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Christian Pegel

26.06.2025 Sitzungen 8/109

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wiederhole gern das eben Gesagte und rufe das in Erinnerung. Wir befinden uns seit Ende Mai, also mitten im zweiten Quartal, in der Verbands- und Ressortanhörung. Die ist mehrwöchig, da haben wir uns eigene Vorgaben als Landesregierung gemacht, was ich auch für klug halte. Wir haben aber insbesondere mit dem Städte- und Gemeindetag und anderen Beteiligten versucht, vorher eh so interne Abstimmungen und so intensive Abstimmungen zu treffen, dass wir nicht völlig an deren Interessenlage vorbeigehen. Und das eben Gesagte rufe ich gerne wieder auf. Erstens. Mich haben die Verfahrensvereinfachungen sehr bewegt. Die gehen über das hinaus, was das Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorsieht. Es geht also nicht einfach um das vereinfachte Verfahren, das das Gesetz kennt, sondern es geht um eine Vielzahl von Prüfpunkten. Sie müssen viele Prüfpunkte abtickern, die für viele kleine Gemeinden vorhersehbar nicht ernsthaft relevant sind. Und das werden wir – zumindest haben wir das an vielen anderen Stellen erlebt – im Zweifel mit großer Sorge der Kommunen nur tun können. Also versuchen wir, die Sorge zu nehmen, indem wir sagen, wir geben euch Verwaltungsvorschriften vor. Und da war die Diskussion in der Tat und auch ein umfänglicher Dialog mit der Rechtsanwaltskanzlei, die uns am Ende dann die Möglichkeiten aufgezeigt hat, in welchem Rahmen wir als Land innerhalb dieses Bundesgesetzes Möglichkeiten haben, genau da den Kommunen Arbeit deutlich zu erleichtern. Zweitens. Wir haben die Frage der Übertragung auf die Ämter – noch mal, ein dringender Wunsch des Städte- und Gemeindetages –, der war kommunalverfassungsrechtlich und auch verfassungsrechtlich nicht ohne. Auch da haben wir durchaus längere Zeiträume auch im Dialog verbracht, um einen Weg zu finden, der den Wunsch – den zumindest der kommunale Spitzenverband hatte, ich kann jetzt nicht für jede Kommune garantieren, aber die haben ein ganz gutes Gefühl für ihre Mitglieder –, wenn der kommunale Spitzenverband der Städte und Gemeinden mir sagt, bitte nicht auf jede einzelne Gemeinde, sondern auf die Ämterebene, da, wo amtsangehörige Gemeinden sind, dann nehmen wir uns dieser Dinge ernsthaft an, aber auch das hat in diesem Dreieck einen längeren Dialogprozess bedeutet. Jetzt kommen wir dann eben zu Ergebnissen, die vorher deutlich formuliert gewünscht waren. Wir hätten auch umgekehrt im Januar einen Entwurf raushauen können und machen hinterher die gleiche Diskussion. Das schien mir aber untunlich. Ich gehe den anderen Weg lieber. Das tue ich auch in anderen Bereichen. Wir reden vorher mit den Beteiligten, wir versuchen vorher abzusichern, dass es geht, und gehen jetzt dann hoffentlich nur noch in Kommata und nicht mehr in den Grunddetails oder in den Grundfragen innerhalb der Verbandsanhörung in den Diskurs mit den Beteiligten. Aber die läuft vor dem Hintergrund im zweiten Quartal, genau wie vorhergesagt am Laufen. 28. Mai hat die Anhörung begonnen.

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