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Christian Pegel

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde einmal in drei Blöcke trennen, damit es ein bisschen strukturiert bleibt. Es gibt die Situation, dass Kolleginnen und Kollegen in Strafverfahren entweder Ermittlungsgegenstand sind, das heißt, gegen sie richten sich Ermittlungen, oder aber sie sind als Zeuginnen und Zeugen in verschiedenen Verfahren beteiligt, also Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht. Zweite große Baustelle können zivilrechtliche Verfahren sein: Ich bin Opfer einer wie auch immer gearteten Körperverletzung, eines Verkehrsunfalles und versuche, Schadensersatz zu bekommen. Und drittens, ich habe im Zivilprozess Recht bekommen, jetzt kriege ich aber das Geld vom eigentlichen Schadensverursacher nicht. Das sind die drei Blöcke. Diese drei Blöcke finden Sie wieder, ich glaube, aus den 90er-Jahren schon stammend, aus einer entsprechenden Erlasssituation, wie mit solchen Sachverhalten umzugehen ist. Und dazu gehört, dass in der Regel das Land seinen Bediensteten immer dann, wenn es einen dienstlichen Bezug gibt – das ist die Maßgabe, die hatten Sie nach meinem Gefühl inkludiert in Ihrer Frage –, dass in den Fällen jeweils zumindest Vorschuss geleistet wird, unterstützt wird, im Zweifel zunächst die Kosten übernommen werden. Und jetzt sind wir beim Thema „Strafrechtliche Ermittlungen“, die gegen mich geführt werden. Wenn ich dann wirklich verurteilt werde, dann wird noch einmal neu bewertet, aber eben erst nach Abschluss des Verfahrens. Wenn ich ein zivilrechtliches Verfahren verliere, mag es auch sein, dass man noch einmal neu draufschauen muss, aber beide Sachverhalte führen in der Regel zunächst zu einer Kostentragung. Aber, und das ist sicherlich der Punkt, den Sie ansprechen und den die Gewerkschaft bewegen mag, dieser Erlass begreift die Hilfe des Staates als einen Bestandteil seiner Fürsorgepflicht. Die Idee ist also, ich habe als Dienstherr dafür Sorge zu tragen, dass aus der besonderen Treuepflicht, die mir Beamtinnen und Beamte entgegenbringen, wenn ihnen daraus Schaden erwächst, sie damit nicht alleingelassen werden. Nicht alleingelassen werden heißt, alle anderen Möglichkeiten, Hilfe zu bekommen, gehen dem voraus. Das ist das, was abgefragt wird: Bist du Gewerkschaftsmitglied – Klammer auf, dann ist in der Regel eine Rechtsschutzversicherung, in Anführungszeichen, inkludiert, Klammer zu – oder hast du eine Rechtsschutzversicherung? Wenn eine der beiden Varianten greift, ist dieser Erlass so angelegt. Das sagt, wir helfen eben nur, wenn keine andere Hilfe zu erlangen ist. Zunächst würde dann greifen die jeweilige Rechtsschutzversicherung, die dahintersteht. Ich habe den Eindruck, dass wir in der Regel eigentlich zu ganz guten Ergebnissen kommen. Wenn Sie sagen, Sie haben einen Einzelfall vor Augen, den nehme ich mir gerne vor. Ich schaue mir den gerne an, weil ich in der Tat will, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht alleine im Regen stehen gelassen werden. Aber diese Regeln kann ich nachvollziehen und die werden wir vom Rechnungshof und anderen Beteiligten, auch vor diesem Hohen Hause ja im Zweifel vertreten müssen.

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