Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben ja eine Erörterung schon im Innenausschuss geführt. Deswegen bin ich überrascht, dass Sie die Vorwürfe in Gänze wiederholen. Der Landkreis zumindest, hatte ich im Ausschuss auch vorgetragen, weist dies an mehreren Stellen dezidiert und ausdrücklich zurück. Ich kann mich da nur auf die Informationen des Landkreises beziehen, denn die Gemeinschaftsunterkünfte werden im Wirkungskreis der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte betrieben. Deswegen kann ich Ihnen auf Ihre Frage auch keine Auskunft geben, weil es eben keine Maßnahmen sind, die in der Erstaufnahmeeinrichtung vollzogen werden, sondern wenn, innerhalb der entsprechenden Einrichtungen des Landkreises. Das, was Sie an Vorwürfen machen, weist der Landkreis an mehreren Stellen zurück. Er spricht ausdrücklich davon, es gibt keinen Strafbereich, sondern es gibt einen in der Tat Unterbringungsbereich, der originär bestimmt ist für Menschen, die in dieser Gemeinschaftsunterkunft leben und über einen gewissen Zeitraum nicht zurückgekehrt sind, und zwar unentschuldigt. Hintergrund ist, dass sie dem Grunde nach als Flüchtling oder Asylbewerber in der Regel eine Aufenthaltsverpflichtung in den Unterkünften haben, die wir zuweisen. Dann gibt es immer mal wieder Beteiligte, die woanders Verwandte, Freunde, wen auch immer besuchen. Diejenigen, die sich entschuldigen, sind unproblematisch. Diejenigen, die das nicht tun, sind aus Sicht der Unterkunft schwer einzuschätzen. Nach einer gewissen Zahl von Tagen werden die Betten geräumt und anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zur Verfügung gestellt. Wenn die zurückkehren, ist für die dieser gesonderte Unterbringungsbereich vorgesehen. In der Tat scheint es so zu sein, dass bei schwereren Regelverstößen auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht abwesend waren, diese Unterbringung gewählt wird. Der Landkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass er eine getrennte, also eine geschlechtergetrennte zumindest Unterbringung vornimmt. Der Vorwurf also, es sei geschlechtergemischt, sei unzutreffend. Er weist darüber hinaus darauf hin, dass der Zutritt zur Haffburg, zu den anderen Bereichen, in Begleitung entweder des Betreuungspersonals oder Sicherheitsdienstes möglich ist, aber eben nicht selbstständig. Und er weist auch darauf hin, dass beispielsweise Schlüssel auch für die Gemeinschaftsräume herausgegeben werden, wenn dort weibliche Bewohnerinnen zum Beispiel alleine untergebracht sind, um sich selbst entsprechend sichern zu können. Das sind zumindest die Informationen, die ich auch schon im Ausschuss an die Hand geben durfte. Ich habe vernommen, dass insbesondere der Beigeordnete dafür Sorge trägt, dass künftig das Beschwerdemanagement anders gehandelt werden kann, sodass man außerhalb der klassischen Unterkunft auch eigene Beschwerdewege hat, um als Landkreis damit schneller umgehen zu können. Und mein letzter Kenntnisstand ist, dass der Beigeordnete und der Landrat eine entsprechende Gesprächsrunde einleiten wollen, um genau zu prüfen, mit welchen Sanktionsmaßnahmen man an welcher Stelle vorgeht. Ich werbe umgekehrt dafür, dass das, was Sie gerade angebracht haben – ich kann das Einzelbeispiel nicht beurteilen, zu dem Einzelbeispiel liegen mir keine Informationen vor –, dass gleichwohl Sie in einer Unterkunft immer wieder herausgefordert sein werden, die Reinlichkeit, die in der Tat Reinigungsleistungen sind in Teilen auf Bewohner und Bewohner verteilt, dass sowohl die Reinlichkeit als auch andere Regeln durchgesetzt werden müssen. Und die Methoden müssen wir dann jeweils im Einzelfall uns angucken. Der Landkreis weist aber darauf hin, dass allenfalls bei sehr schwerwiegenden und wiederholten Regelverstößen, also bei sehr renitentem Verhalten, in der Weise vorgegangen würde, wie Sie es eben geschildert haben.
