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Christian Pegel

09.10.2025 Sitzungen 8/116

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst dann, wenn wir diesen fundamentalen Punkt mit den kommunalen Spitzenverbänden in irgendeiner Weise entweder so erörtern konnten, dass wir sagen, es gibt keine Einigung, dann werden wir möglicherweise eine Verordnung machen müssen, uns auf den Rechtsstreit einlassen. Schöner für alle Beteiligten wäre aber, wenn es eine Einigung gibt, denn das Angreifen der Rechtsverordnung vom Oberverwaltungsgericht, das im Zweifel zu deren Beseitigung führen könnte, sofern die kommunalen Argumentationen vom Gericht geteilt würden – immer im Konjunktiv gesprochen –, hilft dann allen Beteiligten am wenigsten. Deswegen haben wir hohes Interesse – ich glaube, das sollten alle Beteiligten haben –, dass es nach Möglichkeit etwas ist, was alle Seiten so akzeptieren. Und vor dem Hintergrund, erst in dem Moment, wo wir über die finanziellen Fragen entweder Einigkeit erzielen – ich bin da weiterhin guter Dinge, dass es gelingt –, aber wenn es nicht gelingt, dann wird es einen Punkt geben, an dem wir in den Konflikt gehen müssen, aber das wäre die B-Variante, weil diese B-Variante im Zweifel die Rechtsverordnung gefährdet.

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