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Christian Pegel

17.07.2025 Sitzungen 8/112

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren, vor Gericht wären Sie jetzt hart an der Grenze zur Unplausibilität des eigenen Antrags gekommen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie stehen bis zur Stirn im Wasser, es regnet weiter auf den Kopf, und Sie wollen mit uns über die Preise von Sonnencreme diskutieren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Klimadebatte!) Die CDU beantragt, den Ausbau von Obst- und Gemüsesonderkulturen, in dem viele Saisonarbeitskräfte beschäftigt sind, von den Mindestlohnanpassungen auszuschließen und diesen Arbeitskräften einen geringeren Lohn zu zahlen. Zweiter Inhalt, die Landesregierung soll sich zudem für eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes einsetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Landwirtschaftskollege Herr Dr. Backhaus, den ich erneut vertreten und krankheitsbedingt entschuldigen darf, teilt Ihre Sorgen um die Zukunft – insoweit sind wir gar nicht weit auseinander – des Anbaus von arbeitsintensiven Sonderkulturen sehr wohl. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es lässt sich nicht leugnen, bereits das derzeitige Mindestlohnniveau von 12,82 Euro pro Stunde stellt für viele Obst- und Gemüsebauern eine große Herausforderung dar. Wir dürfen, das ist dem Kollegen wichtig, nicht in eine Richtung steuern, dass Produktionszweige auslaufen, weil die Produktion bei uns zu teuer ist und wir durch unsere Politik Wertschöpfungsverluste hinnehmen müssen, weil die Produktion abwandert. Wir müssen auch vermeiden, dass war Ihnen ebenfalls wichtig eben, dass Erdbeeren und Spargel als Luxusgut wahrgenommen werden, das sich viele Menschen, zumindest wenn es aus dem Land stammt – vielleicht in der Differenzierung in unserem Land –, wenn es aus dem Land selber, aus der Bundesrepublik stammt, nicht mehr leisten können oder leisten wollen oder wenn, das ist dann die Alternative, auch von Ihnen angesprochen, dann aus dem Supermarkt zwar Waren bezogen werden können, aber die sehr klar in anderen Staaten gewachsen sind, weil sie dort deutlich niedrigere Mindestlöhne zur Grundlage haben. Aber es ist dem Landwirtschaftskollegen vor allem Anliegen, dass ich hier deutlich mache, dass die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns in Deutschland, und zwar auch im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, eine Erfolgsgeschichte für das solidarische Zusammenwirken, für die Wirtschaft dieser Republik ist, meine Damen und Herren. (Beifall Rainer Albrecht, SPD) Denn Deutschland hatte sich in eine nicht hinnehmbare Situation manövriert. Viele Menschen, die sich vor 2015 in einem Vollzeitarbeitsverhältnis befanden, konnten trotzdem nicht für ihre Lebenskosten aufkommen und waren auf die Unterstützung vom Staat angewiesen. Dies sollte durch die Einführung des Mindestlohns, zunächst hier im Bundesland federführend und dann in der gesamten Republik, verhindert werden und soziale Gerechtigkeit sicherstellen. (Zuruf von René Domke, FDP) Meine sehr geehrten Damen Herren, genau das ist weitgehend gelungen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Daniel Peters, CDU, und René Domke, FDP) Der Mindestlohn hat sich auch als wirksames Mittel gegen Schwarzarbeit erwiesen. Denn vor der gesetzlichen Lohnuntergrenze ist das Geld manchmal vorne und hinten nicht ausreichend gewesen in der Vergangenheit, dann haben sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weitere Jobs gesucht, und leider haben wir an der Stelle regelmäßig auch Schwarzarbeitssituationen erlebt. Da sie nun mit ihrer hauptsächlichen Arbeit ausreichende Einkommen verzeichnen können, muss nicht mehr im Zweifel nebenher noch weitergearbeitet, im schlimmsten Fall schwarzgearbeitet werden. Im Ergebnis sind damit weniger Menschen auf Leistungen des Staates angewiesen, da sie durch den Mindestlohn besser bezahlt werden und ihren Lebensunterhalt allein bestreiten können. Kritiker des Mindestlohns lassen diese