Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zunächst bettet sich das Klimaschutzgesetz, der Entwurf dieses Landes in die bundesweite Gesetzgebung ein. Darauf stellen wir ab und ziehen wir ab. Ihre Bemühungen, von IPCC-Budgets zurückzurechnen, trauen sich die Kolleginnen und Kollegen in der Detailgenauigkeit nicht zu. Die Idee ist ja, weltweit zu errechnen, es dürfe nur ausstoßen, wer hat davon noch welches Budget offen. Wenn wir das wollten, müsste es eine Bundesregierung zunächst auf sich und dann auf uns weiter herunterrechnen. Ich weiß, dass Sie eben Zahlen genannt haben. Ich kann sie nicht nachvollziehen, und ich nehme an, die Kolleginnen und Kollegen werden es gleicherweise nicht können. Wir haben deshalb den Weg gewählt, uns auf das zu stützen, was die Bundesregierung vertritt. Und nicht nur diese, sondern nach meinem Kenntnisstand hat auch die letzte das entsprechende CO -Budget nicht zur Grundla-2 ge seiner Gesetzgebung gemacht, weil sie die Unsicherheiten, die damit einhergehen, für zu groß hielten, sodass wir entsprechende sektorenbezogene Ziele, also zu gut Deutsch, was darf Verkehr, was darf Mobilität und andere, in den kommenden Jahrzehnten noch bringen, als Grundlage bundesweit haben, und in diese Grundlagen des Bundes sortiert sich dann auch das Landesgesetz ein.
