Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Notfallversorgung in Mecklenburg-Vorpommern steht vor realen Herausforderungen, das hat die Ministerin auch gesagt, insbesondere auch im ländlichen Raum. Steigende Einsatzzahlen, Rettungsfristen, die Belastung der Rettungskräfte und die Notwendigkeit digitaler Innovationen sind Themen, die uns alle angehen. Dazu braucht es eine verantwortungsvolle Politik mit dem Durchsetzen auch integrierter Versorgungsangebote. Der Antrag der AfD, dem fehlt es an Tiefe und Verbindlichkeit (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und leider auch an den entsprechenden Lösungsmöglichkeiten. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Es gibt keinen Änderungsantrag von Ihnen.) Und ich spreche für die Fraktionen SPD und LINKE mit in diesem Fall. Die AfD bleibt vage, wo konkrete Maßnahmen gefragt werden. Es fehlen klare Finanzierungswege, gesetzliche Rahmenbedingungen, insbesondere die Einbindung der Akteur/-innen im Gesundheitswesen als Lösungsansätze. Von den Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung bis zu den Kommunen besteht die Verantwortung und hier wird der Dialogprozess im Lande ja immer wieder geführt. Das ist auch gesetzlich so vorgesehen, aber es wird auch durchgeführt. Der Antrag zielt auf technologische Lösungen wie Telenotarzt und Ersthelfer-App ab. Das sind richtige Entwicklungen im Gesundheitswesen, die hier auch auf den Weg gebracht worden sind. Aber auch dafür ist es notwendig, dass sie in regionale Versorgungsnetzwerke, in Aus- und Fortbildung und faire Arbeitsbedingungen eingebettet sind, und gerade auch bei der Aus- und Fortbildung, muss man sagen, das wissen wir auch. Die App hat die Möglichkeit, natürlich schneller zu alarmieren, aber die, die alarmiert werden, müssen dann auch in der Lage sein, tatsächlich die Erste Hilfe durchzuführen. Und da hatten wir ja schon auch im Zusammenhang mit einem CDU-Antrag ja darüber geredet, dass sozusagen solch eine Weiterbildung und Fortbildung erfolgen muss. Zur Qualitätssicherung, da habe ich mich im Übrigen auch gewundert, ist eigentlich alles gesagt worden. Die muss gesetzlich durchgeführt werden und wird auch durchgeführt. Ich glaube, man tut den Ärztinnen und Ärzten und auch dem Personal in den Leitstellen unrecht, wenn man ihnen jetzt vorwirft, sie würden keine Qualitätssicherung machen. Der zusätzliche Hinweis auf Gemeindeschwestern, das ist sozusagen ja nicht das, was jetzt die Notfallversorgung speziell macht. Wir sind schon der Meinung, dass darüber auch weiterentwickelt werden muss. Aber gerade hier greift auch Ihr Ansatz wieder zu kurz, denn wo bleiben die berufsübergreifende Zusammenarbeit, die sektorenübergreifende Steuerung und die Berücksichtigung des öffentlichen Gesundheitsdienstes? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wir erwarten als Bündnisgrüne gerade auch Impulse, wenn es uns gelingt, regionale Gesundheitszentren mit Notfallversorgung, hausärztlicher Versorgung und Prävention unter ein Dach zu bekommen. Insgesamt lehnen wir den Antrag der AfD ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