Aspekte gerne weg, aber wir dürften einig sein, dass es in Deutschland nicht sein kann, dass ein Mensch Vollzeit arbeitet und dennoch auf staatliche Unterstützung, also Steuergelder, angewiesen ist. Die Betrachtung des komplexen Themas Mindestlohn für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter ist nach Überzeugung der Kolleginnen und Kollegen hier im Antrag der CDU zu stark verkürzt worden. So wird zwar, und das nicht gänzlich zu Unrecht, darauf verwiesen, dass die Mindestlöhne in Ländern wie Spanien mit 8,37 Euro pro Stunde (Horst Förster, AfD: Das ist nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme!) oder Polen mit 7 Euro pro Stunde deutlich geringer ausfallen, aber gleichermaßen ist zu berücksichtigen, dass sich der Mindestlohn in anderen Nachbarländern, in diesem Fall in den Niederlanden – übrigens ein Land, aus dem nicht wenige Gemüse- und Obstsorten in unsere Supermärkte kommen –, mit 14,06 Euro pro Stunde, in Frankreich mit 11,88 Euro und in Großbritannien mit 14,20 Euro pro Stunde zumindest auf einem entsprechend naheliegenden Niveau für den deutschen Mindestlohn bewährt. Man kann, das ist die Überzeugung, nicht gleichzeitig Hochlohnland sein und bei den unteren Einkommensgruppen dann sich wiederum an Süd- und Osteuropa orientieren, mit völlig anderen Lebenshaltungskosten für die Menschen, die dort leben, meine Damen und Herren. Das wäre ein zutiefst unsoziales Verhalten gegenüber denjenigen, die in niedrigen Einkommensgruppen tätig sind. Deshalb bedarf es eines Mittelweges, der natürlich jedes Jahr wieder und unabhängig von politischer Einflussnahme einen Mindestlohn definiert. Ich glaube, Sie hatten sich gleichermaßen dazu bekannt, (Zuruf von Horst Förster, AfD) dass nämlich eine externe Kommission die entsprechenden Sachverhalte festlegt. Dabei ist klar, dass da natürlich auch Produktivitätsfragen eine Rolle spielen, das tut die Mindestlohnkommission. Und es ist gleichermaßen klar, dass das kein einfacher Weg ist und wir immer wieder intensivere Diskussionen haben werden. Allerdings gehört zur ehrlichen Betrachtung auch dazu, den Aspekt zu erwähnen, der die Diskussion um die Entlohnung ausländischer Kräfte erst hat akut werden lassen. Wir haben nämlich die Situation, dass sich trotz Arbeitslosenzahlen von circa drei Millionen Menschen in Deutschland fast niemand mehr finden lässt, der in der Landwirtschaft als Saisonarbeiterin oder Saisonarbeiter in diesen Bereichen tätig sein möchte. Deshalb gilt zuallererst, ohne ausländische Saisonarbeitskräfte geht es in diesen Bereichen nicht, meine Damen und Herren, auch das unstreitig in der Analyse. Ausländische Arbeitskräfte kommen unter diesen Bedingungen gern nach Deutschland, weil sie hier mit harter Arbeit – und das gehört zur Feststellung ausdrücklich dazu, das ist die Ernte von Erdbeeren und Spargel – so viel Geld verdienen, dass sie in ihren Heimatländern ihren Lebensstandard erhöhen können und bisweilen dort, etwa in Phasen von Arbeitslosigkeit, von dem zehren können, was hier in einigen Monaten verdient worden ist. Dem Landwirtschaftskollegen ist es ein dringendes Anliegen, dies zu ändern und Menschen aus der Arbeitslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Kolleginnen und Kollegen im Landwirtschaftsministerium teilen durchaus, wie eben dargelegt, maßgebliche Teile der Analyse, die der Antrag im Sektor Obst und Gemüse zugrunde legt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber bereits die erste Forderung im Antrag, Herr Renz, verwundert dann. (Torsten Renz, CDU: Wasch mich, aber mach mir den Pelz nicht nass!) Eine Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte wurde von mehreren namhaften Arbeitsrechtlern als nicht vereinbar mit europäischem Recht und dem Grundgesetz eingestuft. Insofern war es dann auch nur konsequent, dass der neue Bundeslandwirtschaftsminister, Herr Rainer, diese Idee einer sorgfältigen Prüfung hat unterziehen lassen, um das weitere Vorgehen daran auszurichten. Dann haben Sie es eben richtigerweise zitiert, die Entscheidung ist sehr kurzfristig, das weiß ich. Ohne darüber sinnieren zu wollen, wie man mit diesen rechtlichen Bedenken jetzt tiefergehend Ihrerseits umgehen wird, bleibt festzuhalten, dass der Antrag sich damit nach unserer Überzeugung spätestens jetzt überholt hat. Wenn Sie in die dpa-Meldung vom 15. Juli hineinhorchen, dann heißt es, ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Mindestlohn-Ausnahmen für Saisonkräfte in der Landwirtschaft sind nach einer Prüfung des Bundesagrarministeriums rechtlich nicht möglich. Dies ergebe sich … aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz, teilte das Ressort mit.