Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch hier gilt, es bleibt ein laufendes Ermittlungsverfahren. So tief in die Ermittlungen werde ich also nicht einsteigen können. Ich kann Ihnen in der Tat bestätigen, dass die Polizei gerufen worden ist, weil Notrufe mitteilten, dass circa 20 Jugendliche festgestellt worden sind, die körperliche Auseinandersetzungen pflegten an einer Stelle vor einer gastronomischen Einrichtung. Als die Beamtinnen und Beamten, also ein Beamter und eine Beamtin als ersteintreffende Kräfte dort eintrafen, war mitgeteilt worden, die seien die Straße runter. Sie haben dann richtigerweise darauf hingewiesen, dass in einer Straße in Schwerin das nachfolgende Polizeifahrzeug dann knapp 20 Jugendliche feststellen konnte, bei denen sich drei männliche Personen gegenseitig schubsten. Die Personengruppe ist angesprochen worden durch die beiden Beamten und aufgefordert worden, auseinander zu gehen. Wir hatten dann tatsächlich eine unverzügliche Solidarisierung, obgleich vorher offenbar gewisse Spannungen in der Gruppe ausgetragen worden sind – 20 Personen gegen die beiden Polizeikräfte. Dabei ist es, wie gesagt, von Ihnen angesprochen, dazu gekommen, dass eine Polizeikraft einen Beteiligten, der sich als besonders hartnäckig und aggressiv erwies, zu Boden gebracht hat, versucht hat, ein Stück weit die stabile Situation mit ihm herzustellen, und dabei von einem weiteren Beteiligten so schwer gegen den Kopf getreten wurde, dass er zur Seite fiel und insbesondere kurz das Bewusstsein verloren hat. Auch die weitere Polizeibeamtin ist aus der Gruppe heraus bedrängt worden und hat dann versucht, sich mit entsprechenden polizeilichen Abwehrmöglichkeiten Personen ein Stück weit auf Distanz zu halten, hat im Übrigen auch dem Kollegen dann beigestanden, bis weitere Kräfte hinzugekommen sind. Das, was mir an die Hand gegeben worden ist, die Personengruppe hat sich dann verteilt. Die Personengruppe ist also nicht in Gänze festgestellt worden. Die, die festgestellt wurden, waren, nach dem, was mir aufgeschrieben worden ist, zwei deutsche Tatverdächtige. Weitergehende Informationen sind dem Vermerk nicht zu entnehmen, und da würde ich mich auch bedeckt halten, weil im Zweifel auch das Gegenstand von Ermittlungsmaßnahmen ist. Auch da besitzt die Ermittlungsbehörde die entsprechende Verfahrensführungsbefugnis.
