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Stefanie Drese

09.10.2025 Sitzungen 8/116

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Antrag widmet sich die Fraktion der CDU der Forderung, die ärztliche Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. In einer Bürgerbefragung haben sie herausfinden wollen, wo der Schuh drückt. (Torsten Renz, CDU: Haben wir auch.) Die Reaktionen neben nicht einsatzfähigen Geräten, insbesondere die Klagen über Fahrtwege und Wartezeiten, kennt die Landesregierung selbstverständlich auch, denn auch uns schreiben die Leute und wir sind im Austausch vor Ort, und das übrigens alltäglich, und nicht nur im Rahmen einer Kampagne. Ihre Schlussfolgerungen sind richtig, aber wenig neu. Mit einem Maßnahmenbündel ist die Landesregierung seit Jahren aktiv, besser zu steuern, bedarfsgerechter auszubilden und neue Versorgungsmodelle zu etablieren. Zwei ganz aktuelle Beispiele: Gestern erst habe ich den Gesetzentwurf zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung und/oder drohenden Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen im Land Mecklenburg-Vorpommern in den Landtag eingebracht. Was wir gemeinsam mit dem Landarztgesetz 2020 auf den Weg gebracht haben, wollen wir nun modernisieren, ausbauen und weiterentwickeln. Vieles, was in Ihrem Antrag steht, kommt also demnächst automatisch zur Beratung in den Sozialausschuss. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zweites Beispiel: Die Verbesserung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit, ambulant und stationär, beschäftigt mich seit meinem Amtsantritt als Gesundheitsministerin. Wir haben hierzu vielfältige Initiativen entwickelt. Die neueste, wir werden nächste Woche im Bundesrat einen Antrag einbringen, der zum Ziel hat, die sektorenübergreifende Vernetzung an Krankenhausstandorten zu verbessern und gleichzeitig die Patientenströme besser zu steuern. Es gibt hierfür bereits sehr gute Beispiele im Land. Das integrierte Notfallzentrum am Klinikum Südstadt ist ein Vorbild für eine bessere sektorenübergreifende fachliche Zusammenarbeit. Dieses Projekt haben wir mit voller Überzeugung und mit Landesmitteln massiv unterstützt. Dennoch ist die ärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich in erster Linie Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung, denn – das wissen Sie genauso gut wie ich – dieser Bereich obliegt der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, und wir als Landesregierung haben nur mittelbar Einfluss auf die Situation. Und die Situation ist durchaus differenzierter, als Sie es darstellen. Auch hier ein Beispiel: Gab es im Jahr 2021 1.156 niedergelassene und angestellte Hausärztinnen und Hausärzte, waren es zum 30.06.2025 1.212. (Daniel Peters, CDU: Das ist ja richtig.) Es gibt also nicht eine landesweite stetige Abwärtsbewegung, sondern eine differenzierte Lage. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Klar ist, die Deckung des Fachkräftebedarfs ist eine riesige Herausforderung, gerade für den ländlichen Bereich. Deshalb ist es gut, dass wir alle uns engagieren und um beste Lösungen ringen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass nicht alle Wünsche erfüllbar sind, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) gerade nicht in einem dünn besiedelten Flächenland. Im Rahmen der Krankenkassenbeiträge und der Bedarfsplanungsgrundsätze wird es nicht in jedem Ort einen Diabetologen geben, und es wird auch nicht jeder mit dem Fahrrad zum Zahnarzt fahren können. Die Menge der Ärztinnen und Zahnärzte bemisst sich nun einmal vorrangig nach der Einwohnerzahl, und das ist schlicht unaufrichtig, so zu tun, als könnten wir jeden Wunsch erfüllen. Und zugleich sehen wir als Landesregierung, dass die Selbstverwaltung noch Luft nach oben hat und dass es steuernder Impulse bedarf. Deshalb sind wir auch da aktiv. Wir gestalten das Krankenhauswesen neu und haben einen besonderen Blick auf Verlässlichkeit der Versorgung, auch in Krisenzeiten. Wir haben dem Landtag ein neues Heilberufsgesetz vorgelegt und wir möchten, wie erwähnt, das Landarztgesetz durch das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz ablösen. Zudem arbeitet die Landesregierung auch auf den Aufbau einer landesweiten Telemedizin-Plattform hin. Dies erfolgt