Thomas Diener
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist Ihnen wahrscheinlich aufgefallen, wir haben diese Woche das dritte Mal den Kormoran auf der Tagesordnung. Das hat, glaube ich, noch kein Antrag in der Form geschafft. Aber das macht den Antrag, der sicherlich gut gemeint ist, noch nicht besser. Unter diese Überschrift könnte man den vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion stellen, denn er stellt eine Maßnahme zur Reduzierung des Kormoranbestandes in den Vordergrund, die sicherlich zu bedenken ist und in anderen Ländern mittlerweile auch schon umgesetzt wird, aber die gesetzlichen Grundlagen bei uns fehlen bisher nach wie vor dafür und sind völlig außer Acht gelassen worden. Lassen Sie mich zunächst auf die politischen Vorgaben und die Bestandsentwicklung eingehen. In der Tat fordert meine Fraktion seit vielen Jahren die Reduzierung des Kormoranbestandes und die Herabstufung des Schutzstatus in Anhang II der Vogelschutzrichtlinie. Mit Beschluss vom 12. Juni 2018 forderte das Europäische Parlament zwar die EU-Kommission auf, ich zitiere, „gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen, die die Kormoranbestände mit allen Mitteln drastisch auf ein derartiges Maß reduzieren, dass einerseits die Bestandserhaltung der Kormorane gewährleistet wird und andererseits keine Bedrohung für andere Arten entsteht und Schäden in den betroffenen Aquakulturen abgewendet werden“, geschehen ist seitdem allerdings nichts. Der Kormoranbericht aus dem Jahr 2022 weist für Mecklenburg-Vorpommern 11.085 Brutpaare in 23 Kolonien aus. Eben haben wir gehört, es waren für das Jahr 24 etwas über 10.000, das heißt, wir haben da eventuell schon einen Bestandsdeckel drin. Das, meine Damen und Herren, ist aber nicht mehr der gute Erhaltungszustand, das ist weit darüber hinaus, und der gute Zustand ist längst überschritten. Wir haben das bei vielen anderen Tieren auch schon gehabt: Wolf, Waschbären, Biber, Kegelrobben. Einige haben vielleicht in dieser Woche gelesen, dass in Botswana zu viele Elefanten wären. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD) Das zeigt also ganz eindeutig, wie schwierig es ist, einen Überbestand an Tieren auch zu regulieren. Da der Kormoran allerdings nicht in Anhang II der EU-Vogelschutzrichtlinie gelistet ist, ist eine Bejagung nicht zulässig. Mitglieder oder Mitgliedsstaaten können auf Grundlage von Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie Ausnahmen von den Schutzvorschriften zulassen. Dies ist auch in Mecklenburg-Vorpommern geschehen, es klang eben schon an. Die Verordnung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane lässt artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen auf Grundlage von Paragraf 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz für einzelne Gebiete offenbar zu, doch wurde die Verordnung so gestaltet, dass im Ergebnis der Abschuss von Kormoran kaum möglich ist. Nur vom 1. August bis zum 31. März im Umkreis von fischereiwirtschaftlich genutzten Binnengewässern ist der Abschuss gestattet, also zum Beispiel in der Regel nicht an der Ostsee. Ausgenommen sind da weitere Gebiete wie zum Beispiel Naturschutzgebiete, Nationalparks, Schlafplätze, also die Räume, in denen effektiv eine Bestandsregulierung erfolgen könnte und müsste. Trotz des erheblichen Drucks der Kormoranpopulation auf andere geschützte Arten und die Fischerei wurden in den zurückliegenden Jahren kaum Kormorane erlegt. Zum einen ist der Anreiz für Jäger, Kormorane zu jagen, sehr gering, zum anderen sind Kormorane außerordentlich schlaue Tiere, die schwer zu jagen sind. Auch das klang eben schon an. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Entwicklung der Kormoranpopulation die Existenz zahlreicher Fischereibetriebe in unserem Land gefährdet. Deshalb muss der Bestand durch Vergrämungsmaßnahmen, durch Eientnahmen beziehungsweise Zerstörung der Gelege nach unserer Auffassung drastisch reduziert werden. Es kann nicht sein, dass eine geschützte Art zum Aussterben einer anderen geschützten Art, wie zum Beispiel dem Aal, führt. Da kann man nicht … Ich sage immer Aalmast, das heißt nicht, das sind die Mast von Aalen, sondern die Mast von Kormoranen mit Aalen, insbesondere mit Besatzaalen. Wer im Zusammenhang mit der Kormoranproblematik an die oft angeführte Selbstregulation der Population glaubt, der unterliegt einem realitätsfernen Wunschdenken. Meine Fraktion hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder für die Reduzierung des Kormoranbestandes eingesetzt. Bis heute ist es leider nicht gelungen, die rechtlichen Vorgaben so anzupassen, dass eine Reduzierung des Kormoranbestandes möglich wird. Dies ist die Grundlage für alles weitere Vorgehen, für jede weitere Maßnahme. Insofern blendet dieser Antrag diesen Aspekt völlig aus, deswegen müssen wir ihn ablehnen. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