“ Zitatende. Damit ist zur überholten … (Horst Förster, AfD: Das muss ja nicht richtig sein.) Ich kann doch nur eine dpa-Meldung zitieren, und der Bundeslandwirtschaftskollege hat offenbar ein Ergebnis, das haben wir zur Kenntnis zu nehmen. (Horst Förster, AfD: Der ist nicht der Papst. – Zurufe von Christian Winter, SPD, und Torsten Renz, CDU) Damit ist zur überholten ersten Forderung des Antrags alles Wesentliche gesagt. Man kann jetzt fehlgehend argumentieren, dass man ja Gesetze ändern kann, das war Ihr Einwand. (Christian Winter, SPD: Herr Förster lebt in seiner eigenen Welt.) Die Kolleginnen und Kollegen haben ja gar nicht in Abrede gestellt, dass der Bundestag Gesetze ändern kann, sondern offenbar hat das Bundeslandwirtschaftsministerium genau die Frage, was eine Gesetzesänderung bewirken kann, geprüft und hat dann festgestellt, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt würde. (Horst Förster, AfD: Da kann man alles mit machen, mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz.) Es scheint also, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Gesetzesänderung, also genau das, was Sie als Alternative angeregt haben, als verfassungswidrig ansieht, (Thomas Krüger, SPD: Hört, hört!) denn der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 ist eben eine verfassungsseitig vorgegebene Norm, die auch der Gesetzgeber bei Gesetzesänderungen zu berücksichtigen hätte. Das wird sich nicht ganz so leicht beiseitewischen lassen. Auch der zu undifferenzierten zweiten Forderung nach einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kann in dieser Absolutheit nicht gefolgt werden. Dafür bietet der Antrag schlicht zu wenig empirische Grundlage. Vielmehr geht es hier um eine wohlbedachte Gesamtfolgenabschätzung. Der Landwirtschaftskollege signalisiert daher gern, dass die Prüfung zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes, welche durchaus als eine Möglichkeit, die Wettbewerbssituation für deutsche Anbieterinnen und Anbieter zu verbessern, anzusehen ist, erfolgt. Die Landesregierung steht jedoch für eine ehrliche, belastbare und durchdachte Politik. Gehandelt wird erst, nachdem alle Vor- und Nachteile, Folgen und Hemmnisse bewertet und abgewogen wurden. Demgegenüber formuliert die CDU-Landtagsfraktion in ihrer Antragsbegründung, wohlgemerkt im Konjunktiv: „Vor diesem Hintergrund…“ – ich zitiere erneut mit Erlaubnis der Präsidentin aus diesem Antrag: „Vor diesem Hintergrund scheint eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes … zwingend notwendig.“ Zitatende. Die Schlussfolgerung darf sein, dass Sie selbst offenbar nicht sicher sind, fordern aber gleichwohl eine Anpassung. Aus Sicht der Landesregierung braucht es für solch einschneidende Forderungen deutlich klare Analysen und Fakten, (Daniel Peters, CDU: Das Haar in der Suppe. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) deshalb darf ich Sie im Namen des Landwirtschaftskollegen bitten, diesen Antrag abzulehnen. Vor allem die erste Forderung ist, und zwar nicht durch einen SPD-Bundesminister, sondern durch einen CSU-Bundesminister, derzeit oder in der Weise nicht für umsetzbar angesehen worden, und das Grundgesetz mit seinem Gleichheitsgrundsatz gilt auch in diesen hohen heiligen Hallen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, ich wünsche Ihnen eine ertragreiche Debatte! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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