Dr. Harald Terpe
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Minister, wie bewertet die Landesregierung vor dem Hintergrund des jüngsten Stallbrandes in Bresegard die Tatsache, dass die Brandschutzrichtlinie von 2024, die ja überarbeitet war, ausschließlich für Neubauten und bauliche Veränderungen von Tierhaltungsanlagen gilt, während für Bestandsanlagen weiterhin keine verschärften Brandschutzbestimmungen bestehen? Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um den Brandschutz in bestehenden Ställen so zu verbessern, dass solche Tragödien möglichst nicht mehr vorkommen?