in unserer Gesundheitskommission. Dort wurde im vergangenen Jahr auch ein Zielbild „Geburtshilfe und Pädiatrie 2030 des Landes MV“ vorgelegt. Auch hier wird auf die Bedeutung von telemedizinischen Angeboten in den konkreten Feldern Geburtshilfe und Pädiatrie abgestellt. Ein weiterer Arbeitsauftrag beschäftigt sich mit der Etablierung einer telemedizinischen Plattform. Dabei soll zunächst eine einheitliche Plattform im stationären Sektor etabliert werden. Bei der Umsetzung einer entsprechenden Plattform soll darauf geachtet werden, dass die zu erarbeitenden Strukturen in Zukunft für andere Sektoren, also auch den ambulanten Bereich und sektorenübergreifend anschlussfähig sind. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind also in verschiedenen Projekten dabei, die Versorgungslage in unserem Land zu sichern und zu verbessern. Ein weiteres konkretes Beispiel hierfür ist das im Jahr 2023 gestartete Beratungsangebot für Kommunen „MV Gesund vor Ort“, das gezielt die Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen verbessern soll. Gemeinsam mit interessierten Gemeinden, Landkreisen und auch Kommunalpolitikern und potenziellen Trägern ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen erarbeiten die Beraterinnen und Berater des Rostocker Unternehmens ATI Küste ein individuell passendes Konzept und vernetzen zudem auch Akteure des Gesundheitswesens miteinander. So können Praxisnachfolgen gefunden, aber auch Neuansiedlungen umgesetzt werden. Inzwischen erhielten in der relativ kurzen Zeit bereits mehr als 20 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung. Wir setzen zudem auf den Bund. Und viele Ihrer Vorschläge, geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, sind ja auch in Berlin adressiert. Da bitte ich Sie, Ihren Einfluss bei der neuen Bundesgesundheitsministerin geltend zu machen, etwa beim Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das unvollendet geblieben ist und gerade für die Versorgung im ländlichen Bereich eine Verbesserung geboten hätte, zum Beispiel durch die Einführung von Gesundheitskiosken oder auch Primärversorgungszentren. Gleichzeitig setzen wir uns aber auch für die Reform der ärztlichen Weiterbildung ein, insbesondere, um die Versorgungssituation zu verbessern und die Attraktivität des Arztberufs zu steigern. Eine am Versorgungsbedarf ausgerichtete Steuerung der Weiterbildungsstellen findet in Mecklenburg-Vorpommern schon statt. Ein Beispiel ist die Förderung von Weiterbildungsverbünden in unseren Gesetzgebungsverfahren. Auch die einzelnen Weiterbildungsstellen richten sich schon heute stärker am Versorgungsbedarf aus. So hat die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern bei der vergangenen Überarbeitung der Weiterbildungsordnung den ambulanten Sektor gestärkt. Wir wollen gern auch die Bedarfsplanung bei den Zahnärzten wieder einführen, sodass die Zahnärztinnen und Zahnärzte ähnlich wie die Ärzte besser gesteuert werden. Ich könnte noch weitere Punkte anführen, komme aber zum Schluss und zum letzten Punkt in Ihrem Antrag. Völlig unstrittig zwischen uns ist angesichts des Fachkräftemangels, dass ärztliche Tätigkeiten auf andere Angehörige der Gesundheitsfachberufe übertragen werden. Sie können sicher sein, dass die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einsetzt, die hierfür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Erstes erfreuliches Zwischenergebnis, mit dem Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege wird ein erster wichtiger Schritt gemacht. Die Kompetenzen der Pflegefachpersonen sollen für die Versorgung stärker genutzt werden, indem sie bestimmte, bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehaltene Leistungen erbringen. Ziel ist es, die Versorgung in der Fläche sicherzustellen und dabei Ärzte sowie Pflegefachpersonen zu entlasten. Das Gesetz soll noch im Herbst dieses Jahres verabschiedet werden. Zusammenfassend möchte ich sagen, wir sind uns in der Analyse und auch in den vorgeschlagenen Maßnahmen in weiten Teilen einig. Der Eindruck, den Sie allerdings mit dem Antrag vermitteln wollen, dass vieles erst angeschoben werden muss, ist falsch. Ich hoffe, dass ich Ihnen das vermitteln konnte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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