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Hannes Damm

GRÜNE 09.10.2025 Sitzungen 8/116

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Minister, ich befrage die Landesregierung zum Verbot von neuen Öl- und Gasbohrungen in der Ostsee, denn nicht nur die Proteste gegen die Gasförderung vor Borkum und in Reichling, sondern auch die Entdeckung eines umfangreichen Öl- und Gasvorkommen vor der polnischen Ostseeküste gegenüber der Insel Usedom durch das kanadische Unternehmen Central European Petroleum hat die deutsche Debatte um die Erschließung neuer fossiler Lagerstätten in Zeiten dringend notwendigen Klimaschutzes neu angefacht. Eines der erkundeten Felder reicht laut Unternehmenskarte direkt bis an die deutsche Grenze heran, möglicherweise sogar darüber hinaus. Nach Angaben des Unternehmens umfasst das Vorkommen rund 22 Millionen Tonnen Öl und 5 Milliarden Kubikmeter Gas, was einem CO -Emissionspotenzial von etwa 324 Millionen Tonnen 2 CO -Äquivalenten entspricht, mehr als selbst für das 2 2-Grad-Ziel in MV insgesamt verbleibendes CO -Budget 2 besteht. Die Ostsee ist zudem ein ökologisch hochsensibles Binnenmeer, das schon jetzt unter massiven Belastungen durch Überdüngung, Altlasten und Schiffsverkehr leidet. Das Bundesumweltministerium erwägt aktuell, Öl- und Gasbohrungen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nord- und Ostsee zukünftig vollständig zu verbieten. Die Küstengewässer stehen jedoch unter Landeshoheit. Hier könnte die Landesregierung nach Aussagen von Umweltschützern durch Raumordnung und Naturschutzrecht ein faktisches Verbot erreichen. Ich frage die Landesregierung: Stellt die Landesregierung in Abrede, dass sich durch Raumordnung und Naturschutzrecht landesseitig neue Gas- und Ölbohrungen im Küstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns ausschließen lassen?

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