landtag-mv.de ↗

Dr. Wolfgang Blank

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Die Windenergie ist längst eine tragende Säule unserer Energieversorgung – knapp 2.000 Windenergieanlagen an Land in Mecklenburg-Vorpommern mit 3.800 Megawatt Windenergieleistung, fünf Windparks mit knapp 260 Windenergieanlagen, offshore mit 1.350 Megawatt Leistung. Sie bietet zugleich erhebliche wirtschaftliche Entwicklungspotenziale, zwischen 6.000 und 8.000 direkt Beschäftigten in unserem Land. Schaut man sich die Zahlen an – und insofern müssen wir, glaube ich, auch jetzt berechtigte, wie sagt man, bis hin zu Empörung, auch durchaus noch mal vergleichen mit realen Zahlen –, wir sprechen auch von Planungen, wir sprechen von Anträgen, da müssen wir auch mal schauen, wie viele Windenergieanlagen, also wie ist eine Steuerungswirkung bisher erfolgt. Im letzten Jahr 2024 sind gerade mal 16 Windenergieanlagen in Betrieb genommen worden in Mecklenburg-Vorpommern mit knapp 90 Megawatt Leistung. Das sind 2,7 Prozent der gesamt in Deutschland in Betrieb genommenen Leistungen von 3.250 Megawatt. Ich glaube, da müssen wir auch den Vergleich hier im Auge behalten. Konsequent zielstrebig, wie gestern schon bei der Diskussion zur Freiflächenphotovoltaik ausgeführt, wollen wir das gerne gemeinsam steuern. Der Rahmen wurde gestern schon erläutert: (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) auf der einen Seite der rechtliche, der enge rechtliche, bundesrechtliche Rahmen mit beispielsweise den Vorgaben der Ausbauverpflichtungen aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, auf der anderen Seite die zweite Ebene, die technische, technologische Umsetzung vor Ort mit der Errichtung der Anlagen, aber auch mit dem Netzanschluss. Und ja, die Energiewende wird nur gelingen, wenn sie vor Ort mitgetragen wird. Akzeptanz, Teilhabe sind zentrale Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende – ich komme auf das Thema BüGem 20, aber wir haben heute ein anderes Thema. Kommen wir nun auf Ihren Antrag. Herr Waldmüller, Sie fordern unter 2.1 eine ergebnisoffene Evaluation, um eine gerechtere Verteilung, eine faire Anrechnung und eine Entlastung überforderter Regionen sicherzustellen. Ich würde sagen, nicht eine gerechtere, sondern eine gerechte, und da sehen wir Mecklenburg-Vorpommern im Mittelfeld. Wir sind nicht diejenigen, die besonders betroffen sind, wir sehen auch einen Unterschied zwischen West und Ost. Die Diskussion, die wir hier führen, führen wir vor allem in den östlichen Regionen. Die Evaluation, Sie hatten es genannt, der Flächenziele ist bereits vorgesehen. Warum müssen wir sie noch einmal fordern? Sie ist Teil der geltenden Rechtslage und des Koalitionsvertrages auf Bundesebene. Insofern ist diese Forderung nicht erforderlich. Was jedoch erforderlich ist, dass die ohnehin bereits vorgesehene Evaluation faktenbasiert und unter Beteiligung der Länder durchgeführt wird. Dafür setzen wir uns bereits ein auf Bundesebene. Das haben wir auch im Rahmen der letzten Energieministerkonferenz in Warnemünde tatsächlich auch so diskutiert und im Leitantrag ausdrücklich formuliert. Zu 2.2, der Frage der Anrechnungsregelungen im WindBg und im Baugesetzbuch mit dem Ziel, bebaute, genehmigte oder auch geplante Flächen mit aufzunehmen. Diesen Punkt kann ich für mich erst einmal gut nachvollziehen. Es ist schwer zu vermitteln, dass man mit einem von oben vorgegebenen, verordneten Ausbau nicht alle Flächen dann auch mit anrechnen sollte. Da bin ich auch eher aus der Praxis. Allerdings hat das Umsetzungs- und auch juristische Themen. Die Anrechnung geleisteter Beiträge sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz bereits zum einen für eine Vielzahl von Flächen vor. So können zum Beispiel bauleitplanerisch ausgewiesene Windenergieflächen in regionale Planungskonzepte als Vorranggebiete integriert werden. Allerdings gibt es ein Risiko, das beachtet werden muss, nämlich dass bei der geforderten pauschalen Anrechnung sämtlicher genehmigter, geplanter oder repowerter Flächen, unabhängig vom aktuellen Stand oder der langfristigen Wirksamkeit, künftige Veränderungen nicht berücksichtigt werden. Dies kann, wird vermutlich den Gesetzen zuwiderlaufen. Ein Beschlussvorschlag zur Überarbeitung