Thomas Diener
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, gestern Abend haben wir den Kormoran verloren als Tagesordnungspunkt, (Sandy van Baal, fraktionslos: Ja.) und es sieht ganz so aus, als wenn wir ihn heute wieder verlieren würden. Deswegen nutze ich das ganz gerne als Intro für diesen Antrag hier, denn mit Zäunen kann man Kormorane nicht halten, Wildtiere schon. Allerdings muss man hier ganz deutlich sagen, dass die AfD sich hier wahrscheinlich als Fürsprecher der Landesjägerschaft generieren will, was nicht unbedingt schlecht sein müsste, (Zuruf von Thore Stein, AfD) denn nur so ist zu verstehen, dass das Thema, das hier durch den Landesjagdverband seit geraumer Zeit in die Öffentlichkeit getragen wird, hier auf der Tagesordnung steht. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ja, allerdings fehlt es im Antrag zumindest an ausreichender Sachlichkeit und Fachlichkeit. Und sehen Sie mir bitte nach, dass ich auf den Feststellungsteil nicht weiter eingehe, aber auf den Forderungsteil, der also ausreichend Anlass gibt zur fachlichen Auseinandersetzung. Jetzt ist gedrückt, ne? (Heiterkeit im Präsidium) Dort wird nämlich suggeriert, dass die Landesregierung für die Auswahl von Standorten für die Freiflächenphotovoltaikanlagen zuständig sei. Die Landesregierung legt aber in ihrem Landesraumentwicklungsprogramm lediglich alle zehn Jahre die Ziele der Raumordnung neu fest. Da derzeit für Freiflächenanlagen keine Ziele festgelegt sind, erfolgt die Genehmigung der Anlagen nach wie vor nach einem Zielabweichungsverfahren. Grundlage eines jeden Verfahrens ist hierbei der Bauleitplan der jeweiligen betroffenen Kommune. Deshalb sind auch die Kommunen für die Auswahl der Flächen zuständig. Und da stellt sich schon die Frage, ob hier auch vonseiten der AfD an die Stelle der kommunalen Planungshoheit herangegangen werden soll und sie gegebenenfalls sogar ausgehebelt werden soll. Des Weiteren soll die Errichtung von großflächigen Freiflächenphotovoltaikanlagen auf bekannten Wildwechselkorridoren und in Rotwildgebieten unterbunden werden. Das ist natürlich ein bisschen schwierig, dazu gehört fast das gesamte Land. Das heißt, es würde die Anlagen überwiegend ausschließen, das wären also Ausschlusskriterien, die das quasi auch zum Erliegen bringen würden. Dann wären Freiflächenphotovoltaikanlagen gänzlich von der Genehmigung, vom Bau ausgeschlossen. Das kann auch sein, dass es durchaus das Ziel dieses Antrages ist, das auch zu tun. Unter Punkt 3 Ihres Antrags fordern Sie, neue raumordnerische und genehmigungsrechtliche Vorgaben für diese Photovoltaikanlagen festzulegen. Dies ist aber erst im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes möglich. Sollte sich die Landesregierung trotzdem hinreißen lassen, neue Kriterien für die raumordnerische Planung festzulegen, würden die bisherigen Regionalplanungen aber infrage gestellt. Wir haben also Regionalplanungen auch beim Thema Wind. Das ist ja auch im regenerativen Bereich sehr, sehr schwierig. Wer sich damit auskennt, welche umfangreichen und langjährigen Planungsphasen und Abstimmungen erforderlich sind, der darf also kurzfristig hier nicht mehr denken. Welche Auswirkungen das für die Freiflächenphotovoltaikanlagen hätte, erleben wir gerade wie gesagt am Beispiel Windkraftanlagen. Ich will das gar nicht weiter aufmachen, denn dort gibt es, auch wenn es keine verfestigte Planung gibt zukünftig, gilt das Baurecht unmittelbar. Das ist also anders wie im Bereich davor, das waren 12/13 Jahre, wo es ging, sozusagen Weißflächen auszuweisen, um die