Michael Meister
Vielen Dank! (Christian Winter, SPD: Ich muss ja zuhören.) Ich habe ja keine Probleme damit, mich mit Herrn Winter im Schlagabtausch zu befinden, und wir werden gleich noch hören, dass eine solche, oder wir haben es gerade schon gehört, eine solche Umsetzung nicht möglich ist und dass verfassungsrechtliche Bedenken dem entgegenstehen. Aber das Grundgesetz kennt zunächst einmal kein Mindestlohndiktat. Es kennt keine Pflicht zur Lohnnivellierung, aber es kennt die Berufsfreiheit, die Vertragsfreiheit und das Sozialstaatsprinzip, das Differenzierung verlangt. (Christian Winter, SPD: Den Gleichbehandlungsgrundsatz!) Hilfe zur Selbsthilfe, nicht Gleichmacherei. Herr Winter, Artikel 3 Grundgesetz verlangt Gleichbehandlung, (Christian Winter, SPD: Ja, richtig!) aber eben nicht die Gleichbehandlung von Ungleichen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Richtig!) Und genau das ist der Fall bei befristeter Saisonarbeit aus dem Ausland. Unabhängig davon kennt, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) unabhängig davon … (Zuruf von Christian Winter, SPD) Lesen Sie unseren Änderungsantrag! Unabhängig davon kennt das Mindestlohngesetz auch Ausnahmen vom Mindestlohn: Praktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose, Strafgefangene haben keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Und ausgerechnet für die Menschen, die ein paar Wochen im Jahr kommen, um ehrlich zu arbeiten und etwas dazuzuverdienen, da will man keine Ausnahme machen. (Zuruf von Christian Albrecht, Die Linke) Und das ist unredlich! Wenn die Arbeit ins Ausland abwandert, und das ist genau das Problem, Herr Albrecht, wenn die Arbeit ins Ausland abwandert, dann nützt auch der schönste Mindestlohn hier bei uns nichts mehr, weil dann gibt es keine Arbeitsplätze mehr, die brechen uns weg. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist keine soziale Politik, das ist Standortvernichtung, und jetzt eben nicht nur für die deutsche Industrie, sondern eben auch für die heimische Landwirtschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen wirklich wieder wirtschaftliche Vernunft. Die Ausnahmeregelung ist klar begrenzt, zeitlich befristet, und sie gilt eben nicht für normale Dauerarbeitsverhältnisse. Die bleiben selbstverständlich unberührt. (Christian Albrecht, Die Linke: In der Gastronomie?) Und ja, auch in der Gastronomie gilt das Gleiche. In der Hauptsaison platzen die Läden aus allen Nähten, in der Nebensaison ist kaum etwas los. Ohne Saisonkräfte geht da logischerweise nichts.
