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Hannes Damm

GRÜNE 17.07.2025 Sitzungen 8/112

Das bemühe ich mich selbstverständlich. Herr Pegel, es ist schlicht nicht richtig, dass es kein Budget gäbe im Bundesklimaschutzgesetz, denn der Bund sagt ja, wir reduzieren bis zu bestimmten Zeitschritten im Verhältnis zu 1990. Daraus ist ein ganz einfacher Dreisatz: Gibt es eine jährliche Emissionsmenge, die erlaubt ist, und wenn man die aufsummiert bis zur Klimaneutralität, hat man das Budget. Das bundesdeutsche Klimaschutzgesetz landet da bei einer Emissionsmenge, die über dem 1,5-Grad-Ziel, aber unter dem 2-Grad-Ziel liegt, sagen wir mal, so ungefähr bei 1,8 Grad. Und es ist eben entscheidend, wie schnell der Pfad nach unten geht, nicht genau, wann man die Klimaneutralität erreicht. Das, was wir in Mecklenburg-Vorpommern machen, und das ist auch ein einfacher Dreisatz: Gesamtemissionen weltweit durch Gesamtbevölkerung mal Mecklenburg-Vorpommern-Bevölkerung. Das ist ein ganz einfacher Dreisatz. Ich hoffe, dass das die Kolleginnen und Kollegen in der Landesverwaltung auch schaffen können. Da bin ich mir eigentlich sehr sicher. Und deswegen frage ich Sie noch mal, wie Sie diesen Widerspruch, dass die Bundesregierung einen Pfad vorgibt, der bei 1,8 Grad landet, die Landesregierung aber einen Pfad vorgibt in den Emissionsmengen, der bei über 2 Grad landet, wie Sie diesen Widerspruch für sich auflösen wollen, denn es geht eben nicht nur um den Zeitpunkt der Klimaneutralität, sondern wie viel CO man bis 2 dahin ausstößt.

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