater ist im Übrigen in Memel geboren, ich glaube, das ist heutiges Klaipeda, liegt also relativ weit weg –, (Nikolaus Kramer, AfD: Ja. – Zuruf von Horst Förster, AfD) wenn Sie das sozusagen zur Grundlage machen, dann müssten Sie eine Vielzahl von Ermittlungen vornehmen. Und dann werden uns die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei zumindest schwer was husten, weil die dann zum verlängerten Statistikarm würden. Deren Job mit Statistik ist heute schon so, dass sie schwer atmen und sagen, wir muten ihnen schon mehr zu als noch vor fünf bis zehn Jahren. Das scheint mir auch richtig zu sein, im Übrigen alles immer im Dienste von kriminologischer Forschung und auch von kriminalistischer Forschung. Aber ich würde sicher davon ausgehen, dass sie den Weg nicht mitgehen. Also wenn ich es konsequent tue, dann muss ich sehr weit durchgreifen. Das hier ist von einem Zufallsprinzip ein Stück weit getragen, überzeugt mich daher nicht. Und das Beruhigende ist, mein Laienverständnis wird zumindest vom BKA mit sehr professionellen Jungs und Mädels, die an der Stelle unterwegs sind, geteilt. Ich freue mich auf die Diskussion. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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