Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erstens. Ich habe mit Sicherheit Drohnenüberflüge nicht abgetan, sondern nehme die ernst, aber ich überhöhe sie auch nicht. Zweitens. Zur Einordnung, die 68 sind meldepflichtige Vorgänge. Da sind eine Vielzahl dabei, die schlicht Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz beinhalten, Privatleute also, die am Strand über einer Menschengruppe oder bei einem Konzert oder an anderen Verbotszonen steigen lassen, ohne dass es ein Kontext, zumindest bisher nicht erkennbar, gäbe, der irgendetwas mit Spionage oder ähnlichem zu tun hat oder der Bundeswehr. Die 68 Vorfälle sind also eine relativ große, sehr breite Gruppe. In dieser Gruppe haben wir hier im Bundesland 13 Vorfälle, die kritische Infrastruktur betreffen. Auch da werden wir nicht alle sagen können, ob es Hobbypiloten sind, die einfach Unkenntnis oder Ähnliches zur Grundlage hatten, aber wir müssen davon ausgehen, dass zumindest ein Teil davon auch professionellen Hintergrund hat und dann in der Tat für uns eine intensivere Beobachtung braucht. Eine Zusammenarbeit mit der Bundeswehr gibt es in der Weise, dass wir im Zweifel Vorfälle von der Bundeswehr gemeldet bekommen, wenn sie strafrechtlich relevant sind und die dann in diese Statistik einfließen würden, wenn es die gibt. Auf den Bundeswehrgeländen selber gibt es keine polizeiliche Kompetenz, sondern dort obliegt die Abwehr ausschließlich der Bundeswehr selbst. Das sind bundesrechtliche Vorgaben, mit denen wir umzugehen haben. Zurzeit würde, wenn wir die Bundeswehr in so einem Kontext anfordern, sie keine Befugnis haben. Das ist ja genau die Diskussion, die Bundesverteidigungsministerin und Bundesinnenminister aktuell führen, ob man Befugnisse erweitert. Ich wäre mit den Erweiterungen vorsichtig, weil natürlich auch die Bundeswehr nicht im gesamten Bundesland aktiv werden kann. Aber die Frage ist bei besonders extremen Fällen, ob es Möglichkeiten gäbe, dass Landespolizei, die eben nicht für all diese Sachverhalte gegebenenfalls die entsprechende Technik vorhalten kann, auf Bundeswehr zurückgreifen kann. Das ist das, was der Bundesinnenkollege, Herr Dobrindt, als Diskussion angestoßen hat. Da stehen wir aber am Anfang und sind zurzeit in keiner Situation, wo die Polizei schon mit entsprechender Einbindung der Bundeswehr arbeiten könnte.
