Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Terpe, zunächst herzlichen Glückwunsch! Ich fürchte, die Antwort ist gleichwohl kein Geburtstagsgeschenk, aber das gehört dann im parlamentarischen Alltag dazu. Erstens. Sie gehen ja offenbar schon davon aus, das Ergebnis der Ermittlungen zu kennen. Ich kenne es nicht. Ich warte also gerne einmal ab, wo die Brandursache, die Brandzeiten und die Brandentwicklung herkommen. Es scheint so ein bisschen der Mythos in Ihrer Frage zu schwingen, dass man in der Vergangenheit Tierhaltungsanlagen ohne Brandschutz bauen konnte. Ich will gerne deutlich widersprechen. Tierhaltungsanlagen sind sogenannte Sonderbauten. Die unterliegen also einem vollständigen Baugenehmigungsverfahren und sind mit der Pflicht verbunden, dass ich nicht nur gewisse gesetzliche Brandschutzmaßgaben einhalte, sondern dass ich ein konkretes Brandschutzkonzept von entsprechenden Sachverständigen anfertigen lassen muss, die hinterher geprüft werden durch die Baubehörde, die also sehr detailliert für das jeweilige Gebäude, die entsprechenden Schutzgüter, menschliches Leben, aber auch tierisches Leben und vor allen Dingen Bergemöglichkeiten beinhalten, das vorneweg geschickt. Gleichwohl haben andere Brandereignisse uns veranlasst, in der Tat für die Zukunft entsprechende Regelungen zu treffen, die spezifizieren. Die sind entstanden, vor allen Dingen gemeinsam mit Feuerwehrkräften, die in Einsatzlagen dort tätig gewesen sind, an früheren Brandherden, und bei denen sehr deutlich wurde, dass verschiedene Voraussetzungen es ihnen erleichtern würden. Das ist die Maßgabe. Ich habe dabei auch gelernt, dass es eben nicht ganz einfach ist, Tiere aus Stallungen zu bergen, zumindest dann, wenn sie keine Außenkontakte gewöhnt sind. Das war auch deutlich bei Alt Tellin, dass offenbar selbst versuchte Heraustreibung von Schweinen dazu führt, dass sie zurückgekehrt sind in den damaligen Brandort. Das ist hier kein Thema, weil der Brandort bereits in Gänze in Flammen stand, als die Einsatzkräfte eingetroffen sind. Und dann bin ich zurück bei meinen Eingangsbemerkungen: Erstens. Ich würde gerne abwarten wollen, warum es so schnell zu einer Brandausbreitung kommen konnte. Die Kräfte selbst hatten, als sie eintrafen, keine Chance mehr, überhaupt noch Tiere zu bergen, und die Tore waren geschlossen. Da es sich um einen Biohof handelt, wird man auch die Frage aufwerfen müssen, warum die Tore geschlossen waren. Das ist aber eher eine Frage, die außerhalb des Innenministeriums und des Brandschutzbereichs liegt. Aber vor dem Hintergrund wäre dort möglicherweise ein Herausholen der Tiere denkbar gewesen, aber nicht mehr zu dem Zeitpunkt des Vollbrandes, als die Kräfte eintrafen. Beim Baurecht sind wir immer im tiefen Eigentumsschutz des Grundgesetzes. Ich knüpfe da an Ihre Fraktionsvorsitzende an, die eben zu Recht verschiedene Grundgesetzartikel angesprochen hat. Hier ist es die Eigentumsgarantie. Deshalb besitzen gebaute Gebäude Bestandsschutz, noch einmal, die im Übrigen damals mit entsprechenden Brandschutzkonzepten erstellt werden mussten. Und lediglich bei massiven Umbauten oder Neubauten greift dann die neue Bestimmung. Alles andere werden Sie verfassungsfest nicht umgesetzt bekommen.
