Bettina Martin
Ich komme dazu gleich. (Der Abgeordnete René Domke spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Lassen Sie mich ein paar Dinge richtigstellen. Zum einen ist das geltende Straf- und Aufsichtsrecht, weil es ist sehr viel über Strafrecht in Ihrem Antrag die Rede, notwendig, verhältnismäßig und kompetenz- wie grundrechtskonform, gerade auf die Sicherung freier, furchtloser Meinungsäußerungen gerichtet. Es ist für die Meinungsfreiheit schlechthin konstituierend, das Strafrecht. Ja, es ist immer auch ein Balanceakt, wenn wir darüber diskutieren, wie wir Menschen vor Desinformation, Hass und Hetze schützen können, und das vor allem im Netz, ohne dabei das Grundrecht der freien Meinungsäußerung einzuschränken. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Definieren Sie bitte mal „Hass und Hetze“! Werden Sie mal konkret! – Zuruf von Horst Förster, AfD) Auch hier hilft wie immer ein Blick ins Grundgesetz, denn hier steht, dass dieses Recht dort seine Schranken hat, wo Vorschriften der allgemeinen Gesetze, gesetzliche Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre verletzt sind. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und erlauben Sie mir die Bemerkung: Ich halte es für nicht akzeptabel, was da heute teilweise im digitalen Raum an Verleumdungen, an Beleidigungen und Deepfakes unterwegs ist – anonym und oftmals absolut ohne Konsequenzen für die Absender. Ich glaube, dass hier eine enorme Gefahr für unsere Demokratie, für den Schutz der Menschenwürde und letztendlich für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft besteht. Und auch ich sehe, wie übrigens auch die Bundesjustizministerin Hubig, die Frage, die jetzt gerade auf EU-Ebene diskutiert wird, was Chatkontrollen angeht, kritisch. Und ich bin fest davon überzeugt, dass das Netz trotzdem kein rechtsfreier Raum sein darf. (René Domke, FDP: Da sind wir uns einig.) Das, was dort im Moment läuft, untergräbt unsere Diskursfreiheit, untergräbt unsere Demokratie und hat wirklich nachhaltige Schäden bei den Menschen. Ich bin mir da total sicher. Insofern müssen wir da auch mit dem Recht ran. Und nicht zuletzt unterstützt und fördert die Landesregierung den freien, offenen Meinungsaustausch aktiv und setzt sich für mehr Medienkompetenz ein. Auch das ist die Forderung, die Sie ja stellen. Zahlreiche Programme wie „Jugend debattiert“, der Medienkompetenz-Preis, der Schülerzeitungswettbewerb, die SchulKinoWoche unter dem Motto „Demokratische Grundrechte schützen“ und das Netzwerk „Journalismus macht Schule“ sind nur einige lebendige Beispiele für eine demokratische Streitkultur, gefördert vom Land, getragen von Überzeugung, über die Landeszentrale für politische Bildung ist die Landesregierung mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Partnern im Netzwerk Medienaktiv vertreten für demokratische Debattenkultur und Medienbildung – das alles gemeinsam für Aufklärung und digitale Resilienz, gegen Desinformation und ohne Repression, sondern mit vielfältigen, lebendigen und attraktiven Angeboten. Zusammengefasst, sehr geehrte Damen und Herren: Dieser Antrag schützt unsere Medienmeinungsfreiheit nicht, sondern ist eher beschädigend aus meiner Sicht. Ob absichtlich oder nicht, indem einfach mal so behauptet wird, dass der Staat die Meinungsfreiheit inflationär mit strafrechtlichen Schritten einschränkt, spielen Sie den demokratiefeindlichen Strukturen und Akteuren in die Hände, (Zuruf von René Domke, FDP) die landauf und landab öffentlich behaupten, sie würden in ihrer Meinungsfreiheit beschränkt, aber gleichzeitig dies frei, offen und überall auf den Marktplätzen mit Trillerpfeifen herausschreien dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)
