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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 18.07.2025 Sitzungen 8/113

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir beraten heute zum zweiten Mal innerhalb dieser Sitzungswoche zum Thema Sondervermögen. Aber ich glaube, es gibt ein paar Aspekte, die wir noch behandeln sollten, die es eben richtig machen, dass wir unseren Antrag, wie von manchen erwartet, nicht zurückgezogen haben. Aber zuerst sei mir folgende Bemerkung erlaubt. Es mag natürlich Zufall sein, dass der kurzfristig einberufene Investitionsgipfel der Landesregierung gerade in der Woche stattfand, in der mit unserem zuvor eingereichten Antrag zum ersten Mal ganz klare Forderungen zur Berücksichtigung der Kommunen (Patrick Dahlemann, SPD: Hase und Igel.) hier im Landtag debattiert werden sollten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Aber so ganz werde ich den Eindruck nicht los, dass unser Antrag zumindest geholfen hat, hier endlich eine Positionierung (Tilo Gundlack, SPD: Das ist aber auch ein Wunschdenken, ne?) der Landesregierung zu induzieren. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist schon in Ordnung, da waren gute Ideen dabei.) Und ja, wir kennen jetzt einen groben Plan, eine grobe Aufteilung der Mittel auf Land und Kommunen. Die Details werden uns aber sicher noch das eine oder andere Mal beschäftigen. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist so. – Torsten Koplin, Die Linke: Im nächsten Frühjahr auf alle Fälle.) Ein Punkt, den wir in unserem Antrag starkmachen und wo es aus unserer Sicht tatsächlich noch Redebedarf gibt, ist die Frage, wie das Geld zu den Kommunen kommt. Wir wissen, dass die Landesregierung plant, die Mittel im Verhältnis 60 : 40 zwischen den Kommunen und dem Land aufzuteilen. Das entspricht übrigens im Prinzip ziemlich genau den 100 Millionen unserer Forderung aus dem Punkt II.2 unseres Antrages. Und es entspricht auch der im Vorfeld von den Kommunen geäußerten Erwartung, dass sie den Großteil des Geldes erhalten. Trotzdem – und ich glaube, daran gibt es nicht den geringsten Zweifel – haben die Kommunen etwas anderes erwartet als das, was am Dienstag verkündet wurde. Der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen sah vor, dass die Kommunen mindestens 60 Prozent des Geldes bekommen sollten. Diese Forderung ist im Anfang Juli vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf jedoch entfallen. Weiterhin vorhanden ist jedoch folgende Formulierung: „Bei der Verteilung der Mittel sollen die Länder die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen.“ Und wir haben im Land ja ein Instrument, um die Interessen finanziell unterschiedlich starker Kommunen miteinander auszuhandeln, das Finanzausgleichsgesetz, daher unser Verweis im Antrag auf das FAG MV. Und wir haben auch bewusst die Forderung gewählt, den Kommunen die Mittel direkt und langfristig planbar über die Laufzeit des Sondervermögens weiterzuleiten ohne neue Förderprogramme. Auch das ist übrigens eine Forderung, die genauso ebenfalls von den Kommunen erhoben wird. Diese Art der Verteilung pauschal über das FAG unter Berücksichtigung der individuellen Finanzkraft, das wäre der richtige Weg gewesen. Eine pauschale Verteilung stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort wissen am besten, wo der Schuh drückt, wo der Investitionsbedarf am größten ist. Das kann natürlich zufällig zu einem der gewählten Schwerpunkte der Regierung passen, das will ich ja gar nicht abstreiten, aber muss es nicht. Ein weiterer Aspekt, der ja auch am Mittwoch von der CDU in der Debatte noch mal starkgemacht wurde, ist der Bedarf an Kofinanzierungsmitteln. Im Abschlusspapier des Investitionsgipfels vom Dienstag stehen ja auch klare Wünsche an die Bundesregierung, wofür deren Anteil am Sondervermögen ausgegeben werden soll. Gleiches gilt für die Mittel aus dem KTF. Und natürlich werden auch dort Programme entstehen, die sich an Kommunen richten. Die Erfahrung zeigt, dafür braucht es einen kommunalen Eigenanteil. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um die Beteiligung an diesem Programm zu ermöglichen, braucht es also entweder den von der CDU geforderten Kofinanzierungsfonds oder, wie von uns favorisiert, frei verplanbare Investitionsmittel ohne Zweckbindung, natürlich über das FAG. Dass die Landesregierung hier einen anderen Weg gewählt hat, ist also mindestens erklärungsbedürftig, denn der Verzicht auf eine pauschale Mittelzuweisung macht nicht nur die oben genannten Vorteile zunichte, er schafft auch handfeste Nachteile. (Patrick Dahlemann, SPD: Und viele Vorteile, Harald!) Ein Beispiel: Das jetzt vorgeschlagene Verfahren führt zu zusätzlichem Aufwand bei den Kommunen und beim Land. Förderprogramme müssen erarbeitet und mit dem Rechnungshof abgestimmt werden. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Die Kommunen müssen Anträge schreiben, auf die Bewilligung warten, alles zusätzliche Zeit, alles zusätzliche Kosten. (Patrick Dahlemann, SPD: Unbürokratisch genug.) Die Regierung legt den Kommunen ganz praktisch Steine in den Weg, anstatt eine zügige Umsetzung von Investitionen zu erleichtern. (Patrick Dahlemann, SPD: Das sehen die Teilnehmer aber anders.) Wenn Sie also, Herr Minister Dr. Geue, in der Debatte zum Investitionsbooster im Juni gesagt haben, dass es auch einer Beschleunigung der Verfahren bedarf, damit das Land diese Mittel auch umsetzen kann, dann wäre hier der Ort gewesen, die Umsetzung der Mittel aus dem Sondervermögen zu beschleunigen. Dass sich die Landesregierung bewusst dagegen entschieden hat, ist zumindest erklärungsbedürftig. Wo genau ist der Mehrwert, der entsteht für die Kommunen, wenn es keine pauschalen Zuweisungen gibt? Oder geht es Ihnen vielleicht gar nicht in erster Linie um die Kommunen, sondern die Stärkung des Landes zulasten der kommunalen Selbstverwaltung? (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU) Eine wirklich gute Begründung für das Vorgehen der Regierung habe ich bisher nicht gehört. Zum Abschluss noch zwei Gedanken: Wir haben gehört, dass das Land in den kommenden Jahren 600 Millionen Euro in das Schulbauprogramm stecken möchte. Das wären 50 Millionen pro Jahr auf die Laufzeit des Sondervermögens. Unsere Erwartung ist, dass damit die 25 Millionen, die diesem Programm bisher aus dem Vorwegabzug der FAG-Mittel zugeführt werden, entfallen. Dann hätten die Kommunen zumindest dieses Geld für zusätzliche eigenverantwortliche Investitionen zur Verfügung. Und zuletzt, ich kann nicht umhin, einen Vergleich zur Klage des Landes in Bezug auf die Neuaufstellung des europäischen Finanzrahmens zu ziehen. Dort kämpft das Land dafür, dass die Mittel weiter regionalisiert bleiben, dass also vor Ort entschieden werden kann. Dort kämpft das Land dafür, dass es keine Deckungsfähigkeit unterschiedlicher Positionen gibt. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das!) Dort kämpft das Land dafür, dass zusätzliche Kriterien bei der Vergabe berücksichtigt werden müssen, alles Punkte, bei denen sich das Land in Bezug auf das Sondervermögen entschieden hat, es anders zu handhaben. Das ist für uns, wie gesagt, erklärungsbedürftig. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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