Hannes Damm
Vielen Dank, Frau Präsidentin, Frau neue Präsidentin! Herr Minister! Jetzt neu für mich, also an dieser Stelle. Genau, da geht es um die Umsetzung der EED-Richtlinie in nationales Recht, Artikel 6 insbesondere, und da teilt die Landesregierung als Antwort auf meine, also in den allermeisten Fällen auf meine Frage mit, Zitat: „Die Umsetzung des Artikels 6 der EED-Richtlinie in nationales Recht durch den Bund ist bislang nicht erfolgt. Dementsprechend kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage zur Umsetzung des alternativen Ansatzes auf den Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung, im Zuständigkeitsbereich der Straßenbauverwaltung und in den Kommunen getroffen werden.“ Deswegen ist jetzt meine erste Frage, die sich ergibt: Wann rechnen Sie denn mit einer bundesgesetzlichen Umsetzung?
