Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich biete Ihnen jetzt Vergleichszahlen mit einer gewissen Gefahr, dass diejenigen, die zum damaligen Zeitpunkt in den Zahlen steckten, durchaus in größerer Zahl entwaffnet worden sein können und es trotzdem im Zweifel neue Feststellungen über Personen gibt, denen wir auch heute gleichermaßen diese Eigenschaft zuordnen. Das heißt, die Zahlen heute sind nicht zwingend von den Personen her eins zu eins deckungsgleich mit der damaligen Personenzahl. Die Kolleginnen und Kollegen geben mir zum 31.12.24 an die Hand, dass 33 Personen – geschlechterneutral, nicht selten Männer, gibt aber auch Frauen in dem Bereich – im Kreise der Reichsbürgerinnen und Reichsbürger, der sogenannten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter mindestens eine gültige waffenrechtliche Erlaubnis hatten, davon Personen, die ausschließlich einen kleinen Waffenschein hatten – das sind Gasdruckwaffen und Ähnliches –, da waren es 21 Personen, davon Personen, die eine Waffenbesitzkarte hatten: 12, 3 Personen haben nur eine Waffenbesitzkarte, also auch da haben Sie Doppeldeckungen, mit der Frage, habe ich einen kleinen Waffenschein und – in Anführungszeichen – großen Waffenschein. Auf den eben genannten zwölf Waffenbesitzkarten sind nach unserem Kenntnisstand zum 31.12.24 47 erlaubnispflichtige Schusswaffen eingetragen gewesen. Wir haben im Zeitraum vom 1. Januar bis 31.12.24 – nicht wir, sondern die Waffenbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten – vier Beteiligten waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen. Es sind darüber hinaus drei Personen mit einem Waffenverbot belegt worden. Zu gut deutsch, die hatten entweder noch keinen Waffenschein oder sie waren in der Anflugphase. Dann kann ich proaktiv sagen, ich belege jemanden mit einem Verbot, überhaupt eine Erlaubnis bekommen zu können. Wir haben für 21 Personen, die in verschiedenen Waffenbehörden aus der Abteilung des Verfassungsschutzes Informationen über unseren Verdacht, dass jemand der Reichsbürgerinnen- und Reichsbürger- und der Selbstverwalter-Szene angehört, Kenntnisse gegeben. Wir haben im Zeitraum vom 1. Januar bis 31.12.24 bei zwei Personen Ablehnungen gehabt, die entsprechenden waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen, und wir haben bei vier Personen zu dem genannten Stichtag trotz positiver Erkenntnisübermittlung seitens des Verfassungsschutzes noch keine entsprechenden Vorgehensweisen gehabt.
