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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 26.06.2025 Sitzungen 8/109

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zwischen die Forstleute in grüner Uniform und die GRÜNEN in Rostock passt kein Blatt Papier. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Glaube ich nicht.) Wir Rostocker sind stolz auf unsere 5.000, über 5.000 Hektar Wald in der Bewirtschaftung. Und es gibt da auch Bewirtschaftungsstrategien, die Holzwirtschaft mit Naturschutz gut verbinden. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr gut!) Wann haben Sie zuletzt einen Hirschkäfer gesehen? Ich gehe jetzt mal in eine andere Sicht auf den Wald. Dieses imposante Insekt lebt in alten Laubwäldern mit Totholz, Ruhe und Vielfalt. Solche naturnahen Dauerwälder sind nicht nur schön, sie sind systemrelevant. Sie speichern Kohlenstoff, regulieren den Wasserhaushalt und widerstehen den Folgen der Klimakrise besser als monotone Wirtschaftswälder. Ich glaube, das ist allen klar, sogar den privaten Waldbesitzern. Und hinweisen möchte ich darauf, die Hälfte der Kohlenstoffspeicherung findet im Boden statt und nicht nur in den Bäumen. Also insofern gibt es da einen Zielkonflikt, und den muss man auch beachten bei der Bearbeitung oder dem Weg in Richtung Dauerwälder. Sie haben also eine hohe Bedeutung für den Klimaschutz. Sie sind für den Biodiversitätsschutz unverzichtbar und sie sind Teile unseres europäischen Naturerbes. Die FFH-Richtlinie und die neue EU-Wiederherstellungsverordnung verpflichten uns daher zu einem grundsätzlichen Kurswechsel, weg von maximaler Holzentnahme hin zur Wiederherstellung ökologischer Funktionen. Und auch in diesem Satz steckt, dass man da ein Maß finden muss, wie man Wirtschaftlichkeit und ökologische Funktionen in Eintracht bringt. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser Richtungswechsel ist dringend notwendig, denn viele der 70 FFH-Gebiete mit Waldanteilen in Mecklenburg-Vorpommern sind in keinem so guten Zustand. Sie sind entwässert, übernutzt und strukturarm. Selbst in Schutzgebieten wird noch immer flächig maschinell geerntet. Nicht, dass man Maschinen nicht nehmen kann, aber bei den Harvestern gibt es Unterschiede und man muss bei der maschinellen Bearbeitung natürlich aufpassen, dass man den Boden nicht zu stark schädigt und nachhaltig schädigt. Dabei verpflichtet Artikel 6 der FFH-Richtlinie alle Mitgliedsstaaten ausdrücklich, den günstigen Erhaltungszustand zu sichern. Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung wird diese Verpflichtung auch verbindliches Ziel in Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet, die Landesforst muss sich künftig klar an ökologischen Standards ausrichten, Schutzgebiete dürfen nicht länger nur nach wirtschaftlichen Kriterien bewirtschaftet werden. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir fordern daher einen konsequenten Naturnutzungsverzicht in FFH-Wäldern, die zügige Umsetzung der Managementpläne und eine klare Verknüpfung der Waldbewirtschaftung mit den Zielen des europäischen Naturschutzrechtes, denn es ist klar, Klimaschutz im Wald funktioniert nur mit Biodiversitätsschutz. Und das Dauerwaldkonzept setzt beides um. Es ist die notwendige Antwort auf die ökologische Krise in unseren Wäldern. Deshalb müssen wir sofort damit beginnen. Wir unterstützen natürlich die Umwandlung in Dauerwaldprinzip und würden trotzdem vorschlagen, auch nach dem Lübecker Modell sich zumindest mit auszurichten, denn das haben wir in Rostock auch gemacht. Wir bitten Sie, stimmen Sie unseren Änderungen zu! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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