Falko Beitz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, erneuerbare Energien und vor allem die Windenergie sind ein Thema, das viele Menschen bei uns im Land umtreibt. Einige möchten eine schnellere Energiewende, weil sie erkennen, dass die Reduzierung unserer Treibhausgasemissionen eine physikalische Notwendigkeit ist. Wollen wir in unserem kleinen Glashaus namens Erde weiter vernünftig leben können? Andere verneinen jede wissenschaftliche Erkenntnis und ziehen sich auf fragwürdige Glaubenssätze zurück, das Klima habe sich schon immer gewandelt und der Mensch habe da kein Zutun. Letztere finden Sie vor allem im Dunstkreis der AfD und anderer rechter Gruppierungen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Insofern möchte ich dem Antrag der CDU zugutehalten, dass das grundsätzliche Ziel nicht verneint wird. Ich stelle aber fest, dass der CDU offenbar jegliche Ambition fehlt, diese Energiewende erfolgreich zu vollenden und die Kostenvorteile, die die Sicherung unserer Energiebedarfe aus nationalen Quellen bietet, auch für unsere Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen am Ende auch nutzbar zu machen. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Es erscheint auch sehr seltsam, dass Sie die Staatskanzlei, das Wirtschaftsministerium und das Lebensministerium explizit und namentlich mit Ministerpräsidentin und Ministern erwähnen, aber den für das Baugesetzbuch zuständigen Minister einmal eben außen vor lassen. (Marc Reinhardt, CDU: Was?!) Das ist das Problem mit den Aufzählungen. Je konkreter sie werden, umso größer ist die Gefahr, dass Sie etwas vergessen und damit die Gültigkeit der Grundforderung gefährden. Eine Energiewende mit Augenmaß, die Bürgerinnen und Bürger, die Versorgungssicherheit und die Bezahlbarkeit von Energie im Blick haltend, das war Maßgabe unserer Politik in der Koalition mit der CDU, und das ist Maßgabe unserer Politik in der Koalition mit der LINKEN. Dieses Augenmaß erfordert auch, Planungssicherheit zu gewährleisten, und das, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, sehen wir in Ihrem Antrag nicht gewährleistet. Ich finde es besonders erstaunlich, dass Sie selbst die Situation in Westmecklenburg als Beispiel für die Begründung Ihres Antrags anführen. Sie haben nur einen entscheidenden Punkt vergessen, nämlich warum 2011 die Windeignungsplanung in Westmecklenburg aufgehoben wurde. Die Antwort ist ganz einfach: Der Regionale Planungsverband hatte mit der Windeignungsplanung eine unzureichende Flächenkulisse für die Windkraftnutzung ausgewiesen, sodass die Windeignungsplanung letztendlich eine Verhinderungsplanung war, die vom Gericht völlig zu Recht als unzulässig aufgehoben wurde. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum griff in Westmecklenburg wieder die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich, bei der übrigens auch keine 1.000 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung gelten. Und jetzt kommen Sie mit einem relativ populistischen Verbotsantrag um die Ecke und wollen, dass wir faktisch bei 1,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern einen ganz harten Deckel einziehen. Zielabweichungsverfahren kategorisch auszuschließen, weil in der Flächenplanung ein Flächenziel erreicht wurde, dürfte genau hierzu führen. Ich mache mal ein fiktives Beispiel: Sie haben 1,4 Prozent an Flächenausweisungen in Westmecklenburg erreicht, die von der CDU vorgeschlagene harte Obergrenze greift und dann kommt ein Unternehmen und möchte eben neben dem Industriepark Schwerin im Außenbereich fünf Windräder errichten, um kostengünstiger zu produzieren. Die Kommune ist dafür, die Bürger sind dafür, die Windräder senken Kosten und erhalten Arbeitsplätze. Das Land sagt Nein, weil wir uns an Ihren Beschluss gebunden haben, an Ihren Beschlussvorschlag, die Sache geht vor Gericht, und die Menschen in Westmecklenburg sagen dann, Danke CDU, dass wir jetzt wieder überall und ohne 1.000 Meter Mindestabstand zur Wohnbebauung Windräder entstehen lassen dürfen, weil das Gericht festgestellt hat, dass das Flächenziel von 1,4 Prozent zwar okay sei, aber das Ausschließen von Zielabweichungsverfahren eine unzulässige Verhinderungsplanung darstellt. Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist unser Ziel, dass wir mit der Planung verlässliche Gebietskulissen schaffen und es keinen Wildwuchs gibt. Aber verlässliche Gebietskulissen bedeuten vor allem auch vor Gericht bestehende Gebietskulissen. Wir würden uns überhaupt keinen Gefallen damit tun, dass wir jegliche Flexibilität von vornherein ausschließen und dann Gefahr laufen, gerichtlich zu scheitern. Da gilt bei Ihnen das Gleiche, Herr Waldmüller, was ich auch dem Kollegen Damm hin und wieder sage: Gut gemeint ist dann nicht immer zwingend gut gemacht. Sie haben ja die Energieministerkonferenz erwähnt, was wir als Land an Zielen verfolgen, und ich würde mal sagen, das hat der Minister auch schon gesagt, wir sind alle hier, wir schauen längst, wie wir mit klugen Regeln einen geordneten Ausbau hinbekommen, gerade auch mit Blick auf die Verteilnetze und deren Ausbau. Wir schauen, wie wir die Überforderung der Menschen verhindern können und wie wir eine vernünftige Beteiligung hinbekommen. Dr. Backhaus ist mit dem Klimaschutzgesetz in den Startlöchern, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz aus dem Haus von Dr. Blank ist unterwegs, bei den IPCEI-Projekten investieren wir hier im Land Millionen in die Zukunft unseres Landes. Die Energiewende zum Wohle des Landes und zum Wohle der Menschen ist in Mecklenburg-Vorpommern auch ohne Verbotsanträge der CDU-Fraktion bei uns in guten Händen. Darum lehnen wir Ihren Antrag ab und werden die Grundintention eines geordneten, wirtschaftlich sinnvollen und die Menschen mitnehmenden Ausbaus der Windenergie trotzdem umsetzen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)
