Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Hoffmeister! Es ist tatsächlich so, dass der Bund in Höhe von 4 Milliarden Euro Zuschüsse gewährt, unter anderem auch Zuschläge für beispielsweise Geburtshilfe. Da ist uns angezeigt worden, dass genau diese Bereiche diejenigen sind, die, was die Betriebskosten angeht, in den Krankenhäusern schwierig zu finanzieren sind. Für 2025 und 2026 bedeuten das 2,37 Millionen Euro zusätzlich. Die Tarifsteigerungen werden refinanziert und, wie gesagt, diese 4 Milliarden Euro anders als ursprünglich angenommen nicht aus den GKV-Mitteln auf die Krankenhäuser verteilt. Zusätzliche Finanz- und Überbrückungshilfen der Krankenhäuser vom Land wird es nicht geben, aber die Krankenhäuser haben bei uns die Möglichkeit, sogenannte bilanzielle Sicherstellungszuschläge zu beantragen. Mehrere Krankenhäuser haben das auch schon getan beziehungsweise beabsichtigen das. Das regelt sich nach dem Paragrafen 5 Absatz 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und ist immer dann möglich, wenn in gerade ländlichen Regionen die Erbringung notwendig für die Versorgung ist, aber die Leistungen eben nicht kostendeckend sind. Dann gibt es die Vertragsparteien Krankenhaus und Krankenkasse, die dann Zuschläge vereinbaren können. Wie gesagt, in einigen Fällen passiert das auch schon beziehungsweise ist es gerade in der Prüfung. Darüber hinaus erhalten die Krankenhäuser einen um 25 Prozent erhöhten Sicherstellungszuschlag. Wir haben ja den größten Anteil der Häuser mit Sicherstellung. Das ist noch einmal ein Plus von 3,3 Millionen Euro. Und das kommt gerade Mecklenburg-Vorpommern, gerade den kleinen und ländlichen Häusern zugute.
