Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst darf ich Sie herzlich von der Kollegin Bildungsministerin Frau Oldenburg grüßen. Sie bittet, ihre Abwesenheit zu entschuldigen. Sie wissen, dass sie als Vorsitzende der Kultusministerkonferenz in den letzten Tagen bereits alle Kolleginnen und Kollegen zu Gast hatte, und ich darf Sie hier vertreten. I do my best – „I try my best“ ist, glaube ich, die richtige Variante. (Ann Christin von Allwörden, CDU: „I try my best“ heißt es, doch.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie bat mich, Ihnen aber zuzurufen, der Antrag der CDU-Fraktion bringt es auf den Punkt, Mecklenburg-Vorpommern befürwortet die Inklusion. Und Mecklenburg-Vorpommern erhält dennoch gleichzeitig flächendeckend Förderschulen und Förderlerngruppen, (Andreas Butzki, SPD: Genau!) Schulen mit spezifischer Kompetenz und kleine und große Schulwerkstätten. Und darüber hinaus besuchen die Kinder an allen Grundschulen die flexible Schuleingangsphase. Das bedeutet, dass die kleinen Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit entsprechend ihren Voraussetzungen so gefördert werden, dass sie entweder innerhalb eines Jahres oder in zwei Jahren oder eben – wenn der Förderbedarf umfassender ist – drei Jahre in dieser Schuleingangsphase bleiben, bevor sie dann in die 3. Klasse kommen. Ebenfalls haben alle Schülerinnen und Schüler die Chance, durch den Besuch der flexiblen Schulausgangsphase auf verschiedenen Wegen den Schulabschluss zu erreichen. So können diese Jugendlichen entweder das freiwillige 10. Schuljahr besuchen oder sie absolvieren die Angebote der Berufsreife Dual beziehungsweise des Produktiven Lernens. Mecklenburg-Vorpommern beweist mit der Umsetzung der Inklusionsstrategie, die 2015 durch den Landtag beschlossen worden ist, dass für Eltern und für ihre Kinder im Laufe der Schulzeit immer ein Sowohl-als-auch möglich ist. Das bedeutet, die Kinder können sowohl gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden als auch in besonderen Lerngruppen oder Klassen. Ein Wechsel zwischen den Klassen oder Lerngruppen und den Schulen ist immer auf Wunsch der Eltern möglich. Und weil wir uns eben gemeinsam aufgemacht haben, eine Vielfalt der Förderung und Forderung zu ermöglichen, haben bei uns die Eltern und ihre Kinder neben den flexiblen Eingangs- und Ausgangsphasen die Wahl zwischen 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz oder 18 Lerngruppen Sprache oder an den 15 kleinen Schulwerkstätten an den Grundschulen oder sie besuchen die große Schulwerkstatt, die an 19 weiterführenden Schulen eingerichtet ist, oder sie lernen in den Diagnoseförderlerngruppen an 29 Schulen, oder sie besuchen gemeinsam mit ihren Eltern eines der 56 Familienklassenzimmer, oder sie werden an den 37 Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gefördert oder am überregionalen Förderzentrum Sehen oder am überregionalen Förderzentrum Hören oder an den 3 Schulen mit den Schwerpunkten körperlich motorische Entwicklung oder in separaten Klassen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Alle Kinder bleiben in ihrem Klassenverband, bei ihren Lehrkräften, bei ihren Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen. Ich nehme an, dass genau die gerade skizzierten inklusiven Fördermöglichkeiten das sind, was der Abgeordnetenkollege Marc Reinhardt in der 75. Sitzung des Landtages als „Inklusion mit Augenmaß“ bezeichnete. Das ist exakt die Sitzung, in der die CDU gemeinsam mit der SPD und den LINKEN für die Entschleunigung der Inklusionsstrategie stimmte. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin den Abgeordneten Herrn Reinhardt: „Es war ein langer, manchmal auch, das will ich ehrlich sagen, ein nicht ganz einfacher Prozess. Ich glaube aber, wir sind jetzt zu einem guten Ende gekommen und sind einen großen Schritt für unser Bildungsland Mecklenburg-Vorpommern vorangekommen“, Zitatende. 