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Stefanie Drese

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Halt finden, sich austauschen und neuen Mut schöpfen, nicht mehr allein sein, mit seinen Herausforderungen, Krankheiten oder Problemen auf Gleichgesinnte zu treffen und emotionale Unterstützung zu erfahren, all das sind gute Gründe, warum Betroffene sich dafür entscheiden, in einer Selbsthilfegruppe aktiv zu werden. Mehr als 700 hiervon treffen sich regelmäßig in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Engagement, die eigenen Probleme und deren Lösungen selbst in die Hand zu nehmen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten aktiv zu werden, unterstützt das Land seit vielen Jahren und fördert Selbsthilfekontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern, die unter anderem dabei helfen, die passende Gruppe zu finden. Mit der Förderung durch das Land erleichtern wir also den Zugang zur Selbsthilfe, unterstützen aber auch die Qualität, Stabilität und Kontinuität dieser Arbeit. Mittlerweile – und das ist eine stolze Entwicklung – gibt es nun neun dieser Selbsthilfe- und Kontaktstellen, und zwar in Wismar, Hagenow, Neustrelitz, Schwerin, Güstrow, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Pasewalk. Und sie alle – das möchte ich ausdrücklich betonen – haben sich als wirksames Instrument zur Selbsthilfekoordinierung erwiesen, machen eine hervorragende Arbeit und sind für Betroffene zu einem wichtigen Fundament geworden. Sie beraten, informieren und vermitteln. Auch die Rolle der Selbsthilfekontaktstellen als Partner in der Gesundheitsversorgung ist durch dieses Engagement weiter gewachsen und hat die Selbsthilfe als klassischen Querschnittsbereich in der Gesundheits- und Sozialpolitik verankert. Diese Entwicklung ist natürlich auch im Sinne des Landes. Deshalb haben wir mit dem Doppelhaushalt 2024/25 auch die Förderung von 135.000 auf knapp 144.000 Euro jährlich erhöht. Auch das nächste Haushaltsjahr sieht so aus, als könnten wir diese erhöhte Förderung aufrechterhalten. In Zeiten knapper Kassen und eines schwierigen Haushaltes werte ich das als Erfolg. Hinzu kommen zudem die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung, der jeweiligen Kommunen und der Träger der Einrichtungen, denn die Förderung der Selbsthilfekontaktstellen ist eine Gemeinschaftsaufgabe all dieser Akteure. Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich kann ich aber durchaus verstehen, dass es Enttäuschung über die finanzielle Förderung gibt, die sicherlich auch Anlass für den vorliegenden Antrag ist, denn trotz der finanziellen Erhöhung der Landesmittel insgesamt ist die Förderung je Einrichtung aus dem Landestopf gesunken. Das liegt daran, dass im Jahr 2025 zwei weitere Einrichtungen eine Förderung beantragt haben. Der Gesamttopf verteilt sich damit auf nunmehr acht Kontaktstellen. Auf der anderen Seite sorgt dieses noch breitere Angebot dafür, dass wir die Selbsthilfe besser in die Fläche tragen können, was bei einem Land mit langen Wegen grundsätzlich eine willkommene Entwicklung ist. Es ist also eine Abwägungsfrage. Und wenngleich die Mittel pro Kontaktstelle leicht zurückgegangen sind, so liegt die Landesförderung in Mecklenburg-Vorpommern mit im Schnitt rund 18.000 Euro über dem, was andere Bundesländer, wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen, mit maximal 15.000 Euro pro Kontaktstelle leisten. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Forderung einer Landeskontaktstelle. Uns ist bewusst, dass sich die Träger eine solche koordinierenden Stelle auf Landesebene wünschen. Dafür liegt bisher jedoch kein Konzept vor, das Aufschluss über Aufgaben, Personal und Sachausstattung oder die Finanzierung gibt. Außerdem – und das möchte ich betonen – müsste die Förderung einer Landeskontaktstelle dem Gesamtetat für die Kontaktstellen entspringen, was weiter zulasten der auch aus unserer Sicht dringend benötigten Strukturen vor Ort gehen würde, denn im Kern leben die Selbsthilfekontaktstellen davon, dass sie ein niedrigschwelliges Angebot in der eigenen Region, vor Ort, vor der eigenen Haustür sind. An dieser Stelle zugunsten eines Überbaus zu kürzen, halte ich insbesondere bei fehlendem Konzept und aus Sicht der Betroffenen für nicht zielführend. Aufklären würde ich außerdem gern beim Thema Personalschlüssel. So schlägt der vorliegende Antrag eine gesetzliche Festlegung vor. Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass das Land bereits bei der Förderung der Selbsthilfekontaktstellen auf einen Personalschlüssel abstellt. Als zuwendungsfähige Ausgaben können so Personalausgaben für bis zu zwei Vollzeitbeschäftigte anerkannt werden. Aber der Ausgestaltungsspielraum liegt bei den Trägern und den Kontaktstellen selbst. Das ist auch richtig so, wenn sie entsprechend ihrer Personalstruktur, also zwischen Vollzeit und Teilzeit beispielsweise, entsprechend ihrer regionalen Gegebenheiten und der finanziellen Struktur sich entscheiden können, in welchem Rahmen sie es umsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Selbsthilfekontaktstellen sind wichtig. Ich sage das noch mal mit größtem Nachdruck. Mit den Mitteln, die uns als Land zur Verfügung stehen, wollen wir deshalb bestmöglich haushalten. Wir wollen alle Kontaktstellen bestmöglich unterstützen und vermeiden, dass Mittel, die in der Fläche gebraucht werden, an anderer Stelle gebunden sind, damit sie ihrer Arbeit für die Betroffenen und Angehörigen auch weiterhin in der Fläche nachkommen können. (Der Abgeordnete Dr. Harald Terpe bittet um das Wort für eine Anfrage.) Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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