Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag kommt ja von einem sehr kleinen Tatbestandsmerkmal. Die Einbringungsrede eben ist damit gestartet und ist dann etwas breiter geworden. Deswegen würde ich mir umgekehrt einen breiten Einstieg erlauben und komme dann gern zum Konkreten. Der breite Einstieg ist: Erstens, es gibt eine Menge Menschen, die ohne deutschen Pass zum Teil seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Wenn wir von denen Integration wollen, werden wir auch ein Zeichen setzen müssen, dass wir deren Integration wertschätzen. Und genau das ist mit den entsprechenden Regelungen in der letzten Bundesregierung, im letzten Bundestag ganz bewusst umgesetzt worden. Ich bin ein großer Freund davon, Menschen zu sagen, komm zu uns, assimiliere dich, binde dich ein, aber dann bist du auch gerne vollständiges Mitglied dieser Gesellschaft. Genau das tun wir hiermit. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Assimilieren! Assimilieren!) Und zweitens, Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktmigration machen zwingend erforderlich, dass wir Menschen genau ein Signal senden, dass wir sie in Deutschland nicht nur mal für ein paar Tage wollen, (Horst Förster, AfD: Haben Sie sich das mit dem „Assimilieren“ überlegt?) sondern auch langfristig binden. Ja, ich habe mir, ich bin ja sogar zur Schule gegangen mit türkischstämmigen, griechischstämmigen, italienischstämmigen Menschen. Und die Liste ließe sich sogar auf asiatische Länder verlängern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wo kommen Sie denn her?) All das war immer bereichernd. Und wenn ich mich geärgert habe, hatte das nichts mit der Nationalität zu tun, sondern mit der Persönlichkeit von Menschen. Also noch mal, sowohl die Arbeitsmarktmigration braucht Signale, dass wir das wollen, aber auch der Umgang mit Integration braucht es dringend. Das vorneweg deutlich formuliert. Und ja, das Bundesverfassungsgericht sagt sehr ausdrücklich, wer zwischen Deutschen erster und zweiter Kategorie unterscheidet, vergreift sich an der Menschenwürde. Das kann man ja juristisch und politisch bestreiten und anders sehen, aber die Rechtsprechung ist da sehr, sehr klar. Wer einen deutschen Pass hat, hat einen deutschen Pass, ist Deutscher. Punkt! Und da gibt es kein Komma, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Förster, AfD: Das bestreitet ja keiner.) Jetzt würde ich aber, weil der Antrag ja sehr viel konkreter ist, gern in das Konkrete des Antrags einsteigen. Ihre Besorgnis zu sagen, ihr habt ein Tatbestandsmerkmal gestrichen und jetzt kann jedermann die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, das ist Unfug, und das wissen Sie auch. (René Domke, FDP: Ah ja!) Dieses Tatbestandsmerkmal ist extrem weich gewesen. Und in meinem nicht juristischen Deutsch, wenn ich Studierenden versuche, solche Tatbestände zu erklären, solche Paragrafen, dann nenne ich die immer Kaugummiparagrafen, da können Sie extrem große Blasen, aber auch nur kleine draus machen, Sie können es in alle Richtungen ziehen – jetzt übertrieben, natürlich haben die Grenzen, aber es ist sehr wertausfüllungsbedürftig, großer Auslegungsbedarf. Und der Gesetzgeber hat, als er vor zweieinhalb/drei Jahren, der letzte Gesetzgeber, diesen Rahmen ändern wollte, ganz bewusst dieses Merkmal abgeschafft, aber eben nicht gestrichen und gesagt, jetzt kann jeder kommen, sondern ganz im Gegenteil, er hat in den Paragrafen 10 und 11 sehr umfängliche Regelungen getroffen, die man sehr viel detaillierter und im Übrigen in der Regel hergeleitet aus der Rechtsprechung der Vorjahre, was man unter diesem Kaugummiparagrafen verstanden hat, hat das schlicht konkret reingeschrieben. Wenn Sie in Paragraf 10 des Staatsangehörigkeitsrechts hineinschauen, dann werden Sie finden, dass sich jemand selbstverständlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen muss, Sie haben es zitiert, er muss sich