immer kleiner zu machen, damit nichts gebaut wird. Dies ist eine Umkehr der aktuellen Planung. Das ist so, wenn man nichts hat, kann man fast überall bauen, nach normalem BImSchG-Verfahren sozusagen. Insofern ist natürlich die Frage, ob man auch diese Photovoltaikanlagen raumplanerisch über die Verbände reguliert, schwierig. Wenn es so wäre wie beim Wind, hätten wir also kein Halten mehr an der Stelle. Übrigens würden die Planungsverbände auch Jahre benötigen, um ihre Programme an der Stelle dann fortzuschreiben. Auch das wird ja nicht unbedingt nach vorne helfen, wenn man das denn wollte. Am Ende würde wahrscheinlich der Wildwuchs, wenn man das so bezeichnen wollte, von diesen Photovoltaikanlagen vermutlich eher zunehmen als abnehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, unter Punkt 4 Ihres Antrags fordern Sie eine Bewertung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hinsichtlich des zusätzlichen Verbissdrucks auf benachbarte Flächen. Ich gehe davon aus, dass eine solche Bewertung heute schon möglich ist und erfolgt ist. Und wenn wir mal über Zäune reden, dann müsste man ja auch mal, um es zu relativieren, über zum Beispiel Schutzzäune reden für Afrikanische Schweinepest, über das Blockieren von Wildbrücken oder das Einzäunen von Schaf- oder Rinderherden zum Schutz vor dem Wolf. Da haben wir viele, viele Kilometer mehr an Zäunen, (Thore Stein, AfD: Das ist doch temporär, das wissen Sie doch, Herr Diener.) die im Übrigen auch nicht erhöht sind, sodass das Niederwild durchziehen kann. Allein der Punkt 5 Ihres Antrages ist nachvollziehbar, denn es ist durchaus sinnvoll, Leitlinien zur wildtiergerechten Standortwahl und Ausgestaltung der Photovoltaikanlagen zu entwickeln und deren Anwendung zu überprüfen. Das haben andere Bundesländer mittlerweile auch schon gemacht. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein gibt es sogar eine Broschüre, wo man sich also schon ein bisschen daran orientieren könnte, die dort herausgegeben worden ist. Es ist natürlich eine unterschiedliche Interessenlage, muss man ganz deutlich sagen. Während also Projektbetreiber und Planungsbüros da eine ganz andere Herangehensweise haben und das zögerliche Bearbeiten der Anträge bei den Planungsbehörden monieren, haben natürlich betroffene Bürger, Jäger und andere Landnutzer eine ganz andere Sicht auf die Dinge, das ist völlig klar. Cui bono – wem nützt das Ganze? Das ist aber menschlich auch völlig nachvollziehbar. Allerdings muss man natürlich sagen, unabhängig von den Zäunen, dass bei fehlenden Netzen und fehlenden Speicherkapazitäten der weitere Ausbau von Photovoltaik grundsätzlich zu hinterfragen ist, unabhängig von den Zäunen. (Thore Stein, AfD: Da kommen wir wieder zusammen.) So weit haben Sie sich hier noch nicht getraut. Das wird vom Ergebnis aber darauf hinauslaufen in Wirklichkeit. Trotz des massiven Ausbaus dieser Anlagen bleibt aber festzuhalten, dass gerade im Rahmen der Eingriffsausgleichsmaßnahmen Schritte zur Biotopvernetzung bisher auch schon ergriffen worden sind. Also es ist nicht ganz, dass es nicht so ist, dass also, wir haben ja auch maximale Größen dort festgelegt teilweise in den Plänen, wo man also auch schon Maximalgrößen festgelegt hat und auch Bonitätsmaßstäbe für den Boden zum Beispiel. Insofern ist dieser Antrag nicht geeignet, ich sage mal, Biotopvernetzung oder Eingriffsausgleichsmaßnahmen noch zu verbessern und damit die Biotopvernetzung zum Schutz der Wildtierlebensräume zu leisten. Deshalb müssen wir den Antrag leider ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
