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Stefanie Drese

27.06.2025 Sitzungen 8/110

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle erinnern uns noch gut an die ersten Tage der Corona-Pandemie, an die schrecklichen Bilder, nicht nur aus Italien, an die generelle Unsicherheit, ja, manchmal auch an die Angst. Eine vergleichbare Situation hatte es zu unseren Lebzeiten noch nicht gegeben und damit auch keine Best-Practice-Beispiele, keine erprobten Maßnahmen und keinen gesetzten Fahrplan. Stattdessen haben wir miterlebt, wie schnell sich Viren über Grenzen hinweg ausbreiten und wie schwerwiegend die Folgen für Menschenleben, Wirtschaft und Gesellschaft sind. Aus diesen Erfahrungen wollen und müssen wir lernen, auf Landesebene, aber auch im internationalen Verbund. Und diese Lehren wollen wir gemeinsam festhalten und in konkrete und verbindliche Maßnahmen überführen, damit wir, sollte es wieder zu einem solchen pandemischen Geschehen kommen, gut oder besser vorbereitet sind. Denn das ist bereits die erste Lehre der Corona-Pandemie: Wir waren in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland, in Europa schlecht auf solch ein Szenario vorbereitet. Vor diesem Hintergrund begrüße ich den Beschluss der WHO aus dem Mai über ein internationales Pandemieabkommen sehr, denn wenn Erreger nicht an Landesgrenzen enden, dann darf unser gemeinsames Handeln das auch nicht tun. Es ist also nur klug, das Wissen und die Erfahrung anderer Länder während der Pandemie mit heranzuziehen, es zu bündeln und zu evaluieren. Herausgekommen ist bei diesem Prozess ein Pandemieabkommen, das 35 Artikel mit umfassenden Regelungen in den Bereichen Pandemie, Prävention, Vorsorge und Reaktion enthält. Darunter sind auch einige Kernforderungen, die den Weg aus Deutschland heraus in das Abkommen gefunden haben, wie das internationale Teilen von Pathogenproben und Gensequenzdaten, die Einrichtung einer globalen Emergency Workforce, die Stärkung von nationalen und regulatorischen Kapazitäten und die gezielte Förderung von grenzüberschreitender Forschung. Mir persönlich liegt darüber hinaus am Herzen, dass mit diesem Abkommen auch das erste Mal der sogenannte One-Health-Ansatz in einem völkerrechtlichen Abkommen verankert wird, der die Prämisse zugrunde legt, dass sich Mensch, Tier und Umwelt bei Gesundheitsfragen gegenseitig bedingen. Was offensichtlich klingt, wurde so bisher systematisch nicht mit einbezogen. Und gerade hier besitzt Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Expertise, zum Beispiel mit unserer bundesweit einmaligen, jährlich stattfindenden gemeinsamen Tagung der Amtsärzte und Amtstierärzte oder bei Formaten wie dem Greifswalder Hygienetag. Vor diesem Hintergrund der durch den Klimawandel voraussichtlich weiter zunehmenden Zoonosen ist das auch der richtige, zukunftsweisende Weg. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Annahme des Abkommens im Mai ist der Verhandlungsprozess noch nicht vollständig abgeschlossen. Ein zentraler Bestandteil des Abkommens, der Austausch von Pathogenroben und Gensequenzdaten im sogenannten PABS-System muss noch mit einem separaten Annex ausverhandelt werden. Die entsprechenden Ergebnisse sollen bis zu 79. Weltgesundheitsversammlung im nächsten Jahr vorliegen. Dennoch bin ich bereits jetzt optimistisch, dass wir in Deutschland, wie auch alle anderen Mitgliedsstaaten, von einer stärker koordinierten und global abgesprochenen Strategie, von besseren Frühwarnsystemen durch Forschung und Austausch sowie von einer größeren Resilienz aller Akteurinnen und Akteure nur gewinnen können, damit wir künftig Pandemien oder Katastrophenszenarien besser begegnen können, denn Gesundheit kennt nun mal keine Grenzen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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