darüber hinaus zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für das nationalsozialistische Unrecht und die Unrechtsherrschaft bekennen, (Horst Förster, AfD: Das ist was völlig anderes.) er muss seinen Lebensunterhalt verdienen, er darf nicht strafrechtlich vorher auffällig geworden sein und – wichtig – er muss der deutschen Sprache mächtig sein und, wenn Sie weiter hineinschauen, mindestens das B2-Sprachzertifikat vorweisen können, und – da bin ich nicht sicher, ob ich in jeder unserer Bierrunden/Sportrunden die gleichen Tests abgeben wollen würde, und ich nehme mich ausdrücklich selber nicht aus – wir erwarten sogar Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse. Das ist nichts anderes als die deutliche Umsetzung dessen, was bisher in dem Kaugummiparagrafen drin war. Und man hat darüber hinaus sogar noch einmal deutlicher gesagt, was auf jeden Fall Ausschlussgründe sind, was also gar nicht geht: Es geht gar nicht, wenn tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen, dass man sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richtet oder dass man die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder aber auch die Sicherheit in anderen Ländern, also das friedliche Zusammenleben der Völker, aktiv bekämpft oder solche Dinge unterstützt. Es geht gar nicht, wenn ich mehrfach verheiratet bin. Mehrehe ist ein zwingender Ausschlussgrund. Und wenn Sie im Übrigen hineinschauen, dann geht es darüber hinaus. Es ist sogar jedes Verhalten, das darauf hinweist, dass die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird, ein absoluter, ein absoluter Ausschlussgrund. Das heißt, ich darf dann nicht mehr – und ich halte das für richtig –, nicht mehr die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Und wenn wir in die entsprechenden Anwendungshinweise des Innenministeriums, des Bundesinnenministeriums schauen, dann ist zum Beispiel unter die verschiedenen Fragen, was solche Ausschlüsse ebenfalls begründet, auch gefasst, dass nicht nur der, der mehrfach verheiratet ist, sondern auch jede einzelne Partnerin oder Partner, die oder der – in der Regel dann die, wenn wir ehrlich sind – ein Teil der Mehrfachpartnerschaften, der Mehrehen ist, gleichermaßen ausgeschlossen ist von den Möglichkeiten. Das Verhaftetsein in patriarchalischen Familienstrukturen, von Ihnen angesprochen, wird vom Bundesinnenministerium unter diese sehr klaren Ausschlussgründe subsumiert, ebenfalls, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein fundamentalistisch geprägtes Kultur- und Werteverständnis vorliegen. Das zeigt, dass an vielen Stellen schlicht dieser bisher sehr weich gefasste, mit einem Begriff umfassende Begriff durch konkrete Tatbestandsmerkmale untersetzt worden ist. Es ist eben nichts gestrichen worden, sondern es ist konkret gemacht worden, damit für die Rechtspraxis deutlich leichter anfassbar. Ich werbe sehr dafür, diese Regelung beizubehalten, aber insbesondere keine Diskussionen zu führen, die Menschen, die lange bei uns leben, das Gefühl geben, egal wie sehr ich mich bemühe, eigentlich bin ich gar nicht richtig gewollt. Das Gegenteil muss unser Interesse sein. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Und das gilt erst recht, wenn wir Arbeitsmigration wollen. Wenn wir Menschen aus verschiedensten anderen Staaten für uns werben wollen, werden wir immer auch ein klares Signal geben müssen, ihr seid uns willkommen (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gesellschaft muss attraktiv sein.) Und, wenn ihr langfristig bleiben wollt, auch für ein langfristiges Willkommen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) ohne dass es eine solche erster oder zweiter Klasse gibt. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Welche Wirkung hat denn Ihre Änderung bisher gehabt?) Wer Deutscher ist, ist Deutscher! Ausrufezeichen! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und René Domke, FDP)