der Anrechnungsregelungen im WindBG und im BauGB hätte dieses Risiko zur Folge. So würden bei vorhandenen älteren Anlagen und B-Plänen Veränderungen in der Zukunft nicht berücksichtigt, so können vorhandene Anlagen abgebaut oder Gemeinden vorgesehene B-Pläne abändern und damit die Erreichung von Flächenzielen nachträglich behindern, verhindern, torpedieren, was wieder zu einer Privilegierung führen könnte. Vorsicht an der Bahnsteigkante! In 2.3 fordern Sie Planungssicherheit beim Erreichen der Zwischenstufe von 1,4 Prozent, gekoppelt mit dem Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses. Die vorgeschlagene Klarstellung ist unklar und auch juristisch widersprüchlich. In Regionen, die ihr erstes Flächenziel erreicht haben, soll die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich nicht mehr gelten. Gleichzeitig soll auch gesetzlich klargestellt werden, dass nach Paragraf 2 EEG das überragende Interesse an erneuerbaren Energien in diesen Fällen keine Rolle mehr spielen darf. Was ist nun gemeint? Soll das 2,1-Prozent-Ziel ausgesetzt werden, oder wer sein erstes Teilziel von 1,4 Prozent bis Ende 2027 erreicht, bei dem wird die Privilegierung und das überragende öffentliche Interesse aufgehoben werden? Das würde dazu führen, dass in der Zeit zwischen Ende 27 und 32 die Ausweisung von Flächen ohne Privilegierung verzögert wird. Ist das gewollt? Diese Forderung verkennt die Rechtslage, denn wenn Paragraf 35 Baugesetzbuch Absatz 1 nicht mehr anwendbar ist, greift die Einzelfallprüfung nach Paragraf 35 Absatz 2, denn um Bauvorhaben im Außenbereich handelt es sich allemal. Beide Regelungen hängen zusammen, sie lassen sich nicht einfach getrennt ausschalten. Kurz gesagt, wenn wir an mehreren Stellschrauben gleichzeitig drehen, ohne die Gesamtwirkung zu bedenken, riskieren wir Rechtsunsicherheit – ein Problem gerade für die Behörden, die diese Entscheidungen vor Ort treffen müssen. Zum vierten Punkt, dem befristeten Moratorium, das war auch schon Gegenstand mehrerer Befragungen hier in der Landtagssitzung. Das Anliegen, während eines Planungsverfahrens keine weiteren ungesteuerten Genehmigungen zuzulassen, ist per se nachvollziehbar, gerade mit Blick auf die genannte Region Westmecklenburg. Ich bin persönlich kein Freund des Begriffs „Moratorium“. Wir sind auf einem Marathon zur Energiewende. Diese wollen wir konsequent und zielstrebig angehen, die wollen wir nicht beerdigen. Wir wollen diesen Marathon nicht abbrechen, wollen aber sehr wohl, und das ist legitim, immer wieder schauen, in welche Richtung wir und mit welcher Geschwindigkeit und in welcher Sportart, wenn man den Triathlon nehmen würde, wir ans Ziel kommen wollen. Der Weg ist ein anderer. Auf der gesetzlichen Ebene werden wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die genau hier ansetzt. Ziel ist, im Baugesetzbuch Paragraf 249 Absatz 2 klarzustellen, dass die Entprivilegierung von Windenergieanlagen bereits bei einem verfestigten Planungsstand eintritt, das heißt zu einem früheren Zeitpunkt als im heute gesetzlich vorgesehenen. Das würde bedeuten, dass in Regionen wie Westmecklenburg, die ihre 1,4-Prozent-Kulisse bereits beschlossen haben, unsere Rechtsfestsetzung vorgelegt haben, der ungesteuerte Ausbau frühzeitig gestoppt werden kann, auch wenn die Rechtsfestsetzung noch nicht formal abgeschlossen ist. So schaffen wir rechtliche Klarheit, schützen laufende Planungsverfahren und stärken die Hoheit. Meine Damen und Herren, konsequent, zielstrebig und steuernd, so gestalten wir den Ausbau der erneuerbaren Energien für die Menschen vor Ort, die Wirtschaft in unserem Land, für unser Bundesland. Dabei setzen wir auf ein gezieltes und verantwortungsvolles Vorgehen, um die Stärkung der regionalen Wertschöpfung und die Erhöhung der gesellschaftlichen Akzeptanz miteinander zu verbinden. Dabei wissen wir um die Belastungen, die vor allem Regionen mit hohem Vorleistungsanteil erleben. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass die Energiewende nicht nur technisch funktionieren muss, sondern dass wir sie vor allem auch gesellschaftlich voranbringen werden. Ich darf noch mal das BüGem 2.0 als weitere Komponente anführen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Dr. Wolfgang Blank Protokoll ↗