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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 09.10.2025 Sitzungen 8/116

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Tat ist das ja ein sehr verwandtes Thema zu dem, was wir gestern hatten im Zusammenhang mit der Einbringung des Gesetzes. Deswegen werde ich manche Sachen auch gar nicht wiederholen. Wir sind uns ja in der sozusagen Einschätzung der Problemlage, glaube ich, insgesamt irgendwie einig, und ich gehe jetzt auf den vorliegenden Antrag der CDU ein und sage zunächst, dass eine Reihe von Punkten die richtige Richtung anzeigt. Die unterscheiden sich manchmal auch nicht großartig von den gestrigen Diskussionen. Ich gehe zunächst auf die Versorgungsbedarfsanalyse ein, die man ambulant, stationär und sektorenübergreifend denken muss. Das unterstützen wir natürlich selbstverständlich und glauben auch, dass da Zeit auf der Strecke geblieben ist, weil wir das ja schon lange diskutieren. Und vor allen Dingen legen wir auch in der Analyse einen Schwerpunkt darauf, dass das regional passiert, also nicht landkreisbezogen oder auf das ganze Bundesland, sondern gerade die regionale Versorgungsplanung ist ganz wichtig, weil man auch regional diese Vernetzung machen kann. Die Forderung nach weniger Bürokratie im Gesundheitswesen teilen wir ebenfalls, und da geht es Ihnen ja vor allen Dingen um Dokumentationszwänge. Ich denke, das geht vor allen Dingen auch um unnötige überbordende Dokumentationszwänge, und ich erlaube mir die Bemerkung, dass medizinische Dokumentation aber eine unerlässliche Notwendigkeit darstellt. Also man darf sich da auch nicht täuschen, dass wir keine Dokumentation von Anamnese und solchen Sachen machen, weil das die medizinische Versorgung schwächen würde. Zur Thematik der kommunalen Versorgungszentren: Da ist es wichtig, dass man natürlich tatsächlich auch auf Modellprojekte zurückguckt. Wir wissen ja alle, dass es schon vor Jahrzehnten Gesundheitsregionen in Baden-Württemberg gegeben hat, und so was muss man sich da vorstellen. Es muss nicht ein Haus sein, aber es muss eine Region sein, die praktisch entweder ein tatsächliches oder virtuelles Gesundheitszentrum darstellt. Zur Landarztquote ist gestern eine ganze Menge gesagt worden. Wir fügen da an, dass es vor allen Dingen auch um attraktive Rahmenbedingungen geht. Also alleine mit so einer Art verbindlichem Zwang, hatte ich ja gestern schon gesagt, wird man nicht weit kommen. Und ich erlaube mir die Bemerkung, dass es, glaube ich, auch gut wäre, wenn die Landesregierung sich dafür einsetzt, dass wir tatsächlich auch mehr ausbilden im Lande und uns das auch von der Bundesebene honorieren lassen. Also wer ausbildet, muss auch sozusagen die Gelder dafür haben, und das ist eine ganz wichtige Sache. Gesundheitsberufe zu stärken, hatten wir ja auch schon gehört, verbindet uns dann ja jetzt eigentlich alle. Wenn wir die Punkte ernst nehmen, dann schaffen wir die Versorgung, die mehr als nur ein Flickenteppich ist. Lassen Sie mich zum Abschluss sagen, dass wir uns gemeinsam auf den Weg machen sollten. Und in diesem Sinne – gemeinsam heißt auch fraktionsübergreifend –, und in diesem Sinne unterstützen wir den CDU-Antrag, damit er Teil der Diskussion um die Gesetzgebung über die Gesundheitsversorgung in unterversorgten Gebieten in MV wird. Und wir gestatten uns zu beantragen, dass dieser Antrag eben auch beigegeben wird in den Ausschüssen zu dieser Gesetzgebung. Und in diesem Sinne, im Sinne der fraktionsübergreifenden Arbeit stimmen wir auch dem Antrag insgesamt zu, weil wir dort eine gemeinsame Basis finden, von der aus wir sozusagen Entscheidungen auch für das Gesetz machen sollen, denn es ist, glaube ich, bei keinem die ideale Lösung bisher, und wir müssen letztendlich nachher einen guten Kompromiss schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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