Simone Oldenburg
… und zwar sehr gerne. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schult, wenn ich mich richtig erinnere, und wir können dann im Protokoll gucken, haben Sie eben in Ihrer Rede gesagt, dass das Land nicht die Kosten für die Beitragsfreiheit auf die Kommunen überwälzt. Das haben Sie gesagt aus meiner Sicht. Darauf hat sich mein Redebeitrag bezogen, dass ich sage, die 250 Millionen Euro jährlich für die Beitragsfreiheit zahlt einzig und alleine das Land. Und wenn Sie jetzt sagen, weil die Eltern nichts mehr bezahlen, hätte sich das Korrektiv sozusagen ergeben oder überflüssig gemacht, bringe ich mein Kind hin, bringe ich mein Kind nicht hin: Wissen Sie, die Beitragsfreiheit bringt für alle Eltern für ein Kind vom ersten bis zum zehnten Lebensjahr 18.000 Euro Ersparnis je Kind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Das sind 18.000 Euro für mehr Teilhabe, das sind 18.000 Euro, die die Familien mehr zur Verfügung haben, ganz anders als in allen anderen Bundesländern. Durch die Beitragsfreiheit hat sich zum Glück das Gehalt der Erzieherinnen und Erzieher (Rainer Albrecht, SPD: Jawohl!) sehr, sehr gut entwickelt, weil nämlich vorher die Träger gesagt haben, ach Mensch – berechtigt –, wenn wir die Gehälter erhöhen, dann müssen wir die Elternbeiträge erhöhen, und das wollen wir nicht. Und deswegen hatten wir ein sehr niedriges Niveau. Und wir haben in den vergangenen Jahren seit der Beitragsfreiheit eine Erhöhung der Gehälter von Erzieherinnen und Erziehern im Durchschnitt mit 1.000 Euro mehr im Monat. Und das ist das, was die Landesregierung will: gute Löhne für hervorragende Arbeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Und das, und das hat die Beitragsfreiheit ebenfalls gebracht. Und deswegen, weil bei der Beitragsfreiheit – natürlich kann es da vorkommen, dass Eltern die Kinder nicht abmelden –, deswegen hat der Landesrechnungshof gesagt, hier müssen mehr Prüfrechte her. Und natürlich müssen die Landkreise und kreisfreien Städte auch die Prüfrechte, die sie schon haben, erst einmal überhaupt anwenden. Das ist das, was der Landesrechnungshof gesagt hat. Und deswegen ist es wichtig, dass wir mit der fünften Novelle des KiföG die App einführen, die ganz viele Kindergärten schon haben aus Corona-Zeiten, dass nämlich genau gesagt wird, von wann bis wann ist ein Kind in der Kita, um überhaupt eine Datengrundlage zu haben. Das machen die Träger heute schon, weil sie das schon allein aus brandschutzrechtlichen Gründen wissen müssen, wie viele Kinder habe ich denn überhaupt in meiner Kita. Und nichts anderes ist das, als dass man sagt, man will wissen – und da hat der Landesrechnungshof recht, die Transparenz muss hergestellt werden –, wo wird das Geld, wofür wird das Geld ausgegeben. Und das ist doch nicht mehr recht als billig, wenn man Steuergeld bekommt und sagt, wofür gebe ich das aus. Und Geld, was für die Kinder da ist, muss bei den Kindern ankommen. Geld, was für die Erzieher da ist, muss bei den Erziehern ankommen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) So einfach ist das. Und dazu braucht man Datengrundlagen, und da hat der Landesrechnungshof zu Recht darauf hingewiesen, und deshalb setzen wir das um. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Habe ich jetzt was vergessen? Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich bei Herrn Renz jetzt etwas vergessen habe. (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Wenn …
