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Dr. Wolfgang Blank

27.06.2025 Sitzungen 8/110

Überraschung! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Ich habe jetzt die Herausforderung, dass ich zwischen dem Minister und dem Abgeordneten stehe. Da fühle ich mich noch ein bisschen jetzt, ja, doch sehr wohl. Also das kriegen wir hin. Ja, ich glaube, vom Grundansatz einerseits lobenswert, auf der anderen Seite hatte ich jetzt ein bisschen den Eindruck, das Ziel ist klar formuliert. Ich glaube, diese Welt wünschen wir uns alle. Dann ist das Ergebnis dargestellt, aber der Weg dahin ist für mich nicht klar. Und die Frage ist, ob wir den Weg dahin dann auch in der Form durchgehen können, ja, durchstehen können und auch dahin wollen. Also da kommen wir gleich noch mal drauf. Ich möchte auf einen Punkt eingehen oder auf zwei Punkte. Es wurde gesagt, wir hätten keine Idee. Also wenn man sich jetzt einzelne Produkte des Landes anschaut, dann ist das möglicherweise noch nicht der komplette Blumenstrauß, das komplette Portfolio, aber da möchte ich eindeutig widersprechen, natürlich gibt es verschiedene Ansätze, mit dem Thema Akzeptanz der Umsetzung der erneuerbaren Energien hier voranzugehen. Und ich möchte vor allem einem widersprechen, das erste BüGem ist in den 2010er-Jahren gemacht worden, schlecht gemacht, haha, was ich von außen höre, ist anders. Natürlich werden, wenn erste Gesetze gemacht werden, auch Erfahrungen gemacht, die man dann korrigieren muss, aber da bitte ich doch auch jetzt hier um eine korrekte und auch sachliche Einordnung. Es geht um die Etablierung Erneuerbarer-Energien-Projekte auf Landesflächen, innovative Modelle zur Beteiligung, Schaffung eines Fonds dann am Ende auch zur Refinanzierung der Projekte. Es ist gesagt worden, konsequent und verlässlich wollen wir die Energiewende fortsetzen. Sie ist eine tragende Säule der Energieversorgung. Die Chancen der wirtschaftlichen Entwicklung, auch durch die Hersteller, durch die Branche haben wir über die Effekte der Erneuerbaren, der Energiewende hinaus auch gestern breit behandelt. Wir setzen auf einen gezielten, verantwortungsvoll ausgesteuerten, konsequenten und verlässlichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Und ja, die Akzeptanz, das Wohl vor Ort, die Wertschöpfung vor Ort ist wichtig. Kommen wir zum ersten Punkt, der Nutzung der landeseigenen Flächen als Ressourcen für die Energiewende und für die Wertschöpfung im Land. Sie haben es ja bestätigt, diese Chance ist bereits erkannt. Die im Antrag geforderte Nutzung der Flächen durch Umsetzung von Erneuerbare-Energien-Projekten durch landeseigene Gesellschaften erfolgt bereits durch die Tätigkeit der EnergieLand MV GmbH als hundertprozentige Tochtergesellschaft der Landgesellschaft. Die EnergieLand MV GmbH beabsichtigt, langfristige Investitionen in die Projekte zu tätigen. Die Rolle des Landes besteht hierbei darin, nicht alles gemeinsam zu machen, sondern als Mehrheitsgesellschafter der Landgesellschaft Investitionen in Projekte zu steuern und verantwortungsvoll voranzutreiben. Hierfür stellt das Land landeseigene Flächen zur Verfügung und sorgt dafür, dass diese von der Gesellschaft zweckentsprechend eingesetzt werden können. Ein Ansatz könnte zum Beispiel sein der gezielte Ausbau und die verstärkte Eigennutzung von erneuerbaren Energien auch in Verbindung mit dem Landesprojekt AEOLUS, wo es darum geht, den Anteil an regenerativ eigenerzeugtem Strom auch in der Landesverwaltung zu erhöhen. Die Umsetzung von solchen Projekten auf landeseigenen Flächen, gegebenenfalls mit Beteiligung der EnergieLand MV GmbH, kann/soll hierzu einen Beitrag leisten. Eine Prüfung und Bewertung möglicher Umsetzungsszenarien steht derzeit noch aus. Eine prioritäre Nutzung der landeseigenen Flächen zur Umsetzung dieser Projekte einschließlich Betrieb erfordert aber mittel- und langfristig sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen und ist im Einzelfall – fast kann man schon sagen, im Regelfall – flächenbezogen. Wollen wir einzelne Flächenteile, einzelne Windräder dann betreiben? Das ist möglicherweise nach wirtschaftlicher Zweckmäßigkeit, Sinnhaftigkeit, Risikoabwägung nicht erfolgversprechend. Daher ist eine generalisierende Aussage nicht zielführend. Auch nehmen – das muss man ja auch noch mal deutlich sagen – aufseiten des Landes vorgegebene flächenbezogene Kriterien zum Ausbau erneuerbarer Energien keine Sonderstellung ein. Auch deren Bebauung richtet sich nach den entsprechenden Festlegungen des Landes und der regionalen Raumentwicklungsprogramme. Zu Punkt 2, die von der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen einen spürbaren Vorteil haben. Bereits das vorgehende BüGem oder das jetzige BüGem verpflichtet, Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gemeinden vor Ort finanziell an der Stromerzeugung zu beteiligen. Ja, da haben sich aus regulatorischer Sicht auch Schwierigkeiten aufgetan. Und deshalb sind wir ja dabei, das BüGem 2.0 zu erstellen. Und es findet sich ja, es befand sich bis kürzlich in der ersten Verbandsanhörung. Dazu werden wir sicherlich in den nächsten Sitzungen sprechen. Wir kommen aber noch mal zu einem grundsätzlichen Problem. Auf dem Markt steht es Einwohnerinnen und Einwohnern schon heute frei, Angebote für den Anteilskauf an Projektgesellschaften abzugeben. Der Vorhabenträger kann, muss es aber nicht, das Angebot zum marktüblichen Preis annehmen. Würden wir hier weitergehen, stellt das nicht einen Eingriff in die Grundrechte eines Vorhabensträgers aus Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz dar? Dieser wäre oder ist ohne Betroffenheit der begünstigten Einwohnerinnen und Einwohner wohl kaum zu rechtfertigen. Zum Punkt 3: Dass die Energiewende eine wirtschaftliche Chance für das Land ist, für Mecklenburg-Vorpommern ist, für unser Land ist, wurde bereits erkannt. So sollen die Gewinne der EnergieLand MV GmbH bei positiver Marktentwicklung nicht vollumfänglich an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, sondern auch in Investitionen weiterer Projekte erneuerbarer Energien fließen. Sie werden bereits thesauriert. Dies entspricht in Teilen bereits der Intention des Antrages unter Ziffer 3. Die Zuführung von entsprechenden Mehreinnahmen in einem Landesfonds ist bereits im Haushalt abgebildet und kommt auch bereits Klimaschutzzwecken zugute. Darüber hinaus sind bereits Förderprogramme im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung des Landes als auch des Bundes vorhanden und können entsprechend genutzt werden. 1 – 2 – 3, unter Betrachtung der zuvor gemachten Ausführungen ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eigene Erneuerbare-Energien-Projekte auf Landesflächen“ aus unserer Sicht abzulehnen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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