Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wir beide Juristinnen/Juristen sind, wissen wir, dass ich Ihnen hier zu Einzelfällen und schon gar nicht zu laufenden Ermittlungsverfahren in öffentlicher Sitzung Auskunft geben darf. Da bitte ich auch um Nachsicht. Selbst im Ausschuss, da bemühe ich mich ja dann schon immer, an die Grenzen des Möglichen zu gehen, aber eigentlich dürfte ich im Innenausschuss gar nichts sagen, das dürfte nur die Justizseite, zweitens – in öffentlicher Sitzung –, ich bin am Ende in einem Verfahren, das nicht einmal die Staatsanwaltschaft dieses Landes führt, sondern die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg. Das hat aber etwas mit Staatsverträgen zu tun. Ich würde mich ungern in die Gefahr bringen, dass mir hinterher eine Staatsanwaltschaft mitteilt, dass ich ihre Ermittlungsführerbefugnis unterlaufen habe, weil ich Ihnen nicht sagen kann, was die derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen im Weiteren vorhaben. Deswegen bitte ich um Nachsicht. Ein Einzelfall-, ein Ermittlungsverfahren, das noch im Laufen ist, wo nach meinem Kenntnisstand der Abschluss der Ermittlungen noch nicht vollzogen ist, werde ich Ihnen nicht geben können. Ich kann Ihnen abstrakt gerne auf Daten, auf die Frage, wie gehen wir abstrakt, soweit wir es überschauen können, in den Ausländerbehörden mit Reichsbürgern und Reichsbürgern mit Selbstverwaltung und Selbstverwaltern um, aber für den Einzelfall – ich bin mir ziemlich sicher, dass Sie die Antwort vorhergesehen haben – kann ich Ihnen dazu keine Auskunft, darf ich Ihnen keine Auskunft geben. In die Gefahr würde ich mich nicht bringen, und im Übrigen auch die Ermittlungen nicht. Ich würde ungern hinterher, dass wir beide eine Diskussion führen mit einer Staatsanwaltschaft, ob wir irgendeine, eigentlich zielführende Ermittlungsmaßnahme dadurch unterlaufen haben, dass jemand irgendwie Vorahnung hatte. Da bitte ich um Nachsicht.
