Bettina Martin
Das einzige konkrete Beispiel, das Sie für diese Behauptungen anführen, ist aus meiner Sicht nicht geeignet: die Entscheidung des NDR, die Moderatorin Julia Ruhs nach den drei Pilotsendungen des Formats KLAR, (René Domke, FDP: Was sagen Sie zu Chatkontrollen?) das gemeinsam mit dem „Bayerischen Rundfunk“ läuft, gegen eine andere Moderatorin auszutauschen. Fest steht, dass es der gesetzliche Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist, eine unabhängige, sachliche, wahrheitsgemäße und umfassende Information und Berichterstattung zu gewährleisten und in seinem Angebot eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darzustellen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) So steht es auch im Medienstaatsvertrag der Länder. Man mag die Auswechslung der Moderatorin durch den NDR begrüßen oder auch ablehnen, man kann diese Entscheidung der Redaktion als unklug kritisieren, man kann diese Entscheidung ablehnen, was sie aber nicht, was sie nicht war, ist eine Entscheidung des Staates. Und das ist auch gut so! Ich erinnere hier noch mal an die in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Freiheit der Presse. Deswegen haben mich die skandalisierenden Äußerungen der vergangenen Wochen aus dem politischen Raum doch auch ziemlich verwundert, wie zum Beispiel von Carsten Linnemann, dem Generalsekretär der CDU, der in das aufgeregte Geschrei einstimmte und drohte, man werde nun die Rundfunkgebühren einfrieren, um Druck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für Reformen auszuüben. Ja, wo kommen wir denn da hin?! Wenn es Ihnen so sehr um die Freiheit und Demokratie geht, dann hätten Sie diese Drohung in Ihrem Antragstext geißeln müssen. Eine direkte staatliche Einflussnahme auf die Medien ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen, (Beifall vonseiten der Fraktion Die Linke und Thomas Krüger, SPD – Rainer Albrecht, SPD: Richtig! – René Domke, FDP: Ich habe gesagt, der Öffentlich-Rechtliche soll sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. – Zuruf von Torsten Koplin, Die Linke) Rundfunkfreiheit laut Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz. Die Medienaufsicht darf nicht zur Beeinflussung der freien Meinungsbildung führen. Deshalb ist Medienaufsicht in Deutschland staatsfern organisiert, (Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da lachen ja die Hühner!) sowohl im Öffentlich-Rechtlichen als auch im privaten Bereich. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Allein das sind Fake News.) Die Rundfunkanstalten gestalten ihre Programme eigenverantwortlich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da müssen Sie selber grinsen nicht wahr?!) kontrolliert von Rundfunkräten, nicht von Regierungen. Die eingeschränkte Rechtsaufsicht, die dem Staat verbleibt, ist ausdrücklich subsidiär, also nur nachgelagert und streng an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden. Und die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist längst auf dem Weg, durchdacht und demokratisch legitimiert. Mit dem Siebten Medienstaatsänderungsvertrag, beschlossen am 16. Juli 2025 in diesem Landtag, wurden ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ strukturell und inhaltlich weiterentwickelt. Unter anderem gehören dazu mehr Regionalität und verpflichtend mehr Interaktion mit Nutzerinnen und Nutzern und deren Partizipationsmöglichkeiten. (Der Abgeordnete René Domke bittet um das Wort für eine Anfrage.) Wir müssen also gar nicht neu anfangen, wie es der Antrag suggeriert. Man ist längst auf einem modernen Weg und einem verantwortungsvollen Reformweg. Und – diesen Satz noch, dann gern –, und dass es da auch noch etwas zu tun gibt, das sehe ich auch so, das sehen aber auch die Vertreter der Rundfunkanstalten ebenso und diskutieren das ja auch öffentlich.
