Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! An einer Stelle hat der vorliegende AfD-Antrag recht: Der Rettungsdienst steht insgesamt, aber auch in Mecklenburg-Vorpommern vor zunehmenden Herausforderungen. Der demografische Wandel, ein Bevölkerungsrückgang und der Fachkräftemangel sorgen gemeinsam dafür, dass sich die Grundvoraussetzungen verändern und verschieben. Hinzu kommen Menschen, die sich schwer damit tun, ihren eigenen gesundheitlichen Zustand richtig einzuschätzen, und so auch dann den Notruf verständigen, wenn ihre Beschwerden gar keine Notfallrettung mit dem Rettungswagen erfordern. Dadurch werden Rettungskräfte, die gut für die Notfallrettung ausgebildet sind, für Bagatelleinsätze gebunden und die Belastung beim Rettungsdienstpersonal steigt. Dieser Umstand ist meinem Ministerium und vor allem den Landkreisen und kreisfreien Städten als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes natürlich bewusst, sodass bereits in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen und Projekte zur Steuerung und zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen im Land auf den Weg gebracht worden sind. Dazu gehört das Prinzip des Telenotarztes oder der Telenotärztin, das wir in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen bereits erfolgreich in einer Projektphase erprobt haben. Anders als im AfD-Antrag dargestellt, soll es dabei aber natürlich nicht bleiben. So wird derzeit die Ausweitung auf das gesamte Bundesland in den Gebietskörperschaften vorangetrieben und die technischen Voraussetzungen geschaffen. Es wäre schön, wenn das mit einem Fingerschnipsen zu machen wäre, das verkennt aber die Realität und auch die Kosten der entsprechenden Ausstattung. Dies ist teuer und dieser Prozess wird schrittweise erfolgen. Aber die Ergebnisse aus der Erprobung sind vielversprechend, dass wir diese Kraftanstrengung aufbringen, um die Notfallversorgung zukunftsfest zu machen, den Rettungsdienst, so weit es geht, zu entlasten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Etwas unterkomplex ist der Antrag leider auch bei der Forderung nach einer strukturierten Patientensteuerung, die bisher nicht flächendeckend eingeführt worden sei. Da kann ich der AfD-Fraktion mitteilen, dass es bei uns in Mecklenburg-Vorpommern das Bettenkapazitätsnachweissystem IVENA gibt, welches schon seit dem 1. Januar 2024 in den Regelbetrieb übergegangen ist. So können nun bereits seit knapp 18 Monaten freie Behandlungskapazitäten durch das Rettungsdienstpersonal und vom Einsatzort aus digital ermittelt werden. Eingangs erwähnte ich außerdem, dass immer mehr Menschen Schwierigkeiten damit haben, die Dringlichkeit ihrer Erkrankung einzuschätzen. Auch dafür haben wir uns etwas überlegt und erproben die Disponierung des Kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes durch die integrierte Leitstelle der Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen im dritten Jahr. Hinzu kommt der „gemeinsame Tresen“ am Klinikum Südstadt Rostock. Dort entscheidet das geschulte Team, auf welcher Ebene die Patientinnen und Patienten am besten versorgt werden. Das kann die Notaufnahme sein, die angegliederte KV-Bereitschaftspraxis oder auch der eigene Hausarzt während der Praxiszeiten. Und da wir bisher nur von bodengebundenen Projekten sprachen, erlaube ich mir noch die Anmerkung, dass wir, wie bereits mehrfach hier und im Sozialausschuss angesprochen, eine Überplanung der Luftrettung in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt haben und einen neuen Hubschrauber im Land, und zwar in Westmecklenburg, stationieren werden, um Einsatzzeiten gerade auch im Flächenland weiter zu verkürzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie Sie sehen, wird und wurde in dem Zusammenhang mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und weiteren Partnern an einer Vielzahl von Projekten gearbeitet, um die Notfallversorgung zu modernisieren, zu digitalisieren und sie voranzutreiben. Dieser Prozess wird niemals enden. Wir sind uns bewusst, dass es sich um eine dauerhafte Aufgabe handelt, die Versorgungsstrukturen in der Notfallrettung an sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen. Daran arbeiten wir gemeinsam mit allen Beteiligten im Bereich Rettungsdienst hier im Land und auch im Landesbeirat Rettungsdienst und besprechen dort unter anderem die Möglichkeit, neue Notfallstufen einzuführen, um eine bessere Steuerung der Rettungsmittel und des Personals zu ermöglichen. Dafür setzen wir uns auch auf Bundesebene ein. Dazu gehört die Einführung einer bundesweiten Ersthelfer-App und eine Regelung, die die Kostenerstattung für Appbasierte Ersthelferalarmierungssysteme durch die Kassen ermöglicht. Aber auch hier gilt, genau wie bei der digitalen Ausstattung der RTWs, Geld wächst nicht auf Bäumen und die Krankenkassen stehen selbst vor finanziellen Herausforderungen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme gleich zum Ende, möchte aber nicht gehen, ohne auch noch bei den im Antrag geforderten Qualitätssicherungsmaßnahmen eine weitere Wissenslücke zu schließen, denn durch den Paragrafen 16 des Rettungsdienstgesetzes M-V existiert bereits eine Verpflichtung der Träger des Rettungsdienstes zur Schaffung solcher geeigneter Qualitätsmanagementstrukturen. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten sind Kosten des Rettungsdienstes und werden von den Krankenkassen getragen. Einer weiteren Förderung bedarf es daher nicht. Ich darf zusammenfassen, wir arbeiten im Gesundheitsministerium gemeinsam mit unseren Partnern an einer Vielzahl von Projekten und Maßnahmen, damit wir die Notfallversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger nicht nur stets verbessern, sondern auch zukunftsfähig gestalten. Zur Umfrage des SWR haben wir Rücksprache mit den Landkreisen gehalten. Hier bekamen wir die Rückmeldung, dass die Fragestellung der Journalisten unglücklich gewählt wurde und demnach eine verzerrte Darstellung durch den SWR erfolgt ist. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden durch die Träger geeignete Qualitätsmanagementstrukturen vorgehalten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
