Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Die Windkraft ist für Mecklenburg-Vorpommern nicht nur eine Energiequelle, sondern eine Zukunftschance. Mit jedem Windrad, das wir errichten, sichern wir nicht nur unsere Energieversorgung, sondern schaffen wirtschaftliche Perspektiven für unser Land. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Eben nicht!) Wir haben hier bei uns alles, was es braucht: Wind, Fläche und engagierte Menschen, die anpacken wollen. Doch statt diese Chance zu ergreifen, erleben wir eine Landesregierung, die eher zaudert und bremst. Während andere Bundesländer längst vorangehen, droht Mecklenburg-Vorpommern den Anschluss zu verlieren. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das können wir uns nicht leisten, weder für unser Klima noch für unsere wirtschaftliche Entwicklung. Die im Windenergieflächenbedarfsgesetz festgelegten Ziele, 1,4 Prozent der Landesfläche bis 27 und 2,1 Prozent bis 32, sind weder willkürlich noch überzogen. Sie sind das Ergebnis sorgfältiger Konsultationen mit den Akteuren und notwendig, um unsere Klimaziele zu erreichen und die Energieversorgung auf der anderen Seite langfristig zu sichern. Zahlreiche Bundesländer haben bereits beschlossen, diese Ziele in einem Schritt zu erfüllen, oder gehen wie Schleswig-Holstein sogar noch darüber hinaus. Und hier, statt Planung und Fortschritt zu diskutieren, diskutieren wir über die Reduzierung und Verzögerung – eine Haltung, die Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf die Beschlüsse der Energieministerkonferenz in Rostock wohl exklusiv vertritt. Dort heißt es unter anderem, sie bitten den Bund nachdrücklich, den Ausbau der erneuerbaren Energien „konsequent und verlässlich“ fortzusetzen, und weiter: „Weder dürfen die Überprüfung des Referenzertragsmodells noch die geplante Ausweisung von Engpassgebieten oder die Evaluation der Flächenziele dazu führen, dass der Windkraftausbau erschwert wird.“ Das ist das genaue Gegenteil, was Sie mit Ihrem Antrag hier fordern – übrigens auch aus den CDUmitregierten Bundesländern. Zum Beispiel Westmecklenburg aus Ihrer Begründung, seit 2016 gibt es dort keinen rechtskräftigen Regionalplan.13 Jahre, so lang wurde dort über das Ob und das Wie des Windkraftausbaus gestritten, und das ist keine Planungssicherheit, das ist Stillstand. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und genau diesen Stillstand, ja, man kann sagen, diese Sabotage der Energiewende will die CDU nun mit ihrem Antrag belohnen. (Wolfgang Waldmüller, CDU: Komm!) Nach drei Jahren und nur zwei Planungsrunden sind andere Regionen seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes mit ihren Flächenzielen 27 und 32 bereits kurz vor dem Abschluss. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Was fehlt, ist also nicht die Zeit, sondern der politische Wille und die konsequente Unterstützung durch die Landesregierung, was in M-V offensichtlich fehlt. Der Vorstoß, nun auf ein Zwischenziel von 1,4 statt 2,1 Prozent umzuschwenken, darf also nicht dazu führen, dass noch eine weitere Beteiligungsrunde notwendig wird. Sonst droht uns eine Situation wie in Westmecklenburg im gesamten Land. Die Lösung für dieses M-V-spezifische Problem wäre dann eine landesweite Planung einheitlich gewesen, aber das wollten weder die Planungsverbände noch die Landesregierung. Auch Ihre Forderung nach einer angeblichen gerechteren Verteilung der Flächenziele zwischen den Bundesländern verkennt einfach die Realität. Diese Ziele wurden ja nicht willkürlich festgelegt, sondern nach den realen Potenzialen der Länder. Wir sind ein windreiches Flächenland mit besonderem Potenzial und damit auch besonderer Verantwortung für diese Energie. Dafür wird man bei uns Pumpspeicherkraftwerke vergeblich suchen. Es ist Aufgabe verantwortungsvoller Politik, diese Verantwortung auch anzunehmen und sich nicht die Meinung besonders lauter Windkraftgegner/-innen zu eigen zu machen, denn die Mehrheit der Menschen in M-V steht hinter den Erneuerbaren. (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Zu Ihrer zweiten Forderung, alle ausgewiesenen Flächen werden bereits berücksichtigt, andere Windenergieanlagen können zum Zielwert 32 angerechnet werden. Allerdings muss nach dem Rückbau jeweils auf der Regionalplanungsebene dann noch mal nachgesteuert werden. Das ist wenig zielführend, weil man dann auch genau diese immer wieder Beteiligung hat. Zu II Ziffer 3: Auch das ist bereits gesetzlich geregelt. Beim Erreichen der Ziele entfällt die Privilegierung. Das brauchen Sie nicht mehr zu fordern. Zu II Ziffer 4: Die Forderung geht deutlich über die Position des Bundesrats hinaus und würde den Ausbau weiter verzögern. II Ziffer 5: Die Urteile des OVG Münster sind ja eindeutig. Es ist nicht zu erwarten, dass der Weg über ein sonstiges Vorhaben zum Regelfall wird, auch nicht mit dem überragenden öffentlichen Interesse der Erneuerbaren. Dieses Interesse muss aber so lange bestehen bleiben, bis wir eine vollständig erneuerbare Energieversorgung erreicht haben, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) und das steht auch genauso im EEG, nicht kürzer und nicht länger. Das Erreichen von Zwischenzielen reicht dafür aber eben einfach nicht aus. Mecklenburg-Vorpommern kann Vorreiter der Energiewende sein und eben mal nicht Nachzügler bei allem. Dafür brauchen wir Mut, brauchen wir Entschlossenheit und nicht Zögern und Bremsen. Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab, denn er führt in die falsche Richtung. Wir wollen gern gemeinsam mit den Menschen nach vorn und nicht nach hinten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
