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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 26.06.2025 Sitzungen 8/109

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es kommt sicher nicht so häufig vor, dass unser Landtag und der Bundestag am gleichen Tag etwas zur gleichen Zeit, zur gleichen Thematik tagen, allerdings aus unterschiedlicher Perspektive. Wenn man die aktuellen Nachrichten verfolgt, könnte man glauben, das Thema unseres Antrages hätte sich schon erledigt. „Bund und Länder einig über Entlastung der Kommunen“ – so eine der prominentesten Überschriften von diesem Dienstag. Das klingt erst einmal nicht schlecht, denn dass die Kommunen dringend eine Entlastung benötigen, das sieht man auf den ersten Blick, wenn man sich die Entwicklung der Kommunalfinanzen hier im Land, aber auch deutschlandweit anguckt. 2023 hatten die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern zum ersten Mal seit acht Jahren wieder ein Finanzierungsdefizit in Höhe von 174,8 Millionen Euro. Bundesweit lag dieses Defizit sogar bei 6,6 Milliarden Euro, und dies, nachdem es deutschlandweit vorher zwölf Jahre lang einen positiven Saldo gegeben hatte. Für 2024 sind die Zahlen noch nicht vollständig, aber nach allem, was man hört, hat sich die Situation der Gemeinden bei uns weiter verschlechtert. Und auch bei den Landesfinanzen selbst sieht es ja nicht rosig aus. Alleine bei der Maisteuerschätzung dieses Jahr wurde ein Minus von 147,7 Millionen Euro gegenüber der vorherigen Schätzung berechnet, und das in einer Situation, wo wir gerade hier im Landtag erst einen Nachtragshaushalt debattiert und dann auch beschlossen haben. Nein, auch das Land steht finanziell unter Druck, und in dieser Situation kommt jetzt ein Gesetzentwurf des Bundes, der zwei Drittel seiner negativen finanziellen Auswirkungen bei den Ländern und Gemeinden verursachen würde. Mehr als 35 Milliarden Euro Steuerausfälle alleine für die Jahre 2025 bis 28 prognostiziert der Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Länder und Gemeinden. Unser Anteil in Mecklenburg-Vorpommern ist natürlich deutlich geringer, zweistellige bis niedrig dreistellige Millionenbeträge an fehlenden Einnahmen wären aktuell jedoch auch für uns zu erwarten. Im Finanzausschuss hat der Finanzminister dazu ja ausgeführt und sicher wird er gleich dazu noch einmal sich äußern, (Martin Schmidt, AfD: Nein, der ist nicht da.) oder der Stellvertreter des Wirtschaftsministers. Einnahmeausfälle von zweistelligen bis vielleicht nieder dreistelligen Millionenbeträgen sind aber aktuell weder für die Kommunen noch für den Landeshaushalt tragbar. Daher ist es auch richtig, dass unsere Landesregierung sich zusammen mit anderen Ländern für eine Kompensation der Mindereinnahmen durch den Bund eingesetzt hat. Dass dies mit der angekündigten zeitweisen Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgt, scheint sinnvoll, schließlich gibt es hier eingespielte Verfahren. Festhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man aber auch, von Entlastung kann hier keine Rede sein. Es ist lediglich der Verzicht auf eine zusätzliche Belastung, die hier verkündet wird. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das, nämlich die Kompensation, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Dies gilt aber nicht nur für die Kommunen, wo es offensichtlich gelungen ist, sondern genauso natürlich für die Länder. Und hier sieht die Situation wieder völlig anders aus. Eine vollständige Kompensation der Steuerausfälle ist nicht erreicht worden. Dass wir uns nicht falsch verstehen, viele der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen sind grundsätzlich richtig, also ich meine das Gesetz, das heute auf Bundesebene beschlossen wird. Die vorgesehene Absenkung des Steuersatzes für im Unternehmen verbleibende Gewinne auf perspektivisch 25 Prozent findet sich genauso in unserem Wahlprogramm. Das ist ein sinnvolles Mittel zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung von Unternehmen und schafft Investitions- und Innovationskraft. Gleiches gilt für die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Teile des Anlagevermögens. Wir kennen das ja alle