2019 hat der Abgeordnetenkollege Herr Reinhardt um Zustimmung gebeten, und die Bildungsministerin, so darf ich ausrichten, freut sich, ihn da auch einige Jahre später selbstverständlich beim Wort nehmen zu dürfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zusätzlich zu den eben genannten Schritten auf dem Weg in ein inklusives Schulsystem wurden ab dem Schuljahr 2021/22 bis zum vergangenen Schuljahr an insgesamt 39 Standorten differenzierte Schulversuche Inklusion gestartet, um damit neue Ansätze im Bereich der inklusiven Bildungsangebote an den Schulen zu erproben. In zehn Themenclustern wurden Schulversuche durchgeführt, beispielsweise zum jahrgangsübergreifenden Lernen, zur Begabtenförderung oder zum Übergangsmanagement. Die Ergebnisse wurden in einem Sachbericht veröffentlicht und verdeutlichen, dass an den Schulen bereits sehr viele erfolgreiche inklusive Konzepte existieren. Die Ergebnisse wurden in Handlungsempfehlungen übersetzt und fanden Eingang in die weitere Ausgestaltung der Inklusionsstrategie in diesem Land, genauso, wie aktuelle Entwicklungen in der Umsetzung der Inklusion beachtet werden, damit es eben zu keiner Überlastung der Beteiligten kommt. Und dazu gehört auch, dass die Kolleginnen und Kollegen des Bildungsressorts und der staatlichen Schulämter mit den Kommunen im ständigen Austausch stehen und auch auf Wunsch dieser die Streckung des zeitlichen Ablaufs der Strategie im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen erfolgte. Denn diese Anpassung resultiert aus den großen Aufgaben der Kommunen, des Landes, der Lehrkräfte, der Kinder und Jugendlichen, die der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine nach sich zog. Mit der Aufnahme von über 5.000 geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die die Schulen in unserem Land vor allem im Jahr 2022 in unser Schulsystem integriert haben, entstanden Engpässe in den Raumkapazitäten der Schulen. Deshalb kam es zur Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und zu der Einigung individuell und im Einvernehmen mit den Trägern der Schulentwicklungsplanung sowie der obersten Schulaufsicht, die organisatorische Aufhebung der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen auch bis zum Jahr 2030 verlängern zu können. Die aktuellen Gespräche mit den Landkreisen und kreisfreien Städte zeigen, dass nur in Einzelfällen von der Verlängerung des Zeitraums Gebrauch gemacht wird. Sowohl Rostock als auch Schwerin werden an dem abgestimmten Zeitplan festhalten. Auch werden voraussichtlich zumindest die Landräte der Mecklenburgischen Seenplatte, des Landkreises Nordwestmecklenburg und des Landkreises Vorpommern-Greifswald sowie der Landkreis Ludwigslust-Parchim dem ursprünglichen Zeitplan folgen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leisten uns seit 25 Jahren ein hochwertiges Parallelsystem, das den Eltern eine Wahl ermöglicht. Sie können ihr Kind inklusiv beschulen lassen oder die separate Beschulung wählen. Die Wahlfreiheit der Eltern wird beispielsweise am sehr erfolgreichen Modellvorhaben Weststadt-Campus in Schwerin deutlich. Hier werden Kinder mit einer geistigen Beeinträchtigung inklusiv und damit gemeinsam beschult. Insgesamt stellen Land und Landesregierung 296 Stellen für die Arbeit in inklusiven Bildungsangeboten bereit, 296 Stellen statt der damals verhandelten 237, also eine Steigerung um noch einmal 25 Prozent. Und daneben unterstützen weitere 2.600 Fachkräfte zusätzlich den Unterricht, die Betreuung und die Förderung der Schülerinnen und Schüler. Ich durfte in Vertretung für die Kollegen in dieser Rede bereits auf viele verschiedene Wahloptionen verweisen, die im Übrigen auch der Abgeordnetenkollege Herr Reinhardt in der Landtagssitzung im November 2019 deutlich hervorgehoben hat. Ich zitiere erneut mit Erlaubnis der Präsidentin: „Auch zukünftig werden Förderschulen erhalten bleiben. Ich erinnere an die Förderschulen für Sehen, für Hören, ich erinnere aber auch an mindestens vier Schulen für Kinder oder auch … Jugendliche, die schwer verhaltensauffällig sind. Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Signal, das wir von hier nach draußen senden.“ Zitatende. Dieses wichtige Signal wirkt bis heute erfolgreich, auch durch die intensive Mitarbeit und durch die Ideengebung der CDU-Landtagsfraktion im vergangenen Jahrzehnt. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Ich darf mich in Vertretung für die Bildungsministerin Frau Oldenburg für Ihre Aufmerksamkeit bedanken und wünsche eine erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