persönlich wahrscheinlich, oder viele kennen das persönlich, so ein Konzept hat im Bausektor mit degressiver Abschreibung immer gut geklappt und Anreizfinanzierung, also wird das auch für die Unternehmen klappen. Und natürlich unterstützen wir auch die Einführung der verbesserten Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge. Man könnte, wenn man den Gesetzentwurf oberflächlich liest, fast glauben, dass die neue Bundesregierung ihre Ideen für mehr Wirtschaftswachstum aus unserem Wahlprogramm abgeschrieben hat. Wichtig ist jedoch, und da sollten wir uns als Landespolitiker und -politikerinnen eigentlich einig sein, der Grundsatz, wer bestellt, muss auch bezahlen, (Beifall Sandy van Baal, fraktionslos) muss auch für dieses Gesetz gelten, und gerade beim Blick auf die Herausforderungen des Landes, da scheint der Anfang der Woche gefundene Kompromiss dann doch sehr hinter dieser Erwartung zurückzustehen, denn die Steuerausfälle des Landes werden nicht vom Bund kompensiert. Stattdessen hat sich der Bund bereit erklärt, in zwei sehr speziellen Bereichen Mittel aus dem Bundesanteil am Sondervermögen Infrastruktur an die Länder auszuzahlen, einmal im Bereich Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur, einmal im Bereich Krankenhäuser. Auch da ist aus unserer Sicht grundsätzlich natürlich Investitionsbedarf, ohne Frage, aber es ist vor allem ein zusätzlicher Investitionsbedarf. Und wenn, wie jetzt vorgeschlagen, (René Domke, FDP: Die Zusätzlichkeit ist raus.) die Länder diese Mittel als Ausgleich für einen deutlichen Einschnitt bei den Steuereinnahmen bekommen, dann ist eines klar, zusätzlich wird hier nicht ein einziger Euro investiert werden können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, René Domke, FDP, und Sandy van Baal, fraktionslos) Wenn dann in der gleichen Einigung noch verkündet wird, dass für die 100 Milliarden Euro, die den Ländern und Gemeinden am Sondervermögen zustehen, die Zusätzlichkeit entfällt, dann passiert etwas, vor dem Ökonomen eindringlich gewarnt haben: Steuersenkungen werden finanziert durch Aufnahme von Schulden. Zusätzliche Investitionen wird es nicht geben, (René Domke, FDP: Genauso ist es.) eben weil keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen. Das hätte man anders regeln können. (Martin Schmidt, AfD: Endlich hat er es kapiert.) Wirklich problematisch wird es vermutlich ab 2028, wenn die Körperschaftssteuer gesenkt werden soll, denn anders als bei verbesserten Konditionen für Abschreibungen gibt es bei einer pauschal gesenkten Körperschaftssteuer keine Belege, dass diese auch zu einer Belebung der Konjunktur führt. Denn … (Zuruf von René Domke, FDP) Ja, ab 28. Denn da ist überhaupt nicht ein Investitionsanreiz per se gegeben. Gleichzeitig kommen auf Mecklenburg-Vorpommern relevante Einnahmeausfälle zu, für die bisher keinerlei Kompensation durch den Bund angekündigt oder absehbar ist. Solch einem Gesetzentwurf im Bundesrat zuzustimmen, ist kurzsichtig und folgenschwer. Vielleicht überlegt die Landesregierung ja, einen Teil der Mittel, die vom Bund für die Kommunen kommen, sollen einfach im Landeshaushalt verschwinden, um ihre eigenen Ausfälle zu kompensieren. Das darf aber auf keinen Fall passieren! Die Gelder, die für die Kommunen gedacht sind, müssen auch vollständig bei den Kommunen ankommen, und zwar ohne dass das Land sich an anderer Stelle aus der Finanzierung von Aufgaben zurückzieht. Deshalb ist es aus unserer Sicht erforderlich, das FAG zu ändern. Alles in allem, mitnichten hat unser Antrag sich erübrigt. Insbesondere die Forderungen in unserem Antrag beziehen sich nicht nur auf das aktuell verhandelte Gesetzesvorhaben, sondern sind auch im Hinblick auf weitere Pläne der Bundesregierung formuliert, denn auch dort drohen neue Steuerentlastungspläne bei der Gastronomie und bei der Pendlerpauschale. Deutliche Ausfälle würde das für die Steuern bedeuten, die sowohl das Land als auch die Kommunen betreffen. Hier müssen wir als Landtag klar sagen, wer bestellt, muss auch bezahlen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – René Domke, FDP: Bestellt hat ja die Gemeinschaft.)

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